16.06

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Frau Volksanwältin! Herren Volksanwälte! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Bevor ich zum eigentlichen Punkt komme, vielleicht kurz zu meiner Vorrednerin: Ich finde es schade und fast ein biss­chen respektlos gegenüber der Volksanwaltschaft, dass man den Bericht der Volksan­waltschaft hier für parteipolitisches Geplänkel und für Wahlreden missbraucht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Jarolim: ... Herr Präsident!)

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Volksanwältin und Volksan­wälte, möchte ich meine Rede dazu verwenden, um mich wirklich bei Ihnen zu bedan­ken. Alle drei scheiden ja aus ihrer Funktion aus, und ich glaube, parteiübergreifend kann man festhalten, dass in den letzten Jahren von jedem Einzelnen und natürlich auch von den Kolleginnen und Kollegen in ihrem Haus hervorragende Arbeit geleistet wurde. Ich darf mich hier dementsprechend auch bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte zu einem Ihrer Berichte Stellung nehmen, nämlich was das Melderecht be­ziehungsweise die Scheinanmeldungen betrifft. Wir haben uns im Volksanwaltschafts­ausschuss diesbezüglich ebenfalls schon unterhalten. Kollege Loacker hat ja unter an­derem bewiesen, dass das Melderecht momentan in Wirklichkeit nicht funktioniert, und das zeigt auch der Bericht der Volksanwaltschaft.

Ich als Niederösterreicher möchte aber einen ganz speziellen Punkt herausarbeiten, nämlich die Verbindung des Melderechts mit dem Wahlrecht. Viele wissen, dass es in Niederösterreich – und im Burgenland –, anders als in anderen Bundesländern, ein Wahlrecht gibt, das mit dem Zweitwohnsitzermelderecht in Verbindung steht. Wenn man sich das anschaut, dann sieht man, dass damit in Niederösterreich schon jetzt oft­mals nicht unbedingt sehr sorgsam umgegangen wird, zum Beispiel in der Stadtge­meinde Litschau im Waldviertel, wo Menschen auf einmal in einem Holzbadehaus ge­wohnt haben, nur damit sie an der Gemeinderatswahl teilnehmen konnten, oder im Städtchen Waidhofen an der Ybbs – Herr Präsident, ich nehme an, Sie werden es ken­nen –, wo ÖVP-FunktionärInnen aus anderen Gemeinden auf einmal bei ÖVP-Funktio­närInnen gewohnt haben, nur damit sie an der Wahl teilnehmen konnten. (Zwischen­rufe der Abgeordneten Weidinger und Zarits.)

Deshalb bin ich der Meinung, dass wir uns hier im Nationalrat das Meldegesetz, auch in Verbindung mit dem Wahlrecht, noch einmal ganz genau anschauen müssen, weil ich glaube, dass wir damit dem Missbrauch noch zusätzlich Tür und Tor öffnen, vor allen Dingen in diesen Bundesländern, vor allen Dingen in diesen Gemeinden. Wenn nämlich der Wohnsitzgeber nicht einmal mehr Bescheid wissen muss, ob jemand bei ihm wohnt, dann bedeutet das nicht nur, dass möglicherweise auf einmal die Polizei oder der Exekutor vor der Tür steht, sondern auch, dass diese Personen auf einmal auch bei Gemeinderatswahlen, in Niederösterreich zum Beispiel auch bei Landtags­wahlen wählen können.

Ich glaube nicht, dass das im Sinne des Erfinders ist. Deshalb glaube ich, dass es wichtig ist, hier noch eine dringende Reparatur vorzunehmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.09

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mühl­berghuber. – Bitte.