20.06

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Frau Präsidentin! Frau Rech­nungshofpräsidentin! Ja, auch ich beziehe mich jetzt im Zusammenhang mit der Alber­tina nur auf Seite 20, auf der die Dauerleihgaben kritisiert werden beziehungsweise die Problematik der Dauerleihgaben besprochen wird.

Kurz zusammengefasst: Ein Bundesmuseum ist als staatliches Museum nicht dazu da, um Kunstwerke zu veredeln, und der Rechnungshof empfiehlt, dass der Bundesminis­ter beziehungsweise die Regierung insbesondere hinsichtlich Dauerleihgaben entspre­chende Richtlinien erarbeiten möge.

Ein Bundesmuseum ist eine Bildungseinrichtung und keine Waschmaschine. Das heißt also, wenn die Provenienz, die Herkunft der Bilder, der Kunstwerke nicht klar ist, ist es nicht Aufgabe des Museums, diese sauber zu waschen. Ein Bundesmuseum ist auch kein Durchlauferhitzer für private Kunstwerke. Das heißt also, dass der Wert nicht durch Präsentation, durch Katalognennungen und so weiter gesteigert werden muss. Ein Bundesmuseum ist auch keine Wärmeplatte, auf der private Kunstwerke sehr brav aufbewahrt werden, archiviert werden, gepflegt werden, versichert werden, restauriert werden. Ein Bundesmuseum ist auch keine Zentrifuge, mit der Fälschungen auf Kosten der Allgemeinheit von echten Kunstwerken unterschieden werden können, mit der also private Kunstwerke auf Kosten der Allgemeinheit von Fälschungen unterschieden wer­den können.

Zwei Beispiele dazu: Die Sammlung Batliner ist schon genannt worden. Ich wiederhole, was ich schon sehr oft gesagt habe, auch hier im Plenum vor vielen Jahren: Die Sammlung Batliner kommt von einem Rechtsanwalt. Herr Batliner ist ein Rechtsanwalt aus Liechtenstein, der sich mit Stiftungskonstruktionen für Drogendealer und Diktato­ren einen Namen gemacht hat, der in die Parteispendenaffäre der CDU verwickelt war, der Steuerhinterzieher berät und zum Beispiel in Liechtenstein auch zu einer Strafe von mehreren Millionen Franken verurteilt wurde, weil er eine demente Frau über den Tisch gezogen hat.

Dieser Mann hat der Albertina seine Sammlung als Dauerleihgabe gegeben, und jetzt ist die Frage: Wird da nicht Geld beziehungsweise Kunst sauber gewaschen? Immer­hin wurden bei 31 Prüfungen bislang sieben Fälschungen festgestellt. Es ist aber nicht so, dass da ein Gutachter kommt und sagt: Das ist eine Fälschung und das andere nicht!, sondern jedes einzelne Kunstwerk muss nach London und nach Zürich ge­schickt werden, und es dauert ungefähr drei Jahre, bis festgestellt wird: Fälschung oder nicht. Und wer zahlt das? – Das zahlt die Allgemeinheit, das zahlt das Museum, das zahlen wir.

Auf meine Frage an den Minister im Rechnungshofausschuss, wie viel das gekostet hat, hat dieser an die Geschäftsführerin der Albertina verwiesen; und die Geschäftsfüh­rerin – Frau Präsidentin Kraker, Sie sind Zeugin – hat gesagt, sie wird uns das noch be­kannt geben, weil sie es auch nicht genau weiß. Seither warte ich auf die Bekanntga­be; ich weiß noch immer nicht, was das gekostet hat – ist ja auch nicht so wichtig, es geht eh nur um unser Geld.

Die andere Sammlung, die ich nennen möchte, ist auch schon genannt worden, es ist die Dauerleihgabe Essl. – Ja, es stimmt, aus der Essl-Sammlung sind jene Werke, die eigentlich von Essl kommen, der Albertina geschenkt worden, aber 60 Prozent – das ist die Haselsteiner-Sammlung – sind immer noch Dauerleihgabe. Und auch da wird eine Veredelung vorgenommen, das heißt, wir als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zahlen gemeinsam für den Erhalt, für die Versicherung, für die Lagerung, für die Be­werbung – mit einem Wort: für die Aufwertung – dieser Kunstsammlung, und irgend­wann einmal, wenn sie wertvoll genug sind, kann Herr Haselsteiner hergehen und ein­zelne Kunstwerke aus dieser Sammlung verkaufen.

Das heißt, das Bundesmuseum ist eine Art Verkaufsgalerie, und wir sind sozusagen die, die das alles finanzieren. Er hat überhaupt kein Risiko, das Risiko haben wir: Wir haben die Kosten, wir haben das Personal zu finanzieren, und er hat den Gewinn. Das ist der Effekt bei einer Dauerleihgabe, wenn es keine restriktiven Richtlinien dazu gibt.

Auf meine Frage an den Minister, ob solche Richtlinien – entsprechend der Empfeh­lung des Rechnungshofes – demnächst einmal erarbeitet werden, hat er zuerst lang herumgetan und dann gemeint: Das schauen wir uns einmal an! – Mit einem Wort: Das ist keine schlechte Kulturpolitik, das ist gar keine. – Danke. (Beifall bei JETZT.)

20.11

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Nun hat sich Frau Rechnungshofpräsidentin Kra­ker zu Wort gemeldet. – Bitte schön.