10.46

Abgeordneter Karl Mahrer, BA (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Eines gleich vorweg, meine Damen und Herren: Mit der neuen Bundesagentur für Betreuungs- und Unter­stützungsleistungen setzen wir tatsächlich einen weiteren Schritt in die richtige Richtung: Asylpolitik, die sowohl den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit entspricht als auch internationale menschenrechtliche Vorgaben berücksichtigt, und – das ist uns besonders wichtig – Rechtssicherheit für alle, Frau Abgeordnete Krisper, bei schnel­leren und fairen Verfahren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich sage ganz deutlich, die Betreuung von Asylwerbern ist eine hoheitliche Aufgabe, der wir uns mit der notwendigen Effizienz, mit dem entsprechenden Mitteleinsatz und mit der Kompetenz ausgewiesener Experten auch stellen müssen.

Aber worum geht es uns im Kern? – Es geht uns um Qualität, um Objektivität und um die Betreuung von Menschen durch hochqualifizierte Mitarbeiter. Wir wollen aber auch, und das ist heute gesagt worden, rasche, effiziente und faire Verfahren. Wir wollen Kosteneffizienz, faire Rechtsberatung und eine realistische Prognose für die Betroffenen, und das war nicht immer so, wie auch heute kurz angeführt worden ist.

In vielen Fällen wurde von Vertretern einzelner NGOs der Eindruck erweckt, dass am Ende eines mehrstufigen Verfahrens jedenfalls das Bleiberecht steht – auch bei offen­kundiger Aussichtslosigkeit. Damit hat man jahrelang Unsicherheit bei den Betroffenen zugelassen, und das Ergebnis, meine Damen und Herren, kennen Sie: Das war oft bittere Enttäuschung, Fassungslosigkeit bei den Betroffenen, weil sie ja völlig anders beraten worden sind. – Eine Vorgehensweise, die meines Erachtens menschen­un­würdig ist und die wir nun ändern. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Mit dem nun vorliegenden Gesetz wird die Grundlage für eine unabhängige, geset­zeskonforme und menschenwürdige Betreuung geschaffen, die Abhängigkeit von externen Leistungserbringern, auch das wurde angesprochen, wird beseitigt. Ich möchte auch betonen, die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungs­leis­tungen wird nichts an der jetzigen Systematik des Asylverfahrens und der Antragstel­lung ändern.

Die Ziele sind ganz klar: Durchführung der Grundversorgung für hilfs- und schutz­bedürftige Fremde ohne Verlust von Leistung und Qualität; Rechtsberatung, die fair, realistisch und objektiv ist und eine neutrale Darstellung und Aufklärung über die Erfolgsaussichten im Sinne der Betroffenen bietet, samt ihrer realistischen Chancen; und die Durchführung einer Rückkehrberatung, einer ehrlichen Rückkehrberatung und die Hilfestellung bei dieser Rückkehr.

Die Agentur wird sich darüber hinaus auch darum kümmern, dass Menschen­rechts­beobachter Abschiebungen überwachen und auch Dolmetscher und Übersetzer wäh­rend des Asylverfahrens zur Verfügung stehen.

Meine Damen und Herren! Zwei Ministerien, nämlich das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz haben Rahmenbedingungen ausgearbeitet, die den Grundsätzen der Rechts­staatlichkeit zu 100 Prozent entsprechen. Das war unser höchstes Ziel. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung steht, wie Sie gehört haben, zur Gänze im Eigentum der Republik Österreich. Die Geschäftsführung wird von einem Aufsichtsrat kontrolliert, der aus Vertretern des Innenministeriums, des Justizministeriums und des Finanzministeriums zusammengesetzt ist, und selbstverständlich wird die Agentur vom Rechnungshof geprüft.

Meine Damen und Herren, die Rechtsberater, auch das ist noch wichtig zu sagen, sind künftig nur mit Zustimmung des Justizministeriums auszuwählen. Das Justizminis­terium bestellt den Leiter des Sachbereichs zur Rechtsberatung in zweiter Instanz, und es wird darüber hinaus eine akkordierte Festlegung des Auswahlverfahrens bei Rechtsberatern geben. Wir sprechen also hier nicht, was viele Kritiker immer wieder sagen, von irgendeinem Alleingang, sondern es gibt ein koordiniertes und wirkungs­volles Zusammenwirken im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenwürde.

Meine Damen und Herren! Dass das alles nicht etwas Neues ist, beweist auch die Schweiz, wo dieses System mit Erfolg umgesetzt wird.

Ich möchte mich daher abschließend bei Bundesminister Herbert Kickl, seinen Exper­ten und auch für die Zusammenarbeit mit dem Justizminister sehr herzlich bedanken. Ich sehe durch die Schaffung der neuen Bundesagentur für Betreuungs- und Unter­stützungsleistungen den neuerlichen Beweis auch in diesem Fall erbracht: Diese Bun­desregierung und diese Regierungsparteien halten, was sie versprechen – im Sinne der Menschen in Österreich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

10.51

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Noll. – Bitte.