12.46
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Mitglieder der neuen Bundesregierung! Wir haben jetzt von Abgeordnetem Dr. Fuchs ein Hättiwari gehört: Was hätte die Regierung alles gemacht, wenn uns nicht Strache und Gudenus das wahre Gesicht der FPÖ auf Video gezeigt hätten! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Was hätten Sie gemacht? – Sie hätten aus dunklen Kanälen Geld genommen, um Aufträge an Stellen zu verschieben (weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), wo sie nicht hingehört hätten. Sie hätten Geld aus dunklen Kanälen genommen, um dieses Geld über Vereinskonstruktionen in die eigenen Kassen zu schieben. (Abg. Zanger: Was ist mit dir?! – Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) So wäre es gelaufen, wenn das nicht auf Video aufgezeichnet worden wäre. (Beifall bei den NEOS.)
Kommen wir aber zur neuen Bundesregierung: Es geht nicht nur um A bis Z, von Anstand bis Zukunft, es wohnt auch dem A wie Anfang ein Z wie Zauber inne. Ich habe aus dem Wunsch der Frau Bundeskanzlerin nach einem baldigen Wahltermin schon herausgehört, dass sie ein bisschen ahnt, dass es auf Dauer auch kein Spaß wäre, so zu regieren, ohne Mehrheit im Parlament.
Ich möchte ein bisschen auf die Funktionen des Herrn Finanzministers eingehen, der ja auch Beamtenminister ist. Das Zusammentreffen dieser beiden Funktionen halte ich für einen Glücksfall. Wir haben nämlich bisher dienstrechtlich immer das Problem gehabt, dass die einzelnen Ministerien ihr Personal in Pension und, wenn es nervig war, in Frühpension haben schicken können – in den vorzeitigen Ruhestand, genauer gesagt. Das Dienstrecht hat das Beamtenministerium gemacht, und bezahlen durfte für das alles dann der Finanzminister. Jetzt liegen zumindest zwei Funktionen beieinander, nämlich das Dienstrecht auf der einen Seite und das Bezahlen auf der anderen Seite.
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf Betriebe lenken, die noch Beamte beschäftigt haben, die ÖBB, die Post, die Postbus und verschiedene andere Gesellschaften, bei denen es seit einigen Jahren immer öfter vorkommt, dass man solche Mitarbeiter gegen deren Willen in den Ruhestand versetzt und an den Finanzminister auslagert, der dann zahlen darf, und billige neue Vertragsbedienstete hereinholt. Das müsste so nicht sein, und da sind Sie, glaube ich, fähig, dem auf dem Verwaltungswege ein bisschen entgegenzutreten.
Sie werden mit großer Wahrscheinlichkeit im Herbst die Gehaltsverhandlungen mit den Vertretern der Gewerkschaft der öffentlich Bediensteten führen. Was ich in der Vergangenheit immer zu den Staatssekretärinnen Steßl und Duzdar und auch zu Vizekanzler Strache gesagt habe, möchte ich auch Ihnen nahelegen: Bitte gehen Sie einmal mit Gegenforderungen in die Verhandlungen! Natürlich will die Gewerkschaft etwas haben, und es ist auch ihre Aufgabe, für die Mitarbeiter etwas zu fordern, aber es gibt auch legitime Interessen des Arbeitgebers, in dem Fall der Republik Österreich, zu sagen, ja, aber wir haben auch ein Anliegen. Bitte bereiten Sie diese Gegenforderungen vor, denn Sie haben da eine große Verantwortung, natürlich auch eine große budgetäre Verantwortung.
Sie wissen, mein Anliegen sind immer die Pensionen. Insgesamt geht ein Viertel des Budgets in die Pensionen im öffentlichen Dienst und in die Sozialversicherungspensionen. Wir werden erfreulicherweise immer älter, und der Anteil der über 65-Jährigen an der Bevölkerung wird sich verdoppeln. Das bedeutet eine große finanzielle Belastung. Wir haben aber in den letzten 14 Monaten über die Mindestsicherung gesprochen, die 0,92 Milliarden Euro ausmacht, und nicht über die Pensionen, die 21 Milliarden Euro im Jahr ausmachen. Das war eine Themenverfehlung, die Sie leider geerbt haben, aber Sie können jetzt natürlich auch nicht die Gesetze ändern.
Sie haben gesagt, die Geschenke von heute sind die Steuererhöhungen von morgen. Von ÖVP-Seite war eigentlich versprochen, dass nur noch das abgearbeitet wird, was schon in Begutachtung war. Jetzt liest man in den Zeitungen, dass da auch Dinge kommen sollen, die noch nicht in Begutachtung waren – weil man noch Wählerklientel bedienen will, zum Beispiel die Pensionisten und auch andere Personengruppen. Sie eröffnen die Schlacht der Wahlgeschenke, und Sie haben Kollegin Heinisch-Hosek gehört, die von 1,6 Milliarden Euro gesprochen hat, die plötzlich übrig sind, die man auch noch verpulvern könnte. Also Sie wecken Begehrlichkeiten, indem Sie hier das Schlachtfeld eröffnen.
