20.43

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Aufgrund des seit dem Jahr 2012 geltenden Parteiengesetzes hat jede politische Partei dem Rechnungshof jährlich einen Rechenschaftsbericht zu übermitteln, und dieser Bericht muss auch eine Liste der sogenannten Beteiligungsunternehmen enthalten.

Was sind Beteiligungsunternehmen? – Das sind Unternehmen, an denen die politi­schen Parteien, ihr nahestehende Organisationen oder Gliederungen der politischen Parteien, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, mindestens 5 Prozent direkte Anteile oder 10 Prozent indirekte Anteile oder Stimmrechte halten.

Der Rechnungshof gibt diese Liste dieser Unternehmungen an jene Unternehmungen weiter, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, und diese sind dann aufge­fordert, die Rechtsgeschäfte, die mit diesen Beteiligungsunternehmen geschlossen werden, sowohl in der Gesamtsumme als auch im Detail dem Rechnungshof mitzu­teilen.

Was ist das Ziel dieses Parteiengesetzes? – Ziel ist es, hinsichtlich der Finanzierung aller politischen Parteien in Österreich die Transparenz zu erhöhen. Dabei sollen auch die geschäftlichen Tätigkeiten von Beteiligungsunternehmen der politischen Parteien mit der öffentlichen Hand beziehungsweise unter deren Einfluss stehenden Unterneh­men transparent gemacht werden. Entscheidend ist also die Transparenz der Geld­flüsse.

Konkret nun zu dem diskutierten Bericht: Es geht hier um die Überprüfung der abgege­benen Meldungen des Bildungsministeriums – wobei festzuhalten ist, dass diese Kritik­punkte bereits in Prüfberichten über Meldungen anderer Einrichtungen zu finden sind. Was hat da der Rechnungshof festgestellt? Ein paar darf ich herausgreifen: Vor allem geht es um den im Gesetz definierten Begriff abgeschlossenes Rechtsgeschäft. Laut Rechnungshof gibt es da Interpretationsspielräume, die zu unterschiedlichen Meldun­gen führen und die von der Sichtweise des Rechnungshofes abweichen. Auch bei der Definition des Begriffes Beteiligungsunternehmen kommt es laut diesem Bericht zu Unklarheiten.

Daraus schließt der Rechnungshof auf einen Handlungsbedarf des Gesetzgebers für die Präzisierung dieser Begrifflichkeiten. Dementgegen meint das zuständige Bundes­kanzleramt, dass die unterschiedlichen Auslegungen in der Praxis nicht dem Gesetzes­text geschuldet sind.

Wie auch immer, sehr geehrte Damen und Herren: Da aber auch Gemeinden betroffen sind, ist es mir als Bürgermeister wichtig, Klarheit wo auch immer herzustellen, damit alle geprüften Einrichtungen im Sinne der Transparenz richtige und vollständige Mel­dungen an den Rechnungshof machen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.46

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Knes. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.