Einlauf

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Am 28. Mai 2019 ist von Bundeskanzler a.D. Hartwig Löger folgende Mitteilung eingelangt:

„Hiermit darf ich mitteilen, dass Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen mit Ent­schließung vom 28. Mai 2019 [...] gemäß Artikel 74 Absatz 1 Bundes-Verfassungsge­setz die Bundesregierung sowie gemäß Artikel 74 Absatz 1 in Verbindung mit Arti­kel 78 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz die Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres des Amtes enthoben hat.

Gleichzeitig hat mich der Herr Bundespräsident bis zur Bildung einer neuen Bundesre­gierung gemäß Artikel 71 Bundes-Verfassungsgesetz mit der Fortführung der Verwal­tung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregie­rung betraut.

Weiters wurden bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung [...] die Mitglieder der scheidenden Bundesregierung [...] mit der Fortführung der Verwaltung betraut.“

Ich darf mich an dieser Stelle, gerade in dieser Situation auch bei den Mitgliedern der Übergangsregierung recht herzlich für ihre umsichtige Arbeit bedanken. (Allgemeiner Beifall.)

Am 4. Juni dieses Jahres ist ein Schreiben von Bundeskanzlerin Dr. Brigitte Bierlein eingelangt:

„Hiermit darf ich mitteilen, dass Bundespräsident Dr. Alexander VAN DER BELLEN mit Entschließung vom 3. Juni 2019 [...] die Bundesregierung des Amtes enthoben hat.

In der Folge hat mich der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 3. Juni [...] ge­mäß Artikel 70 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz zur Bundeskanzlerin ernannt.

Weiters wurden durch den Herrn Bundespräsidenten gemäß Artikel 70 Absatz 1 Bun­des-Verfassungsgesetz auf meinen Vorschlag hin Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens JABLONER zum Vizekanzler und zum Bundesminister für Verfassung, Reformen, De­regulierung und Justiz, Mag. Elisabeth UDOLF-STROBL zur Bundesministerin für Digi­talisierung und Wirtschaftsstandort, Dipl.-Ing. Maria PATEK, MBA zur Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, Mag. Dr. Brigitte ZARFL zur Bundesministerin für Ar­beit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Dkfm. Eduard Müller, MBA zum Bundesminister für Finanzen, Mag. Thomas STARLINGER zum Bundesminister für Landesverteidigung, Dr. Wolfgang PESCHORN zum Bundesminister für Inneres, Mag. Andreas REICHARDT zum Bundesminister für Verkehr, Innovation und Techno­logie, Mag. Alexander SCHALLENBERG, LL.M. zum Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres und Mag. Dr. Iris Eliisa RAUSKALA zur Bundesministerin für Bil­dung, Wissenschaft und Forschung ernannt.

Zudem hat Bundespräsident Dr. Alexander VAN DER BELLEN Dkfm. Eduard MÜL­LER, MBA gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 4 Bundes-Verfassungsgesetz mit der Leitung des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport betraut sowie Mag. Ines STILLING gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz zur Bundesministerin ohne Portefeuille ernannt.“

Antrag gemäß § 49 Abs. 5 GOG

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt ein Antrag der Abgeordneten Wöginger, Leichtfried, Jenewein und Scherak gemäß § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung vor, die Tagesordnung um den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvor­lage 573 der Beilagen, Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Kinder- und Jugendhilfe, zu ergänzen – dies bedarf einer Zweidrittelmehrheit –, diesen als Punkt 4 der Tagesordnung in Verhandlung zu nehmen und den bisherigen Tagesordnungs­punkten 4 und 5 die Bezeichnungen 5 und 6 zuzuordnen.

Dies setzt jedoch voraus, dass von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des gegen­ständlichen Ausschussberichtes gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung abgesehen wird.

Ich darf die Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen der Zu­stimmung ersuchen. – Das scheint einstimmig zu sein, niemand ist sitzen geblieben. Das ist einstimmig angenommen.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3620/J bis 3690/J

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 32/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 3182/AB bis 3332/AB

3. Regierungsvorlage:

Gesetzesantrag der Bundesräte David Stögmüller, Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Korinna Schumann, Kollginnen und Kollegen vom 29. Mai 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) in der Fassung des BGBl. I Nr. 100/2018 abgeändert wird (627 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 31. März 2019 (Vor­lage 48 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis April 2019 (Vorlage 49 BA)

Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2018 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 6 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt von der Bundesministerin für öffentlichen Dienst und Sport (Vorlage 50 BA)

Immunitätsausschuss:

Modifizierung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ. 17 St 2/19p, um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Bürgerinitiative Nr. 64 betreffend ""Nachtgutstunden" für alle ArbeitnehmerInnen in Pflegeeinrichtungen"

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Instrumente zur finanziellen Steuerung der Krankenversicherung; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/24 (III-289 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Vollzug der Schubhaft mit Schwerpunkt Anhal­tezentrum Vordernberg; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/25 (III-290 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Flächennutzung im Bereich der Neuen Donau, der Donauinsel und des Donaukanals; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/26 (III­291 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde für das Jahr 2018, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-296 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tunesien über die polizeiliche Zusammenarbeit

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

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Ich darf wie üblich bekannt geben, dass die Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III bis 17 Uhr übertragen wird; alles, was darüber hinausgeht, wird online in der TVthek zur Verfügung gestellt.