Es gibt etwas ganz Einfaches, Herr Minister, was Sie in Zusammenarbeit mit der Frau Sozialministerin tun könnten. Es gibt nämlich die Alterssicherungskommission, die seit über zwei Jahren zusammentreten sollte und noch nicht zusammengetreten ist, daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umgehende Konstituierung der Alterssicherungskommission und Erstellen des ,Langfristgutachtens‘“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, das gesetzlich vorgeschriebene Gremium der Alterssicherungskommission schnellstmöglich zu besetzen, sowie das ausständige ‚Langfristgutachten‘ gem. § 2 Alterssicherungskommissions-Gesetz umgehend erstellen zu lassen und zu veröffentlichen.“
*****
Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
12.51
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Umgehende Konstituierung der Alterssicherungskommission und Erstellen des "Langfristgutachtens"
eingebracht im Zuge der Debatte in der 80. Sitzung des Nationalrats über die Erklärungen der Bundeskanzlerin und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich des Amtsantrittes der neuen Bundesregierung – TOP 1
Zwar hätte die Alterssicherungskommission (davor KOLAPS - Kommission zur langfristigen Pensionssicherung) seit knapp zwei Jahren konstituiert sein sollen, allerdings ist das bisher nicht geschehen. Seitens des BMASGK meinte man im August 2018, dass die Vorsitz-Suche noch laufe. Wenn die Suche abgeschlossen sei, werde die Kommission einberufen.
Laut § 2. (1) Alterssicherungskommissions-Gesetz hat die Alterssicherungskommission unter anderem folgende Aufgaben:
1. Kurzfristgutachten: „Erstattung eines Gutachtens über die voraussichtliche Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie über die Kostenentwicklung der Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden für die folgenden fünf Jahre, längstens bis zum 30. November eines jeden Jahres“
2. Langfristgutachten: „Erstattung eines Berichtes über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie der Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden bis zum Jahr 2050, längstens bis zum 30. November eines jeden dritten Jahres, erstmals im Jahr 2017“
Vorschläge bei Pensionssystemanpassungen bei höherem Pensionsaufwand
Daran anschließend schreiben die Ziffern 3 bis 5 folgende Aufgaben vor. Sollte es im Zeitverlauf im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung zu Abweichungen der Annahmen im Langfristgutachten kommen (Lebenserwartung, Erwerbsbeteiligung, Produktivität), die einen finanziellen Mehrbedarf bewirken, hat die Alterssicherungskommission zudem den finanziellen Mehrbedarf zu ermitteln. Zudem sind Vorschläge zu erarbeiten, wie dem finanziellen Mehrbedarf entgegnet werden kann. Als Parameter werden dazu folgende genannt: „Beitragssatz“, „Kontoprozentsatz“, „Anfallsalter“, „Pensionsanpassung“ und „Bundesbeitrag. Bei Abweichungen im Beamt_innen-Bereich wird das Gesetz etwas weicher, hier „kann“ die Kommission Vorschläge vorlegen.
Vorlage eines Pensionsberichts hätte bereits 2017 erfolgen müssen
Aus aktueller Sicht ist § 2 (3) brisant. Die Bundesregierung hätte demnach dem Nationalrat erstmalig schon 2017 einen „Bericht über die langfristige Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung“ sowie einen „Bericht über die langfristige Entwicklung der Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden“ vorlegen müssen. Die Berichte hätten auch von der Bundesregierung in Auftrag gegeben werden können, völlig unabhängig von der Alterssicherungskommission, da diese in der Regel die Berichte/Gutachten nicht verfasst. Die Alterssicherungskommission wird praktisch erst dann entscheidend, wenn es zu Abweichungen bei den Annahmen kommt (§ 2 (1) Ziffer 3-5) und Vorschläge zur Anpassung der oben genannten „Parameter“ erarbeitet und vorgeschlagen werden müssen. Dazu muss aber zunächst ein Langfristgutachten (entsprechend § 2 (1) Ziffer 2), als Grundlage für die Messung von Abweichungen, vorliegen.
Durch die abwartende Haltung bei der Bestellung der Alterssicherungskommission liegt der Verdacht nahe, dass auch durch diese Regierung die langfristigen Entwicklungen und finanziellen Belastungen des Pensionssystems unter den Teppich gekehrt werden sollen. Die Regierung hat kein offensichtliches Interesse an der langfristigen Sicherung des Pensionssystems und schielt nur bis zum nächsten Wahltermin. Diese Politik ist eine Gefahr für die soziale Sicherheit der jüngeren Generationen und für die soziale Absicherung aller zukünftigen Pensionist_innen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, das gesetzlich vorgeschriebene Gremium der Alterssicherungskommission schnellstmöglich zu besetzen, sowie das ausständige "Langfristgutachten" gem. § 2 Alterssicherungskommissions-Gesetz umgehend erstellen zu lassen und zu veröffentlichen"
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und ausreichend unterstützt; er steht daher mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann. – Bitte, Herr Klubvorsitzender.