12.54

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Der Ausgangspunkt für diese Weingesetznovelle kommt eben aus den steirischen Weingebieten. Dort haben sich, wie schon mein Kollege von der FPÖ gesagt hat, die Weinbauern über Jahre hinweg zusammengesetzt und überlegt, welche Strategien und welche Maßnahmen sie treffen müssen, um diesen erfolgreichen Weg, der schon begangen wird, auch fortzusetzen, um eben dieses internationale Marketing zu verstärken.

Da ist man auf den Zug aufgesprungen, der in Österreich schon seit 2003 im Laufen ist, nämlich die Implementierung des DAC-Systems. Wir haben in Österreich insge­samt 17 bekannte Weinbaugebiete, und zehn dieser Gebiete haben dieses System, beginnend ab 2003 mit dem Weinviertel, bereits eingeführt. In diesem beispiel­ge­benden Diskussionsprozess, bei dem alle mitgesprochen haben, die Kleinerzeuger genauso wie die Großerzeuger, hat man sich darauf verständigt, dass diese Her­kunftsbezeichnung sehr eng gefasst werden soll, um eben auf dem Markt, auf dem internationalen Markt, unverwechselbar zu sein.

Ich finde, es ist ein gutes Ergebnis, dass von dieser basisdemokratischen Entschei­dung aus wir hier als Gesetzgeber in Wien tätig werden, um das, was sich die Region vor Ort wünscht, auch zu ermöglichen. Das ist eigentlich ganz diametral dem gegen­über, was Sie meinen, Herr Zinggl. Gerade Sie als damaliges Mitglied der grünen Fraktion waren ja immer für so etwas. Sie haben gesagt, die Dinge sollen basis­demokratisch erarbeitet werden. – Und genau diesen Punkt haben wir jetzt.

Die Steiermark und auch andere Regionen setzen eben ganz bewusst darauf, gehen weg von dem austauschbaren Sortenmarketing hin zu einem unvergleichlichen und wichtigen Herkunftsmarketing. Das ist ein Punkt, den wir auch in der Frage der Lebensmittelkennzeichnung und dergleichen ja immer fordern. Es soll unver­wech­selbar sein. Es soll völlig klar sein, woher ein Produkt kommt und wie es in dieser Region hergestellt wurde.

Da trifft es nicht ganz zu, wenn die SPÖ meint und Herr Agrarsprecher Preiner in einer Aussendung sogar schreibt, ich zitiere: „Und wieder stellt die türkis-blaue Bundes­regierung Konzerninteressen an die Spitze ihrer politischen Arbeit.“ (Abg. Preiner: Habt ihr gemacht!)

Das muss ich jetzt schon etwas erläutern – und es ist sehr gut, dass Herr Muchitsch neben dir sitzt –: Einer der größten Weinbauern aus der Region, der in dem Wein­komitee sitzt, ist ein gewisser Herr Schneeberger. Und es war Beppo Muchitsch im Februar 2017, der mit dem damaligen Bundeskanzler Kern genau jenem Weinbauern einen Besuch abgestattet hat, also genau jenem Konzern, der in Ihrem Jargon ein Weinkonzern ist, er ist nämlich einer der größten in der Region. Ihn diffamieren Sie auf diese Weise, indem Sie behaupten, Bauern wie er würden nicht im Interesse der Region arbeiten, sondern nur ihre Eigeninteressen im Blick haben. (Zwischenruf des Abg. Preiner.)

Wir haben sehr viele Kleinerzeuger, die auch im Weinkomitee sitzen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Preiner.) Die Mehrheit der Weinbauernvertreter im Regionalen Weinkomitee sind Kleinerzeuger, und wir haben sehr viele Kleinerzeuger. (Zwischenruf des Abg. Muchitsch.) Selbst der Geschäftsführer der Wein Steiermark, Ing. Luttenberger, hat, glaube ich, nur knapp 1 oder 2 Hektar Weinbaufläche. (Zwischenruf des Abg. Preiner.) Also wir vereinen dort sehr, sehr viele kleine Weinbauern in einem sehr zukunftsweisenden Marketing.

Vielleicht könnte behauptet werden, die Hürde ist zu hoch, als dass kleine Weinbauern in dieses DAC-System einsteigen können. – Nein, die Hürde ist gar nicht hoch. Die Hürde beträgt 80 Euro pro Hektar Mitgliedsbeitrag, um in dieses Marketing-, Werbe- und Herkunftssystem einzusteigen. Und es soll schon unverwechselbar sein, denn was schreiben zum Beispiel diese drei DAC-Gebiete in der Steiermark jetzt vor? Zum Beispiel dürfen Weine nur aus jenen Trauben gewonnen werden, die von Hand ge­lesen wurden – eine ganz große Qualitätsschiene. (Abg. Preiner: 15 Prozent können zugekauft werden!) Diese Qualitätsschiene soll eben auch mit den Ortsbegriffen, mit den Gebietsbegriffen, mit den Riedenbegriffen abgesichert werden. Daher, sehr ge­ehrte Damen und Herren, ist es wirklich gut, dass wir dies hier ermöglichen. Beschlossen werden die Dinge vor Ort, nämlich noch dazu einstimmig. Es müssen alle dafür sein. Es ist also gut, wenn wir diese Dinge ermöglichen.

Ich möchte noch etwas anführen, weil Herr Zinggl auch gesagt hat, es sei nicht transparent, was mit den Weinmarketingbeiträgen passiert: Herr Zinggl, da irren Sie! (Abg. Zinggl: Nicht laut Rechnungshof!) Es ist sehr wohl transparent, denn es gibt jedes Jahr einen Bericht der Österreich Wein Marketing, und jeder Winzerbetrieb, der in dieses Weinmarketing einzahlt, bekommt mit der Vorschreibung seines Beitrages immer auch diesen Bericht zugesandt und kann nachvollziehen, was mit diesen Geldern der Weinbauerinnen und Weinbauern und der Weinwirtschaft passiert. Also wir haben ein sehr, sehr gut funktionierendes System.

Mit dieser kleinen Gesetzesnovelle – vielleicht für alle Zuhörerinnen und Zuhörer: es werden ja nur zwei Sätze in das Weingesetz eingefügt, um eben mehr Gestaltungs­spielraum zu ermöglichen (Zwischenruf des Abg. Preiner) – stärken wir den regionalen Weinbau, stärken wir diese sehr gute Strategie der österreichischen Weinwirtschaft und stärken wir auch das Herkunftssystem Districtus Austriae Controllatus. (Ruf bei der SPÖ: Nein!) Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.00

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Walter Rauch. – Bitte.