15.46

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrter Herr Präsident! (Abg. Jarolim: Ich hoffe, Sie korrigieren diesen Blödsinn!) Hohes Haus! Diese Bundesregierung bekennt sich dazu, dort Hilfe zu leisten, wo Hilfe wirklich nötig ist (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP – Ruf bei der SPÖ: ... in „Willkommen Österreich“!) – bei Menschen, die jahrelang gearbeitet haben und plötzlich vor dem Aus stehen, bei Menschen, denen eine Krankheit übel mitgespielt hat und die nun hart um ihre Zukunft kämpfen, bei Men­schen, die wirtschaftlich hingefallen sind. Wir beenden mit unseren Maßnahmen die soziale Kälte der SPÖ, weil wir die richtigen Impulse setzen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Heiterkeit bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Wurm: Das ist hoch an der Zeit! – Zwischenruf des Abg. Jarolim.)

Wir setzen die richtigen Impulse, was Beschäftigungsanreize, die Steuersenkung bei den unteren Einkommensklassen und den Familienbonus Plus betrifft, und wir machen keine neuen Schulden, um nämlich der nächsten Generation die Armut zu ersparen.

Eine vorausschauende Sozialpolitik muss mit der Bekämpfung von Armut und Benach­teiligung schon in der Kindheit beginnen (Abg. Jarolim: Kinder sind Ihnen völlig egal!), um sicherzustellen, dass sich die Probleme nicht über den gesamten Lebensverlauf anhäufen und schließlich im Alter in der Armut münden. (Abg. Heinisch-Hosek: Da haben Sie nichts zu tun damit! – Abg. Vogl: Genau!) Es bedarf möglichst früher Unter­stützungen, wie wir sie zum Beispiel mit unserem Programm Frühe Hilfen, dem Schul­startpaket und der Ausbildung bis 18 haben. Da packen wir das Problem an den Wur­zeln (Ruf bei der SPÖ: Sie schieben ab!), denn mangelhafte oder gänzlich fehlende be­rufliche Bildung ist eine Hauptursache von Armut.

Eines ist sicher: Die effektivste Verhinderung von Armut ist, den Menschen die Mög­lichkeit zu geben, ihr eigenes Geld zu verdienen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Die Beschäftigung in Österreich befindet sich auf einem Rekordstand und deren Zahl wächst weiter, die Arbeitslosigkeit geht seit Regierungsantritt von Monat zu Monat zu­rück. Auch die erst kürzlich veröffentlichte Kaufkraftstudie der GfK Austria stellt Öster­reich ein positives Zeugnis aus. In einem direkten Vergleich mit Deutschland weist sie für Österreich im Jahr 2019 ein höheres verfügbares Nettoeinkommen pro Kopf aus. Das bedeutet, dass Österreicherinnen und Österreichern mehr Geld als deren deut­schen Nachbarn zur Verfügung steht.

Arbeit muss sich aber auch wieder lohnen, und genau deshalb haben wir zum Beispiel im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz den Wiedereinsteigerfreibetrag erhöht. (Abg. Jarolim: Wer schafft die Arbeit?) Ich stehe auch weiterhin dazu, dass sich das Einkommen von Arbeitnehmerhaushalten künftig wieder deutlich von Einkünften, die Haushalte mit So­zialhilfebezug erreichen können, unterscheiden soll. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Derzeit leben in Österreich knapp 200 000 Pensionistinnen und Pensionisten unter der Armutsgefährdungsschwelle. Es darf nicht sein, dass Menschen, die oftmals jahrzehn­telang in unser Sozialsystem eingezahlt haben, dann im Ruhestand unter der Armuts­grenze leben müssen.

Wir werden daher die soziale Absicherung im Alter durch eine Mindestpension sicher­stellen. (Abg. Jarolim: Die haben Sie gerade zertrümmert!) Wer ein Leben lang gear­beitet und Beiträge geleistet hat, muss durch das staatliche Pensionssystem im Ruhe­stand soziale Sicherheit haben.

Dieser Bundesregierung kann keine soziale Kälte vorgeworfen werden – ganz im Ge­genteil, das ist alles andere als soziale Kälte. Sie hat bereits jetzt zahlreiche Maßnah­men zur Bekämpfung von Armut umgesetzt beziehungsweise auf den Weg gebracht. So profitieren zum Beispiel Arbeitnehmer mit geringem Einkommen bereits seit Mit­te 2018 von der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge (Abg. Scherak: Der Finanzminister ...!), zweitens wurde der Familienbonus Plus eingeführt, drittens erfolgte eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Menschen mit geringem Einkom­men – was Sie, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, noch nie ange­gangen sind! (Abg. Jarolim: ... die Menschen, die Sie verhöhnen!) Viele Maßnahmen, die vorher nicht angegangen wurden, setzen wir jetzt um, um Armut wirklich zu vermei­den und zu verhindern.

