Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Somit schließe ich die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 598 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen An­zahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. (Ruf: Eingefahren! – Zwi­schenrufe bei SPÖ, NEOS und JETZT. – Abg. Meinl-Reisinger: Schlecht vorbereitet! Sehr schlecht vorbereitet!) – Der vorliegende Gesetzentwurf wurde nicht mit der erfor­derlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Es liegt kein Gesetzesbeschluss des Nationalrates im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung vor. Somit entfällt die dritte Lesung. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Pilz. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Staatsziel Wirtschaft – Es braucht mehr als zehn Buchstaben in der Verfassung!“

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben wollen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Abg. Rädler: Das habt’s jetzt davon! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, wir sind in einem Abstimmungsvorgang und ich bitte um et­was Ruhe!

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Gerstl, Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend „eine ausgewogene Be­rücksichtigung der gesamtstaatlichen Zielsetzungen in der Rechtsordnung“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (E 73)