18.15

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es geht in dieser Anfrage – in der Beantwortung eben nicht – um das Pensionssplitting. Das ist uns NEOS seit unserer Gründung ein großes Anliegen. Weil sich die Frau Bundesministerin mehrfach diesbezüglich öffentlich geäu­ßert hat, wollte ich von ihr wissen, was sie denn konkret mache.

Sie hat beispielsweise der Zeitschrift „Die Wienerin“, Erscheinungsdatum 28. März 2018, gesagt, es gehe ihr um Bewusstseinsbildung beim Pensionssplitting. Zitat: „Natürlich ist das Budget sehr klein und wir alle hätten gerne mehr, aber ich finde es positiv, dass bei diesem Ressort keine Einsparungen gemacht wurden. Ich möchte aber mit Be­wusstseinsbildung Themen ansprechen, etwa das Pensionssplitting oder auch die Teil­zeitbeschäftigung.“

Am 23. August 2018 im „Kurier“ heißt es: „Wir müssen alles tun, um Frauen-Altersar­mut zu verhindern. Der erste Schritt muss sein, besser über das Pensions-Splitting zu informieren. Weitere Schritte kann man schon diskutieren.“

Nun frage ich also in meiner Anfrage, welche Maßnahmen der Bewusstseinsbildung das Ministerium gesetzt habe, um die Fallzahl beim Pensionssplitting zu erhöhen. „Wie hoch waren die Kosten für diese Maßnahmen?“ – Die Antwort ist: „Sowohl auf der Website des Bundeskanzleramtes (Sektion Familien und Jugend [...]) als auch in der Broschüre Familienkompass wird seit einigen Jahren auf die Möglichkeit des Pensions­splittings hingewiesen. Dabei sind keine besonderen Kosten angefallen.“

Also es gibt ein Budget, das ist zwar sehr klein, aber Kosten fallen keine an. Da fragt man sich, wo das Budget hingeht.

Weitere Frage meinerseits: „Warum sind die Erfolge dieser Maßnahmen so schwach, dass nicht einmal 1 % der Betroffenen das Pensionssplitting in Anspruch nimmt?“ Und: „Welche Ziele hat sich das“ – Ministerium – „im Hinblick auf die Fallzahlen beim Pen­sionssplitting gesetzt?“ – Und jetzt kommt die Antwort, die auf alle anderen Fragen auch gegeben wurde: „Ich ersuche um Verständnis, dass diese Fragen nach den Be­stimmungen des Bundesministeriengesetzes [...]“ – bla, bla, bla – „keinen Gegenstand meiner Vollziehung betreffen [...].“

Ja, das ist aber spannend, nicht? Das betrifft die Vollziehung der Frau Bundesminis­terin nicht, aber sie gibt Interviews, sie erklärt beim Forum für Finanzjournalisten, was sie alles macht, dass sie von Experten beraten wird, dass sie im Gespräch mit solchen Experten ist. Die meisten Experten wollen für ihre Expertise ein Honorar, das sei auch durchaus gerechtfertigt meines Erachtens, aber dann wüsste man als Abgeordneter gerne, wie viel ein Ministerium für solche Honorare ausgibt, aber das liegt ja nicht in Ih­rer Vollziehung und daher beantworten Sie mir das nicht.

Dem „Standard“ haben Sie gesagt: „Wir sind mit Expertinnen und Experten im Ge­spräch. Fest steht: Das freiwillige Pensionssplitting gibt es seit zehn Jahren, wird aber kaum in Anspruch genommen, im Vorjahr gab es nur 412 Anträge.“

Auf die Frage, mit welchen Experten Sie sprechen, kommt eben: Das ist nicht Gegen­stand Ihrer Vollziehung.

Also der Anfragebeantwortung muss ich entnehmen: Sie tun nichts, denn wenn Sie et­was täten, hätten Sie meine Fragen beantwortet. Wenn das stimmt, hieße das aber, dass alle Interviews, die Sie geben – im Ö1-„Morgenjournal“, beim Forum für Finanz­journalisten, im „Standard“ und im „Kurier“ –, ja gar nicht der Wahrheit entsprechen, dass Sie ja nur laut hupen und nichts tun, was ich Ihnen nicht unterstellen will. Ich habe eher das Gefühl, dass man halt eine lästige Anfrage eines Abgeordneten nicht beant­worten und ein bisschen die Abgeordneten und das Parlament mit einer Anfragebeant­wortung foppen wollte, in der nichts drinsteht.

Nun zum eigentlichen Thema: Warum brauchen wir ein Pensionssplitting? Warum ist es wichtig, dass wir ein automatisches Pensionssplitting einführen? – Frauen bekom­men die Kinder, Frauen verdienen nach wie vor weniger als Männer. Frauen, die Kin­der bekommen, verdienen auch deutlich weniger als Frauen, die keine Kinder bekom­men, das ist der wesentliche Unterschied. Frauen arbeiten, wenn sie Kinder haben, viel häufiger Teilzeit. Sie müssen sich vorstellen, in Österreich arbeiten 47 Prozent der Frauen in Teilzeit – fast die Hälfte! Da darf man sich nicht wundern, wenn es hinten­heraus bei den Frauen niedrigere Pensionsansprüche gibt.