Meine Damen und Herren, mir ist es wirklich ein persönliches Anliegen, mich für die Senkung der Armut und für die Menschen in Österreich einzusetzen. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.)

Ich möchte jetzt die Fragen beantworten, die Sie mir gestellt haben.

Zu den Fragen 1 und 2:

Aktuell liegt die Armuts- und Ausgrenzungsgefährdungsquote bei 17,5 Prozent. Im Vor­jahr betrug der Wert noch 18,1 Prozent. Auch im langfristigen Vergleich geht die Armut zurück. Die Quote der Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung lag im Jahr 2008 noch bei 20,6 Prozent und somit deutlich über dem aktuellen Wert. Dies entspricht 187 000 armuts- und ausgrenzungsgefährdeten Personen weniger als 2008.

Im Rahmen der Wirkungsorientierung hat es sich diese Bundesregierung zum Ziel ge­setzt, bis 2022 jedes Jahr im Durchschnitt weitere 23 500 Menschen aus der Armuts­gefährdung zu führen. Das sind bis 2022 etwa 100 000 Menschen.

Zu den Fragen 3 und 4:

Im EU-Vergleich liegt Österreich bei der Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung im besten Drittel und deutlich unter dem EU-28-Durchschnitt. Die Armutsgefährdung in Österreich liegt für 2018 bei 17,5 Prozent, der aktuellste Wert für den EU-Durchschnitt beträgt 22,4 Prozent. Diese im internationalen Vergleich gute Position ist der Tatsache geschuldet, dass wir einen sehr gut ausgebauten Wohlfahrtsstaat haben, der interna­tional größte Anerkennung und Wertschätzung genießt. (Abg. Jarolim: Haben – in der Vergangenheit muss man das sagen!)

Viele unserer Programme und Maßnahmen werden sehr oft als internationale Good-Practice-Beispiele herangezogen und dienen als Vorbild für nachhaltige sozialpoliti­sche Reformen in anderen Ländern.

Zu den Fragen 5 bis 8:

Eine starke Mittelschicht sorgt nicht nur für mehr Produktivität, sondern zeichnet auch dafür verantwortlich, dass die Sozialschutzsysteme nachhaltig abgesichert sind und Ar­mut vermieden wird.

Ein kürzlich erschienener Bericht der OECD bestätigt uns, dass Österreich eine sehr starke Mittelschicht hat. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung ist mit 67 Prozent deut­lich größer als im OECD-Durchschnitt, wo er nur bei 61 Prozent liegt. Sie ist ein ganz wichtiger Beitrag gegen Armutsgefährdung.

Laut aktuellsten international anerkannten Zahlen ist die soziale Ungleichheit in Öster­reich im internationalen Vergleich sehr niedrig, denn bei einem der wichtigsten Indika­toren für die Einkommensungleichheit, dem sogenannten Gini-Koeffizienten, liegt Ös­terreich mit einem Wert von 0,28 unter den Topnationen im OECD-Raum und damit unter dem OECD-Durchschnitt. Das beweist also, dass die soziale Ungleichheit in un­serem Land niedriger ist und von sozialer Kälte keine Rede sein kann.

Im internationalen Vergleich sieht man ganz deutlich, wie wichtig uns der Sozialstaat ist. Gemäß EU-Statistiken stellt Österreich knapp 30 Prozent des Bruttoinlandspro­dukts für Sozialausgaben bereit und zählt damit zum obersten Drittel der EU-Mitglied­staaten. Auch im internationalen, globalen Bereich liegt Österreich da im Spitzenfeld. Einer kürzlich veröffentlichten OECD-Studie zufolge rangiert Österreich bei den Sozial­ausgaben unter den Top 6 aller OECD-Mitgliedstaaten.

Aufgrund des anhaltenden Wirtschaftswachstums sinkt die Arbeitslosigkeit in Öster­reich weiterhin kontinuierlich und liegt bei etwa 296 000 vorgemerkten Personen. Zu­sätzlich nehmen fast 65 000 Personen an Schulungen teil.