Wiederum wird heute ein Fotograf der Parlamentsdirektion unterwegs sein.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um Punkt 2 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.

Es handelt sich dabei um den Bericht des Verfassungsausschusses über den An­trag 850/A der Abgeordneten Wöginger, Rendi-Wagner, Kickl, Meinl-Reisinger, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem die XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates vorzeitig beendet wird“, 630 der Beilagen.

Ich darf jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen der Zu­stimmung ersuchen. – Das ist mit Zweidrittelmehrheit angenommen.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt.

Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 7,5 „Wie­ner Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 139, SPÖ und FPÖ jeweils 124 sowie NEOS und JETZT jeweils 41 Minuten. Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit jener Abgeordneten, die keinem Klub an­gehören, für die gesamte Tagesordnung jeweils 21 Minuten. Es wird darauf hingewie­sen, dass deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt ist.

Für Tagesordnungspunkt 1 haben wir folgende Redeordnung vereinbart: Es besteht Einvernehmen, dass die Klubs im Anschluss an die Erklärung der Bundeskanzlerin und des Vizekanzlers nach Klubstärke zu Wort gelangen; je fünf Rednerrunden im gesam­ten. Es ist auch vorgesehen, dass der Innen-, der Außen- und der Finanzminister im Zuge der Debatte je einen Redebeitrag abgeben.

Dazu darf ich ergänzend festhalten, dass für die Bundeskanzlerin und den Vizekanzler eine Sollredezeit von jeweils 20 Minuten und für die Redebeiträge der Bundesminister in der Debatte eine Redezeit von jeweils 10 Minuten vorgesehen ist. Im Anschluss da­ran finden drei Klubrunden statt, jeweils eine nach den Redebeiträgen des Ministers für Inneres, des Ministers für Europa, Integration und Äußeres und des Finanzministers.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Gestaltung der Redezeit. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig.

Fristsetzungsanträge

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Griss beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichter­stattung über den Antrag 310/A der Abgeordneten Griss, Kolleginnen und Kollegen be­treffend weisungsfreier Bundesstaatsanwalt eine Frist bis 1.7.2019 zu setzen. Der ge­genständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Ver­handlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.

Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich weiters mitteilen, dass die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 576/A der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Väter-Ka­renzgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden“, eine Frist bis 13. Juni 2019 zu setzen. Gleiche Vorgangsweise: Der Antrag wird gemäß der Geschäftsord­nung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung ge­bracht.

Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich weiters festhalten, dass Abgeordneter Leicht­fried beantragt hat, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 18/A der Abgeordneten Schieder, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird, eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen. Gleiche Vorgangsweise: Der gegenständliche An­trag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen zur Ab­stimmung gebracht.

Die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben beantragt, dem Aus­schuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 274/A der Ab­geordneten Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz und andere Gesetze geändert werden, eine Frist bis 13. Juni 2019 setzen. – Die gleiche Behandlung ist vorgesehen.

Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass die Abgeordneten Mu­chitsch, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für Arbeit und So­ziales zur Berichterstattung über den Antrag 629/A der Abgeordneten Ing. Vogl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Arbeitskräfteüberlassungsgesetz eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen. Dieser Antrag wird ebenfalls geschäftsordnungsgemäß abgestimmt.

Weiters darf ich mitteilen, dass die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 324/A der Abgeordneten Stöger, Kolleginnen und Kollegen betreffend So­zialverantwortungsgesetz eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen. Die Abstimmung darü­ber erfolgt ebenfalls am Ende der Sitzung.

Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich weiters mitteilen, dass die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 338/A der Abgeordneten Schieder, Kol­leginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzge­setz 1979 geändert wird“, eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen. – Die gleiche Behand­lung ist vorgesehen.

Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich schließlich einen Antrag der Abgeordneten Noll, Kolleginnen und Kollegen zur Kenntnis bringen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 852/A der Abgeordneten Noll, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der Trinkwasserversor­gung eine Frist bis 1.7.2019 zu setzen. Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstim­mung gebracht.

Nun gehen wir nach diesem Redemarathon in die Tagesordnung ein.