10.37

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird Sie nicht wundern, dass ich zu einer gänzlich anderen Einschätzung als meine Vorrednerin komme.

Ich glaube, es ist ganz im Gegenteil heute einmal ein Tag, an dem man sich ernsthaft über eine Gesetzesinitiative freuen kann, denn endlich wird etwas umgesetzt, was wir seit vielen, vielen Jahren fordern. In den vergangenen Jahren haben wir gesehen, dass sich durch die Betreuung durch NGOs eine Vielzahl von Problemfeldern aufgetan hat, die wir jetzt endlich beheben können.

Mit dem Errichtungsgesetz, das wir heute beschließen, ist es erstmals möglich, die Rechtsberatung in asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren und die Rückkehrberatung zu objektivieren. Wie war das in der Vergangenheit? – In der Vergangenheit waren verschiedenste privatwirtschaftlich organisierte Einrichtungen daran beteiligt, und man hatte oftmals den Eindruck, dass es da gar nicht um Rückkehrberatung ging. Vielmehr hatte man meistens den Eindruck, dass es eigentlich um eine Beratung ging, um dieses Asylverfahren so lange wie möglich in die Länge zu ziehen, um im Endeffekt doch noch irgendwie einen Aufenthaltsstatus zu bekommen.

Warum hat man früher diesen Weg gewählt? – Das war ganz klar, weil jeder Asyl­werber, der in der Beratungssituation bei einer solchen NGO war, für diese Vereine natürlich bares Geld bedeutet hat. Zudem muss man natürlich auch konstatieren, dass gerade jene Bereiche, die von Grünen- und SPÖ-nahen Vereinen beraten wurden, natürlich auch ein Versorgungsheim für Soziologen, Pädagogen, Sozialarbeiter, Polito­logen und sonstige Sozialwissenschaftler waren, wo man Leute wirtschaftlich versor­gen konnte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Unwesen wird jetzt Schluss gemacht! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Greiner.) Was ich sage, kann ich auch belegen. So ist es ja nicht! Ich belege es auch.

Ich möchte nur daran erinnern, dass im Jahr 2015 das sogenannte „Südwind Ma­gazin“ – vielleicht kennen es einige von Ihnen; es ist aber nicht so wichtig, es zu kennen – in seiner Ausgabe 6/2015 in einem Drei-Punkte-Plan dargelegt hat, wie es möglich ist, Abschiebungen bestmöglich zu verhindern. (Abg. Hafenecker: Unglaub­lich!) Im letzten Satz steht dann, dass ab dem Zeitpunkt, zu dem die Flugzeugtüre geschlossen wird, der Pilot schlussendlich darüber entscheidet, ob jemand mitge­nommen werden kann oder ob jemand nicht mitgenommen wird. Man braucht also nur laut genug zu schreien, um dann im Endeffekt eine Abschiebung zu verhindern.

Auch das war eine Beratung, wie sie teilweise von NGOs gekommen ist, in dem Fall halt von einem Magazin, wobei man einfach versucht hat, das Verfahren in die Länge zu ziehen, den Rechtsstaat auszureizen, bis an die letzten Möglichkeiten zu gehen. Ich bin frohen Mutes, dass wir mit der neuen Agentur, die heute gegründet wird, diese Unsitten und diese Dummheiten endlich beenden.

Ich stehe hier nicht an, mich auch beim Innenminister für diese Initiative zu bedanken, weil ich der Ansicht bin, dass das ein ganz wesentlicher Schritt in Richtung Rechts­staatlichkeit, aber auch in Richtung Rechtssicherheit ist. Wir haben hier oft Gesetzes­materien, die in ihrer Komplexität und in ihrer Auswirkung erst Monate oder Jahre später greifbar oder begreifbar werden, weil es einfach so lang dauert, bis sich gewisse Systeme verändern. Hier haben wir heute wirklich ein Gesetz am Tisch liegen, das eine konkrete Veränderung zeigt, eine konkrete Veränderung zum Positiven, und ich freue mich sehr, dass wir diesem Gesetz hier mit schöner Mehrheit zustimmen werden und dass diese Bundesregierung zeigt, dass ihr die Interessen der eigenen Bevöl­kerung wichtiger sind, als das in der Vergangenheit mitunter der Fall war. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

10.41

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Krisper ist zu Wort gemel­det. – Bitte.