Ende April 2019 war die Gesamtarbeitslosigkeit in Österreich mit minus 4,1 Prozent weiterhin rückläufig. Unsere gute Arbeitsmarktlage ist auch im internationalen Ver­gleich deutlich erkennbar, denn mit einer Arbeitslosenrate von nur 4,8 Prozent – laut Eurostat – liegt Österreich deutlich unter dem Durchschnitt des Euroraumes, der der­zeit bei 7,7 Prozent liegt.

Zu den Fragen 9 bis 11:

Zu den Gruppen, die in Österreich besonders von Armut und sozialer Ausgrenzung be­troffen sind, zählen beispielsweise kinderreiche Familien, Haushalte mit geringer Er­werbstätigkeit, alleinstehende Frauen, Haushalte mit Alleinerziehenden oder Menschen mit geringer Qualifikation.

Alleinerziehende sind besonders von Armut betroffen, weil sie oft nicht oder nur ein­geschränkt am Arbeitsmarkt teilnehmen können. Deshalb hat die Bundesregierung in der Sozialhilfe Neu einen Zuschlag für Alleinerziehende vorgesehen.

In Summe werden Bund und Länder rund 180 Millionen Euro pro Jahr für den gesam­ten Bereich der Kinderbetreuung bereitstellen. Auch der Ausbau der ganztägigen Schul- und Betreuungsformen wird vorangetrieben.

Frauen sind in Österreich etwas stärker von Armut betroffen als Männer. Der Unter­schied ist im Alter besonders ausgeprägt. Frauen erhalten im Durchschnitt eine deut­lich geringere Pension als Männer, denn viele von ihnen können aufgrund längerer Er­werbsunterbrechungen oder Teilzeitarbeit wegen Kinderbetreuungsverpflichtungen nur geringere Pensionsansprüche erwerben.

Auf die zahlreichen spezifischen Förderungsmaßnahmen für Frauen des AMS gehe ich bei Frage 14 näher ein.

Die Sicherung einer nachhaltigen Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Er­werbsleben ist der effektivste Weg zur Vermeidung von Armut. Hierfür werden Men­schen mit Behinderung vom Sozialministeriumservice breitgefächerte Förderungsins­trumente wie zum Beispiel Jugendcoaching und Arbeitsassistenz sowie direkte Lohn­förderungen angeboten. Auch integrative Betriebe leisten einen maßgeblichen Beitrag.

Unter der vorhergehenden Regierung wurden die Pensionen mehrfach unter der Infla­tionsrate angepasst. Das war für alle Pensionsbezieherinnen und -bezieher ein mehr oder weniger starker Kaufkraftverlust. Die Bundesregierung hat für 2019 niedrige und mittlere Pensionen deutlich über der Inflationsrate erhöht sowie entsprechende Aus­gleichszulagenrichtsätze festgelegt. Damit ergibt sich für den Großteil aller Pensions­bezieherinnen und -bezieher ein deutlicher Kaufkraftzuwachs. Die Bundesregierung wird das System der Ausgleichszulagen weiter ausbauen.

Armutsgefährdete Jugendliche sind eine besonders wichtige Zielgruppe für unsere Ar­beitsmarktpolitik. Wir wollen daher junge Menschen gezielt bei den Schul- und Berufs­ausbildungen sowie beim Nachholen von Bildungsabschlüssen und ergänzenden Qua­lifizierungen unterstützen. Mit unserer Ausbildungspflicht bis 18 ist sichergestellt, dass alle Jugendlichen in Österreich eine Ausbildung über den Pflichtschulabschluss hinaus bekommen. Im Rahmen dieses Programms werden neben den berufsbildenden Quali­fizierungsangeboten etwa in der sogenannten überbetrieblichen Lehrausbildung oder in Produktionsschulen auch sozialarbeiterische Begleitmaßnahmen wie zum Beispiel Ju­gendcoaching angeboten. Einen weiteren wichtigen Baustein unserer Unterstützung für junge Menschen stellt die Ausbildungsgarantie bis 25 dar.

Auch kinderreiche Familien sind überdurchschnittlich armutsgefährdet. (Abg. Leicht­fried: Deshalb ist die Mindestsicherung für kinderreiche Familien gekürzt worden! Sehr schön! Danke!) Zusätzlich zu den Unterstützungsleistungen im Rahmen der Sozialhilfe Neu sorgt mein Ressort für Hilfe von Anfang an. Das Programm Frühe Hilfen ist ein Angebot für Schwangere und Familien in belastenden Lebenssituationen, um Kindern eine gleichwertige Chance auf ein gutes Leben zu ermöglichen.

