Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Es gibt dazu keine Wortmeldungen.

Somit kommen wir gleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsaus­schus­ses in 622 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Magistrats der Stadt Wien vom 3. April 2019 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gerald Loacker wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 22 Abs. 1 Melde­gesetz 1991 – MeldeG, BGBl. Nr. 9/1992, wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von der Behörde behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gerald Loacker besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gerald Loacker wird nicht zugestimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein ent­sprechen­des Zeichen. (Abg. Loacker erhebt sich als Einziger nicht von seinem Platz. – Allge­meine Heiterkeit.) – Das ist mehrheitlich angenommen.