14.35

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Eine große Mehrheit der Bevölkerung hat in den letzten 17 Monaten eine Regierung gesehen, die das, was sie sich vorgenommen hat, umsetzt und erledigt. Es ist Ihr gutes Recht, Herr Kollege Wittmann, dass Sie anderer Ansicht sind. Dafür gibt es genügend Kontrollinstrumente, nämlich politische Kontrollinstrumen­te gegenüber der Regierung. Sie hätten jederzeit einen Misstrauensantrag stellen kön­nen – Sie haben ihn dann auch gestellt und diese Bundesregierung abgewählt (Zwi­schenruf bei der FPÖ), aber das war nicht im Sinne der Bevölkerung. Es trifft schon gar nicht den Kern dieser Diskussion, die wir heute hier haben, denn hier geht es um die rechtliche Verantwortung, und das, glaube ich, müssen wir – für die Bevölkerung – auseinanderhalten.

Die rechtliche Verantwortung bedeutet nämlich, dass ein Bundesminister, der als oberstes Vollzugsorgan einen rechtswidrigen Bescheid erlässt, danach beim Verfas­sungsgerichtshof angeklagt werden kann. Nichts anderes! Da geht es nicht darum, ob einem der Minister politisch gefällt, ob er die Initiativen richtig gesetzt hat, ob er jeman­dem zu Gesicht steht. Wenn er Ihnen nicht zu Gesicht steht, stellen Sie einen Miss­trauensantrag, Sie haben alle Mittel dazu.

Wenn es aber darum geht, ob ein Bundesminister die Gesetze rechtmäßig oder rechts­widrig vollzieht, dann geht es darum, dass wir dem Verfassungsgerichtshof nur dann dieses Mittel in die Hand geben wollen, wenn das auch wirklich gerechtfertigt ist. Was wir mit diesem Mittel nicht wollen, ist, dass wir jedes Regierungsmitglied in eine De­stabilisierung führen. Wenn Sie das zu einem Minderheitsrecht machen, dann wird das dazu führen, dass genau das eintritt, was Sie sagen.

Ihnen gefällt der Stil von Sebastian Kurz nicht – dann bringen Sie ihn zum Verfas­sungsgerichtshof und machen aus ihm eine Lame Duck. Ein Regierungsmitglied hat danach keine Chance mehr, die Gesetze noch handlungsfrei zu vollziehen, er oder sie verliert das Vertrauen in der Bevölkerung. – Das wäre die falsche Vorgangsweise. Sie würden damit Instabilität und nicht Sicherheit produzieren. Daher unterscheiden wir uns hier stark von Ihnen.

Ich möchte auch meine Hochachtung ausdrücken, dass die Freiheitliche Partei kurzfris­tig (Abg. Scherak: Umgefallen ist!) vor dieser entscheidenden Sitzung im Verfassungs­ausschuss ihre Meinung geändert hat, denn es geht ihr wohl darum, dass wir auch in Zukunft eine stabile Regierung, eine sichere Regierung haben, auf die die Bevölkerung vertrauen kann, und nicht Instabilität produzieren. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.38

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.