Auch der Schulstart stellt viele Haushalte vor hohe finanzielle Belastungen. Die Aktion Schulstartpaket unterstützt Kinder in einkommens- und vermögensschwachen Haus­halten beim Schulstart mit gratis Schulartikeln.

Seit 1.1.2019 wird außerdem die Lohnsteuer durch den Familienbonus Plus reduziert. Mit dem Familienbonus Plus wurde ein Meilenstein auf den Weg gebracht, von dem 950 000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern profitieren.

Zu den Fragen 12 und 13:

Die Armutsgefährdungsquote von Ausländern liegt deutlich über jener der Inländer. Während nur jeder neunte Inländer von Armutsgefährdung betroffen ist, betrifft Armuts­gefährdung bei den Ausländern beinahe jeden Dritten. Die österreichische Bundesre­gierung hat es sich in ihrem Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt, die Zuwanderung in den Sozialstaat zu stoppen. Die Sozialhilfe Neu muss daher fair und gerecht sein. Menschen, die arbeiten und jahrelang den ihnen möglichen Beitrag für Österreich ge­leistet haben, sollen finanziell bessergestellt werden als Neuzugewanderte.

Mit dem neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz wird dieses Vorhaben nunmehr umgesetzt. Neuzugewanderte erhalten nur mehr dann die volle Sozialhilfe, wenn sie entsprechen­de Deutschkenntnisse vorweisen können.

Zu den Fragen 14 und 15:

Mein Ressort hat gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice zahlreiche maßgeschnei­derte Maßnahmen für Personen mit fehlenden, geringen oder veralteten Qualifikatio­nen entwickelt, denn dieses Phänomen kann ganz unterschiedliche Zielgruppen betref­fen: Jugendliche, Frauen oder ältere Menschen. Ganz besonders trifft dies natürlich auf langzeitarbeitslose Menschen zu.

Zur systematischen und nachhaltigen Bekämpfung wurde das Ausbildungspflichtgesetz eingeführt. Zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 wurden vom Arbeitsmarktservice im Jahr 2018 mehr als 453 Millionen Euro aufgewen­det. Die wichtigste Aufgabe dabei ist die Vermittlung von Jugendlichen auf betriebliche Lehrstellen. Zusätzlich gibt es das Angebot der Lehrausbildung in sogenannten über­betrieblichen Einrichtungen; so wird beispielsweise die Facharbeiterinnen- und Fachar­beiter-Intensivausbildung ermöglicht. (Abg. Jarolim: Da ist doch nichts dabei, was Sie verursacht haben! Das sind die alten ...! Damit können Sie sich ja nicht schmücken! Abg. Neubauer: Ja, das tut weh!)

Die sogenannte arbeitsplatznahe Qualifizierung fördert wiederum die betriebliche Aus­bildung und führt zu einem staatlich anerkannten oder durch externe Einrichtungen zer­tifizierten Abschluss. Bei sämtlichen unserer Programme und Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden spezifische Förderungsmaßnahmen für Frauen angeboten. Für Wiedereinsteigerinnen bieten wir Laufbahnberatung und zusätzliche Qualifizie­rungsmaßnahmen an, um eine rasche Arbeitsaufnahme zu erleichtern. (Abg. Leicht­fried: Erzählen Sie jetzt, was die letzten fünf Jahre passiert ist? Nicht sehr ambitio­niert!)

Mit Programmen wie etwa dem Modell Frauen in Handwerk und Technik unterstützen wir außerdem Frauen bei der Aufnahme einer Ausbildung in Berufen mit geringem Frauenanteil und helfen Frauen und Mädchen dabei, in Berufen und Wirtschaftsberei­chen mit guten Einkommens- und Arbeitsbedingungen Fuß zu fassen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfügen über viel Berufs- und Lebenser­fahrung. Durch ihre Erwerbseinbindung profitieren nicht nur die Beschäftigten selbst, sondern auch die Gesellschaft insgesamt.

Ältere Arbeitskräfte über 50 Jahre sind überproportional von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. (Abg. Leichtfried: Darum ist die Aktion 20 000 abgeschafft worden! Gratu­liere dazu! Jetzt sind noch mehr arbeitslos!) Deshalb gibt es im Rahmen der Be­schäftigungsinitiative 50 plus Maßnahmen wie beispielsweise Eingliederungsbeihilfen, Transitarbeitsplätze in sogenannten sozialökonomischen Betrieben sowie ein Kombi­lohnmodell.

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus den Angeboten der Arbeitsmarktpolitik.

Zur Frage 16:

Lassen Sie mich hier drei wichtige Aspekte des neuen Modells der Sozialhilfe anspre­chen!

