Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Drogenmissbrauch im Straßenverkehr wird ja zu einem immer größeren Problem. Darum greift auch die 32. Straßenverkehrsnovelle dieses Thema auf. Wir wissen, dass in Österreich das Verhältnis von Alkolenkern zu Drogenlenkern 4 zu 1 ist, dass bereits ein Drogenlenker auf vier Alkolenker kommt. Zu Anzeigen kommt es hauptsächlich in urbanen Gebieten wie Wien, weil in ländlichen Gebieten der Arzt fehlt, der notwendig ist, um die Beeinträchtigung zeitnah festzustellen.

Jetzt ist im Begutachtungsentwurf vorgesehen, dass die Organe der Bundespolizei anstelle eines Arztes eine Beeinträchtigung feststellen sollen. Daher meine Frage:

122/M

„Kann den Organen der Bundespolizei eine Beurteilung, ob eine Beeinträchtigung durch Suchtmittel bei Fahrzeuglenkern gegeben ist, zugemutet werden?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Herr Abgeordneter! Sie haben vollkom­men zu Recht angesprochen, dass die Problematik von Drogen – beziehungsweise muss man etwas genauer von Suchtmitteln sprechen – im Straßenverkehr eine zuneh­mend stärkere ist. Ich habe gerade vor wenigen Tagen noch einmal mit dem Wiener Polizeipräsidenten dahin gehend gesprochen, und er sagt, dass bei entsprechenden Kontrollen letzten Endes die Zahl derer, die als Drogenlenker beziehungsweise als Lenker unter Suchtmitteleinfluss eingestuft werden, größer ist als die Zahl derjenigen, die man quasi mit Alkohol erwischt. Das heißt, wir haben hier einen Handlungsbedarf.

Ich möchte in dem Zusammenhang nicht davon sprechen, dass wir den Polizei­beam­ten etwas zumuten, sondern ich möchte sagen, dass wir entsprechend geschulten Polizeibeamten die Handhabe geben, Lenker, die ganz offenkundig unter dem Ver­dacht stehen, durch Suchtmittelkonsum beeinträchtigt zu sein, und durch das Nicht­lenkenkönnen ihres Fahrzeugs eine Gefährdung für sich selber, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer darstellen, effektiver aus dem Verkehr ziehen zu können.

Da haben wir in der Vergangenheit ein Problem gehabt, insbesondere im ländlichen Raum, weil eine entsprechende Feststellung der Fahruntüchtigkeit durch einen spezi­fischen Test nur von Ärzten durchgeführt werden durfte, man aber dort vor allem in den Nachtstunden oder auch in den frühen Morgenstunden, in denen ja diese Kontrollen durchgeführt werden, die Ärzte nicht in der ausreichenden Anzahl zur Verfügung hat.

In Zukunft werden das geschulte Beamte machen, und das, was dem Arzt dann überbleibt – und das ist eine viel leichtere Übung –, ist, eine entsprechende Blutab­nah­me durchzuführen. Und erst wenn die Blutabnahme sozusagen auch einen Nachweis erbringt, dass diese Substanzen tatsächlich im Blut vorhanden sind, dann ist das Ganze auch strafbar.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Haider? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sie haben diese besonders geschulten Organe angesprochen. Welche Ausbildungsinhalte sieht diese Verordnung für diese Organe vor?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Ich gehe davon aus, dass wir in der Endausbaustufe österreichweit etwa 300 Beamte haben werden, die diese Ausbildung dann durchlaufen haben.

Es ist relativ klar, was der Ausbildungsinhalt ist: Es geht zum einen um die rechtlichen Voraussetzungen dieses Vorgehens. Es geht zum Zweiten um eine Komponente Suchtmittelkunde, also darum, dass man einmal weiß, mit welchen Substanzen man es überhaupt zu tun hat und welche Auswirkungen diese Substanzen haben. Weiters geht es darum, zu erkennen, was Verdachtsmomente sind, die darauf hindeuten, dass jemand unter Einfluss eines solchen Suchtmittels stehen könnte.

Und dann geht es vor allem um die korrekte Durchführung dieses standardisierten Tests. Da haben wir uns durchaus auch international Vorbilder genommen. Da geht es um die Merkfähigkeit, da geht es um kognitive Fähigkeiten, da geht es um koordinative Fähigkeiten – es ist ein standardisierter Test, der genau von A bis Z nach Punkt und Beistrich abgewickelt werden muss –, das ist der wesentliche Inhalt. Ebenso geht es darum, im Zuge der Amtshandlung auch feststellen zu können, ob möglicherweise die Beeinflussung durch Medikamente verursacht wurde, die der Lenker dieses Fahrzeugs von einem Arzt verschrieben bekommen hat, aber möglicherweise entgegen den Dosierungsempfehlungen anders dosiert hat.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bevor wir zur 8. Anfrage kommen, darf ich die zweite Gruppe der NMS Hitzendorf recht herzlich bei uns begrüßen. Es ist eine große Gruppe. – Herzlich willkommen im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Die 8. Anfrage stellt Abgeordnete Krisper. – Bitte.