Gerade daher wäre es wichtig, das auszugleichen: Wenn Frauen mehr Betreuungsar­beit in der Familie übernehmen, dann soll das ruhig in der Entscheidung der Familie sein, wie die Familienarbeit aufgeteilt wird. Aber es sollen auch die Pensionsversiche­rungsbeiträge der beiden Partner auf beide gleich aufgeteilt werden, damit auch beide die gleiche Altersabsicherung haben. Das ist gerecht. (Beifall bei den NEOS.)

Mit dieser hohen Teilzeitquote, die wir in Österreich haben, liegen wir im EU-Vergleich auf dem zweiten Platz. In anderen Ländern arbeiten Frauen vielleicht auch Teilzeit, aber sie arbeiten in einem höheren Stundenausmaß, verdienen daher mehr und haben auch eine bessere Altersabsicherung, nämlich eine selbstständige Altersabsicherung. Darum geht es. Sehr viele Beziehungen halten eben nicht, bis dass der Tod sie schei­det, sondern da scheiden andere Lebensumstände die Beziehung. Auch in solchen Fällen, in denen die Beziehung nicht so glücklich verläuft, wie wir es allen wünschen, sollen beide Partner selbstständig eine Altersversorgung haben, von der sie auch leben können. Das wäre unbedingt mit einem automatischen Pensionssplittung zu er­leichtern.

Welche Maßnahmen könnte man sonst noch ergreifen? – Wir wissen alle, wenn es gu­te Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gibt, dann haben Frauen auch die Möglichkeit, dass sie mehr Stunden arbeiten gehen. (Beifall bei den NEOS.) Besonders im länd­lichen Raum scheitert es ganz oft daran, dass es keine guten Betreuungsmöglichkeiten gibt. Je kleiner das Dorf ist, in dem sie zu Hause sind, umso schwieriger wird es, eine vernünftige Betreuungsmöglichkeit zu finden. Je ÖVP-regierter ihr Bundesland ist, um­so schwieriger wird es, eine geeignete Betreuungsmöglichkeit zu finden. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Noll.)

Was noch wichtig wäre, wenn das Pensionssplitting reformiert wird, worauf wir sehr hoffen: Im Moment darf einer der beiden Partner gar nicht arbeiten. Wenn einer bei­spielsweise voll und der andere Teilzeit arbeitet, dann geht das Pensionssplitting heute nicht. Das ist natürlich problematisch, weil dieser Ausgleich, den vielleicht beide Part­ner wollen, vom Gesetz gar nicht zugelassen wird.

Sie können das Pensionssplitting nur im Nachhinein beantragen. Sie können also nicht sagen, mein Kind ist auf die Welt gekommen, jetzt hätte ich gerne für die nächsten sie­ben Jahre ein Pensionssplitting, sondern das müssen Sie immer dann beantragen, nachdem die Sozialversicherungsjahre abgelaufen sind. Versuchen Sie einmal, bei der Pensionsversicherungsanstalt eine vernünftige Auskunft zu bekommen! Seit Kurzem, seit zwei Jahren erst – seit zehn Jahren gibt es das Splitting –, seit zwei Jahren aber erst ist das Formular bei der Pensionsversicherungsanstalt auf der Homepage. Über viele Jahre hatte nur die SVA das Formular online. Bei der PVA mussten Sie persön­lich vorbeischleichen, um es sich zu erbitten, weil man das dort einfach so passiv sabo­tierte. Man wollte es nicht haben.

Der Vorsitzende des Hauptverbandes Alexander Biach hat bei der Veranstaltung, bei der auch die Frau Ministerin anwesend war, gesagt, die Sozialversicherung setze in­tensive Bemühungen daran, das Pensionssplitting bekannter zu machen.

Wenn die österreichische Sozialversicherung intensive Bemühungen daransetzt, dann erreicht eine Pensionsversicherungsanstalt mit sechs Millionen Versicherten, dass 1 000 Paare in zehn Jahren ein Pensionssplitting machen?! Das sind intensive Bemü­hungen in der österreichischen Sozialversicherung?! Also da gäbe es sicher noch ganz viel zu tun.

Frau Ministerin! Jetzt hoffe ich, ich hoffe wirklich, dass wir das gleiche ehrliche Anlie­gen haben und dass Sie mich jetzt einfach ein bisschen mit der Anfragebeantwortung am Schmäh halten wollten, ich hoffe, dass Sie das, was Sie in den Zeitungen sagen, auch wirklich meinen und tun. Aber wenn Sie das meinen und tun, dann müsste hier etwas anderes drinstehen. Dann müsste drinstehen, mit welchen Experten Sie arbei­ten, ob diese ein Honorar bekommen oder nicht, und wie Sie das mit der Frau Sozial­ministerin abstimmen. Das müsste dann drinstehen, weil das im Rahmen Ihrer Vollzie­hung liegt. Wenn Sie sagen: Ich habe eh nichts gemacht!, dann frage ich mich, warum Sie solche Zeitungsinterviews geben. Ich bin gespannt auf Ihre Antwort. (Beifall bei den NEOS.)

18.23

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr.in Juliane Bogner-Strauß zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.