Erstens: Wie bereits erwähnt, wollen wir mit der Sozialhilfe Neu dazu beitragen, dass Menschen, die arbeiten oder jahrelang gearbeitet haben, finanziell besser dastehen. Es gilt das Gebot der Fairness.

Zweitens: Darüber hinaus sieht die neue Sozialhilfe ganz bewusst eine stärkere Akti­vierung von arbeitsfähigen Bezieherinnen und Beziehern vor. Die uneingeschränkte und volle Unterstützung durch die Sozialhilfe soll daher nur jenen gebühren, die auch be­reit sind, sich in die österreichische Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Drittens: Nicht zuletzt möchte ich erwähnen, dass wir den Vermögenszugriff in der So­zialhilfe gezielt eingeschränkt haben. (Abg. Jarolim: Das ist die Erfolgsbilanz der alten Regierung, was Sie da lesen! Das ist unglaublich! – Präsident Sobotka gibt das Glo­ckenzeichen.)

Zur Frage 17:

Hohe Wohnkosten können von den Ländern nach dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz über eine sogenannte Wohnkostenpauschale berücksichtigt werden. Durch die Anwen­dung dieser Pauschale kann das gesamte Leistungsausmaß auf 130 Prozent der Be­messungsgrundlage angehoben werden. (Abg. Leichtfried: Das sind 99 Prozent Din­ge der alten Regierung! Ich korrigiere, 99,5 Prozent!) Voraussetzung ist, dass die ge­samten Wohnkosten als Sachleistung abgegolten werden.

Darüber hinaus können notwendige Zusatzleistungen für den Wohnbedarf auch unter Heranziehung der Härtefallklausel abgedeckt werden.

Zu den Fragen 18 und 19:

Zunächst möchte ich klarstellen, dass Sozialhilfebezieherinnen und -beziehern durch die Meldung zur Arbeitssuche beim AMS alle Weiterbildungsangebote und Förde­rungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice, die primär auf die Beschäftigungsinte­gration von Arbeitssuchenden abzielen, offenstehen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Jarolim und Vogl.)

Wir sind der Meinung, dass Arbeit der beste Schutz vor Armut ist. Aus diesem Grund setzen wir mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz auf die Maßnahmen, die die Aufnahme einer Erwerbsarbeit stärker unterstützen.

Als Beispiele kann ich hier anführen: erstens den Wiedereinsteigerfreibetrag, zweitens den Abbau von Vermittlungshindernissen. Klares Ziel ist es also, Sozialhilfebezieherin­nen und -bezieher letztendlich von der Leistung der Sozialhilfe unabhängig zu machen (Abg. Leichtfried: Nicht einmal die Frau Belakowitsch, die Fragende, hört Ihnen zu!), Hilfe zur Selbsthilfe.

Zur Frage 20:

Entlastung Österreich steht für eine neue und nachhaltige Umverteilung vom Staat zu den Betrieben und Unternehmen. Das bedeutet in aller Kürze mehr für alle, denn von diesem neuen Entlastungsprogramm werden alle profitieren, sogar die, die keine Steu­ern zahlen.

Geringverdiener und Steuerzahler profitieren nicht zuletzt durch die Senkung der SV-Beiträge sowie durch die Tarifsenkung.

Zur Frage 21:

Uns ist es ein besonderes Anliegen, vor allem Geringverdiener und BezieherInnen von mittleren Einkommen zu entlasten. Da für sie die Sozialversicherungsbeiträge einen höheren Teil der Abgaben auf Arbeit ausmachen als die Lohnsteuer, ist eine weitere Senkung der Sozialversicherungsbeiträge am zielführendsten.

Zur Frage 22:

Um gezielt im unteren Einkommensbereich Arbeitsanreize zu setzen, soll künftig bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ein Abzugsbetrag die Krankenversicherungsbeiträge reduzieren.

Der Abzugsbetrag erhöht sich bis 1 350 Euro Bruttomonatsbezug auf 350 Euro und sinkt dann bis zu einem Bruttomonatsbezug von 2 201 Euro auf 0 Euro.

Pensionistinnen und Pensionisten werden ebenfalls durch einen Abzugsbetrag bei den Krankenversicherungsbeiträgen um rund 300 Millionen Euro entlastet. Dies ist die so­ziale Wärme dieser Regierung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Abg. Jarolim: Sehr, sehr tragisch alles! – Abg. Zanger: Der Zustand der SPÖ ist tragisch! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

16.04

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.