20.48

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Ich darf vielleicht ein bisschen genauer auf das eingehen, was Herr Kollege Noll gerade gemeint hat. Er hat sich da nämlich sehr allgemein gehalten. Jemand, der die Vorlage nicht hat, hat, glaube ich, nicht nachvollziehen können, worum es eigentlich geht. In aller Ehrlichkeit hätte er aber auch einfach zugeben können, dass er der FPÖ nur eines auswischen will – aber gut.

Ich möchte das sehr seriös begründen. Es gibt im Grunde zwei Möglichkeiten für den Nationalrat, einen Minister zur Verantwortung zu ziehen, und zwar einerseits den Miss­trauensantrag als politische Möglichkeit und andererseits die Ministeranklage als rechtliches Mittel bei einem vermuteten Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Auf­gaben eines Ministers.

Mit dem Instrument der Ministeranklage muss man sehr vorsichtig und sparsam umgehen – das hat sogar Herr Kollege Noll in seinem Antrag festgehalten –, weil mit dieser Ministeranklage innerhalb ganz kurzer Zeit ein wirklich sehr großer politischer Schaden verursacht werden kann. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Bis jetzt ist dieses Mittel noch nie gegen einen Minister angewendet worden, nur einmal, 1985, gegen den damaligen Landeshauptmann von Salzburg. 

Möglicherweise steht uns so etwas in nächster Zeit ins Haus. Diesmal würde es auch keinen Minister treffen, sondern eventuell wieder einen Landeshauptmann, nämlich den Landeshauptmann von Wien, Herrn Ludwig. Da geht es dann um das Projekt Heumarkt und den drohenden Verlust des Status als Weltkulturerbe.

Jetzt ist es aber so, dass unser zuständiger Minister, Herr Bundesminister Blümel, sehr sensibel vorgeht – wie vorhin schon erwähnt – und zuerst versucht, alle anderen Mittel auszuschöpfen, um Kollegen Ludwig dazu zu bringen, das zu tun, was er tun sollte, um diesen wichtigen Status des Heumarktes als Weltkulturerbe zu erhalten.

Insgesamt muss man sich unabhängig von irgendwelchen Landeshauptleuten und ihren Problemen ganz genau überlegen, ob es wirklich ratsam ist, für diesen ganz speziellen Bereich ein rechtliches Mittel mit weniger Quorum als das politische Mittel auszustatten. Ob es wirklich gescheit ist? Es könnte ganz schnell das rechtliche Mittel als politisches Mittel oder für politische Zwecke ausgenutzt werden.

Die Kollegen und Kolleginnen werden es im Ausschuss gerne diskutieren. Ich bin mir ganz sicher, dass sie sensibel mit diesem Thema umgehen werden und Herr Kollege Noll noch einmal seinen Vorhalt anbringen kann. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.51

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wittmann. – Bitte.