20.45

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Taschner hat ein­gangs Symbole erwähnt, und ja, das Kopftuch ist ein starkes Symbol, und das muss man hier auch unstrittig sagen.

Frau Griss, Sie haben das Thema angesprochen, wann Mädchen ein Kopftuch tragen sollen. Muslimische Mädchen haben nach islamischem Recht Kopftuchpflicht beim Ein­setzen der Pubertät. Das heißt aber im Umkehrschluss: Die Geschlechtsreife der Mäd­chen wird nach außen getragen. Ich möchte aber nicht, dass meine Tochter, meine Enkeltochter ihre Geschlechtsreife offen zur Schau stellen muss. Das ist ja diskriminie­rend hoch zehn! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Auch dient das Bedecken der Haare in der islamischen Kultur dazu, Frauen und Mäd­chen vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Das Verhüllen von Haar, Hals, Nacken und Brust soll dazu dienen, Männer nicht sexuell zu provozieren. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Damit ist das Kopftuch für Kinder eindeutig eine Sexualisierung der Mädchen und deren Degradierung zu einem Sexualobjekt, und das hat an unseren Schulen nichts verloren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Mein Kollege Peter Wurm hat ja einen Koranvers angerissen. Ich möchte auch etwas daraus vorlesen, damit Sie wissen, wovon wir sprechen. Die Begründung des Kopftu­ches im Islam ist an folgender Stelle im Koran festgeschrieben, nämlich Sure 33, Vers 59: „O Prophet, sprich zu deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, daß sie sich in ihren Überwurf verhüllen. So werden sie eher erkannt und werden nicht verletzt.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt im Umkehrschluss: Alle nicht ver­hüllten Frauen in Österreich beziehungsweise auf der ganzen Welt werden als Ungläu­bige gekennzeichnet, sind unrein und dürfen auch verletzt werden. Deshalb, Herr Mi­nister, bedanke ich mich bei Ihnen, dass wir es jetzt auch geschafft haben, in der Volksschule das Kopftuchverbot durchzusetzen.

Die Schule ist dazu verpflichtet, allen Schülerinnen und Schülern ein sicheres Umfeld zu gewährleisten, um aufgrund des Geschlechtes nicht diskriminiert zu werden. Die das Kopftuch betreffende Vorschrift bedeutet allerdings im Umkehrschluss, wie ich schon eingangs gesagt habe: Wenn ich es nicht trage, bin ich unsittsam, unrein und unkeusch. Davor müssen wir unsere Mädchen schützen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Mit Ihrer Ablehnung des Kopftuchverbots an den Volksschulen haben Sie einen tiefen Kniefall vor dem politischen Islam gemacht, und das ist Ihre Schande! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Die Argumente, die Sie uns heute geliefert haben, sind so etwas von falsch und unglaubwürdig, dass es einfach nicht mehr zu fassen ist. Als Frau in Österreich habe ich das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmtheit, und das lasse ich mir von nie­mandem, und schon gar nicht von diesen antiquarischen muslimischen Männern neh­men! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Ich werde die Erste sein, die von diesem Pult aus für die Rechte der Frauen in Öster­reich kämpft! Ich würde mir erhoffen, dass ich gerade die Frauen von der SPÖ als Ver­bündete für die Frauenrechte gewinnen kann, denn in dieser Frage gibt es kein links oder rechts, es gibt nur ein richtig oder falsch! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.49

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordnete Lugar. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.