14.46

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe mich gestern in der Verfassungsausschusssitzung re­lativ neutral geäußert und auf verfassungstechnische Konsequenzen hingewiesen. Es gibt tatsächlich Bereiche einer objektiven Rechtswidrigkeit eines Bundesministers, die derzeit nicht sanktioniert sind. Insofern wäre die Erleichterung oder die Effektuierung der Ministerverantwortlichkeit nach Artikel 142 B-VG sinnvoll.

Man muss sich jedoch vor Augen halten, dass ein solches Unternehmen mit erhebli­chen Weiterungen verbunden ist. Es bedarf einer begleitenden Novelle zum Verfas­sungsgerichtshofgesetz. Man braucht Expertise, insbesondere auch von der Seite des Verfassungsgerichtshofes her. Man müsste das Verhältnis dieser Maßnahme zu den normalen Rechtsschutzwegen klären. Was passiert mit einem anhängigen Verfahren, in dem über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides ausgesprochen wird?

Was vor allem dazu kommt, ist, an Artikel 142 B-VG hängt Artikel 143 B-VG, der in sehr gravierender Weise vorsieht, dass strafrechtliche Anklagen gegen Mitglieder der Bundesregierung erhoben werden können, bei denen unter Ausschaltung der Anklage­behörden und auch der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Nationalrat als Ankläger und der Verfassungsgerichtshof als einzige strafgerichtliche Instanz tätig werden.

Das kann man wollen oder nicht wollen. Man kann es als eine Diskriminierung der Mitglieder der Bundesregierung sehen, da sie um den Rechtsschutzapparat umfallen. Man kann es auch als Privilegierung sehen, weil sie einen besonderen Gerichtsstand erhalten. Ich will das ganz neutral sehen, verhindern wollte ich aber mit meiner Wort­meldung gestern im Ausschuss, dass etwas getan wird, bei dem man sich nicht im Kla­ren darüber ist, welche Konsequenzen damit verbunden sein können. – Danke, Frau Präsidentin. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Krainer.)

14.48

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Fürlinger zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.