15.03

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir behandeln die 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern bezüglich der Kompetenzaufteilung der Kinder- und Jugendhilfe. Im letzten Jahr hat uns dieses Thema sehr intensiv beschäftigt. In dieser vorliegenden 15a-Vereinbarung sind die ak­tuellen Standards aus dem Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 auf jeden Fall abgesichert. Der Bund ist dazu verpflichtet, sich nicht komplett aus der Verantwortung zu stehlen. Das ist uns ganz besonders wichtig.

Die Weiterentwicklung darf auch nicht außer Acht gelassen werden. Es ist das Um und Auf für die Verbesserung der Lebensumstände dieser Kinder und Jugendlichen, die sich oft wirklich in psychisch und physisch schwer belastenden Situationen befinden. Ihre Lebensumstände müssen einfach wirklich verbessert werden. Die Einbindung von Expertinnen, Experten der Wissenschaft ist in Artikel 4 auch ganz genau festgeschrie­ben und für eine wirklich positive Veränderung in diesem Bereich unabdingbar.

Weiters möchte ich noch kurz auf einen zweiten Themenbereich eingehen. Ich habe einen Entschließungsantrag eingebracht, der im Ausschuss für Familie und Jugend liegt und sich mit dem Thema des Kinderrechte-Boards beschäftigt – ein im Bundes­kanzleramt eingerichtetes Beratungsgremium, das seit 2012 als permanenter Koordi­nationsmechanismus zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention arbeitet.

Dieses Kinderrechte-Board hat in der Sitzung im Dezember 2018 beschlossen, ein ExpertInnengremium einzuberufen, das ergänzend zum geplanten Regelungsbereich der 15a-Vereinbarung zur Kinder- und Jugendhilfe einen Fachbeirat zur bundesweiten Evaluierung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene ins­talliert. Das in der 15a-Vereinbarung genannte Ziel der laufenden Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne von wirklich hohen einheitlichen Standards kann nur durch eine definierte Zuständigkeit in diesem Bereich erreicht werden. Diese Aufgabe der Eigeninitiative eines Bundeslandes zu überlassen, wird uns vermutlich nicht das gewünschte Ergebnis bringen, insofern ist der Bund als zehnter Vertragspartner in dieser 15a-Vereinbarung wirklich aufgefordert, entsprechende Schritte zu setzen und entsprechende Strukturen zu etablieren. (Beifall bei der SPÖ.)

In diesem Antrag fände sich auch schon eine genaue Auflistung, wie dieses Gremium zusammengesetzt werden könnte. An dieser Stelle ein Dankeschön an alle ExpertIn­nen und Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kinderrechte-Boards! Wir sollten eigent­lich viel öfter auf die Expertise dieser wirklich großartigen Menschen, die darin wirken, hören und sie zurate ziehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie treffen sich zu einem neuen Termin am Freitag, und ich würde mich freuen, wenn bei diesem Treffen des Kinderrechte-Boards auch einmal alle Kinder- und Jugendspre­cherInnen der Parteien in diesem Hohen Haus anwesend wären, denn es ist in dieser Gesetzgebungsperiode noch nie vorgekommen, dass wirklich alle politischen Parteien bei diesem Gremium vertreten waren, was sehr schade ist.

Wir feiern heuer das 30-jährige Jubiläum der Kinderrechte in Österreich – ein unglaub­lich freudiger Geburtstag! Im Sinne der besten Versorgung für Kinder und Jugendliche kann die Kinder- und Jugendhilfe nur durch eine wirklich kontinuierliche Evaluierung und Weiterentwicklung verbessert werden. Ebenso muss dringend eine ausreichende Finanzierung sichergestellt werden. Eine Unterlassung der Weiterentwicklung oder ge­genteilig vielleicht sogar die Forcierung einer heterogenen Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe je nach Bundesland ist eine starke Verletzung der UN-Kinderrechtskon­vention. Für uns als Sozialdemokratie ist das auf jeden Fall nicht tragbar. (Beifall bei der SPÖ.)

15.07

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte.