12.52
Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der österreichische Wein ist mit seiner Qualitätsweinstrategie mit Sicherheit eine beispiellose Erfolgsgeschichte geworden. Zugegebenermaßen war der Glykolskandal Ausgangspunkt dafür, aber danach hat es wirklich eine kompromisslose Unterstützung in Richtung Qualitätsstrategie des österreichischen Weines gegeben, und das war der Grundstein der entsprechenden Erfolgsgeschichte.
Mit dem DAC-System wird den österreichischen Weinproduzenten eine weitere Möglichkeit eröffnet, Weine besser zu vermarkten. Das Weingesetz erlaubt bisher, dass jeder Qualitätswein die Angaben von Großlagen, Gemeinden und Rieden tragen darf. Einige DAC-Verordnungen wollen jedoch vorsehen, dass Qualitätsweine, die nicht als DAC-Weine in Verkehr gebracht werden, unter dem jeweiligen Weinbaugebietsnamen ohne kleinere geografische Angaben zu vermarkten sind. Um für diese DAC-Verordnung eine Rechtssicherheit zu schaffen, ist eine Novelle zum Weinbaugesetz erforderlich. Wenn die DAC-Verordnungen eine derartige Möglichkeit nicht vorsehen, können weiterhin auch Großlagen, Weinbaugemeinden und Rieden angegeben werden.
Es freut mich daher besonders, dass mit dieser Novelle des Weingesetzes ein weiterer wichtiger Schritt für die heimischen Weinbauern gesetzt werden kann. Qualität und Herkunft werden in Zukunft noch klarer miteinander verknüpft – wenn die Region das so im Weinkomitee einstimmig beschließt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
12.54
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ernst Gödl. – Bitte.