Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des eben ange­nommenen Entschließungsantrages der Abgeordneten Dr.in Rendi-Wagner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregie­rung und der Staatssekretärin“ zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich verlese:

„Die Abgeordneten Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschlie­ßungsantrag Beilage C/1 EA betreffend Misstrauensantrag gegen die Bundesregierung und die Staatssekretärin ein.

Abstimmung:

Der Misstrauensantrag Beilage C/1 EA wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten angenommen.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsord­nung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.