21.34

Abgeordneter Ing. Christian Pewny (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mautprellerei ist kein Kavaliersdelikt. Um solch ein Delikt ahnden zu können, bedarf es natürlich Gesetzen, die eine solche Handlung zulassen. Auf der bisherigen Rechtsgrundlage war es der Asfinag aber leider nicht möglich, ausländische Mautpreller zu bestrafen. Diese sind zwar elektronisch er­fasst worden, sind dann aber einfach ohne zu zahlen weitergefahren. Wenn dann so ein Fahrzeug Wochen später neuerlich auftaucht, hat es der Asfinag beziehungsweise dem Bund nichts genützt, weil die Behörde die Daten nicht speichern durfte.

Während Deutschland im Gegensatz zu Österreich nur ausländische Autofahrer zur Kasse bittet, haben deutsche Staatsbürger einen De-facto-Freifahrtschein auf unseren Autobahnen, und das zulasten des österreichischen Staates. Das wird sich mit der Re­form des Mautstraßengesetzes nun endlich ändern. Die Mautaufsichtsorgane sind zukünftig befugt, Ersatzmauten einzuheben. Autofahrer können Wochen oder Monate nach dem Fahren ohne gültige Vignette zur Kasse gebeten werden, wenn sie von einer Überwachungskamera gefilmt wurden und zwischenzeitlich auch keine Ersatzmaut gezahlt haben. So bleibt die öffentliche Hand zukünftig nicht mehr auf dem Schaden sitzen. Gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand reduziert, indem Fahrzeugdaten pseu­doanonymisiert gespeichert und Befugnisse von Mautaufsehern erweitert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie wissen, ist fast immer, wenn wir vom Verkehr sprechen, auch der Umweltschutz ein Thema. Deshalb sieht das Regierungs­programm auch vor, die moderne, emissionsarme Mobilität durch Anreize zu fördern. Durch die Änderung des Mautstraßengesetzes erhalten umweltfreundliche Lkw mit ei­nem Elektro- oder Wasserstoffantrieb ab 2020 einen eigenen günstigeren Tarif. Da­durch wird für die Wirtschaft ein Anreiz geschaffen, wieder zusätzlich in den Umwelt­schutz zu investieren.

Auch neue Trends bringen den Bedarf nach neuen Regelungen mit sich. Wer in den letzten Monaten in Wien unterwegs war, hat bestimmt schon bemerkt, dass Gehsteige zunehmend von zurückgelassenen Miet-E-Rollern blockiert werden. Mit derzeit sechs Anbietern in Österreich, welche über 10 000 Vehikel vermieten, erfreuen sich die E-Rol­ler immer größerer Beliebtheit. Leider wird aber die Unfallgefahr häufig unterschätzt.

So gab es innerhalb von drei Monaten allein in Wien 200 E-Roller-Unfälle. Viele E-Rol­ler-Fahrer fahren leider viel zu schnell in die Kreuzungsbereiche ein, oft sind gefährli­che Kopfverletzungen die Folge. Aus Gründen der Sicherheit unterliegen E-Roller da­her zukünftig den gleichen Regelungen wie Fahrräder. E-Roller dürfen nur mehr auf Radfahranlagen benützt werden, Gehsteige und Gehwege sind für diese Gefährte ta­bu. Wie auch für Fahrradfahrer wird für E-Roller-Fahrer eine Alkoholgrenze von 0,8 Pro­mille gelten, und das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung wird zukünftig auch auf Elektrorollern verboten sein. Auch die Ausrüstungsvorschriften für E-Roller werden je­nen von Fahrrädern angepasst.

Damit, meine Damen und Herren, kommt der Gesetzgeber seiner Verpflichtung nach, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer so gut wie möglich zu gewährleisten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.37

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lai­mer. – Bitte.