Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bundes­minister! Vor sieben Tagen wurde der Bericht der Vereinten Nationen über die Abwick­lung der Asylverfahren in Österreich an Sie übermittelt. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, beziehungsweise was werden die Konsequenzen sein?

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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 128/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche Konsequenzen ziehen Sie als Bundesminister für Inneres aus dem Bericht der Vereinten Nationen, in welchem die Abwicklung der Asylverfahren in Österreich auf insgesamt 19 Seiten beanstandet wird?“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Na ja, Frau Abgeordnete, Teile dieses Berichts haben mich ja tatsächlich in Erstaunen versetzt, weil ich bislang nicht gewusst habe – und ich glaube, ich bin da sozusagen auch in guter Gesellschaft, wenn ich das behaupte –, dass Regelungen, die auf dem Boden des europäischen Rechts stehen, nicht gegen internationales Recht verstoßen können. Das ist aber eines der Ergeb­nisse, das in cumulo in diesem UNHCR-Bericht entsprechend zum Ausdruck gebracht wird. Ich weiß nicht, manchmal habe ich fast den Eindruck, dass das von einer NGO geschrieben sein könnte, so tendenziös ist das. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ein Punkt, den ich dabei besonders hervorheben möchte, ist die Beschreibung eines angeblich so frostigen Klimas im Zusammenhang mit den Einvernahmen im Asylver­fahren. Jetzt habe ich mich schlau gemacht, und meine Erkundigungen haben erge­ben, dass bei keiner einzigen Einvernahme, die ein Polizist oder ein Mitarbeiter des BFA im Zusammenhang mit einem Asylverfahren durchgeführt hat, einer dieser Damen und Herren Beobachter dabei gewesen ist. Das heißt, sie sprechen dort von etwas, das sie nicht selbst gesehen haben. Offensichtlich hat man den Weg gewählt, sich von diversen NGOs oder von deren Rechtsvertretern oder von den Asylwerbern selbst die Geschichten erzählen zu lassen, ohne dass dann bei diesen Schilderungen wieder ein Beamter des BMI dabei gewesen wäre. – Also ich glaube, dass das keine seriöse Vorgangsweise ist.

Insgesamt sage ich Ihnen, Frau Abgeordnete, wir brauchen uns für das österreichische Asylsystem nicht zu genieren. Wir erfüllen alle menschenrechtlichen Standards, wir übererfüllen sie sogar in manchen Bereichen – wir werden heute ohnehin auch noch beim ersten Tagesordnungspunkt darüber diskutieren.

Ich glaube, wenn die UNO betreffend den ganzen Gedanken des Flüchtlingswesens einen positiven Beitrag leisten möchte, dann sollte man dort hinschauen, wo es wirklich Probleme gibt. In der arabischen Welt würde ich diese zuhauf verorten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Es gibt also keine Konsequenzen. – Herr Bun­desminister, wie begründen Sie als Behördenleiter den rechtsstaatlich bedenklichen Umstand, dass fast die Hälfte der erstinstanzlichen Asylbescheide durch den Bundes­verwaltungsgerichtshof aufgehoben wird?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Frau Abgeordnete, auch auf die Gefahr hin, dass ich Ihnen das schon einmal gesagt habe (Abg. Rosenkranz: Richtig!): Eine unrichtige Behauptung wird nicht dadurch richtig, dass man sie permanent wiederholt. Das gilt genau für das, was Sie jetzt gesagt haben (Beifall bei FPÖ und ÖVP), weil ganz einfach das, was hier in der öffentlichen Kommunikation immer wieder als Aufhebung eines Bescheids interpretiert wird, nicht die Aufhebung eines Bescheids ist; das, was in die Statistik hineingezählt wird, ist jedwede kleine Abänderung in einem Bescheid.

Um Ihnen ein Beispiel zu geben: Wenn jemand einen negativen Asylbescheid bekom­men hat und das Land verlassen muss, wenn es also eine aufrechte Rückkehrent­scheidung gibt, dann wird ihm dafür eine Frist eingeräumt. Jetzt kann es sein, dass das Verwaltungsgericht in der Instanz diese Frist um ein paar Tage verlängert oder um ein paar Tage verkürzt. In diesem Fall hat es eine Änderung in diesem Bescheid gegeben, und eine solche Änderung würde in dieser Statistik aufschlagen. Das hat überhaupt nichts mit Aufheben zu tun, ganz im Gegenteil. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Rosenkranz: Wissen wir das jetzt oder kriegen wir das das nächste Mal wieder als Frage?)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die letzte Anfrage stellt Herr Abgeordneter Jenewein. – Bitte.