17.12
Abgeordneter Dipl.-Ing. Alois Rosenberger (ÖVP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Anfrage-, also das Interpellationsrecht ist natürlich ein unverzichtbares Recht im Parlamentarismus; es ist in der Verfassung und in der Geschäftsordnung des Nationalrates geregelt.
Lieber Kollege Leichtfried, Sie beklagen sich über die Qualität der Anfragebeantwortungen, vielleicht auch über die Kultur des Umgangs miteinander und der Verantwortung beim Abliefern von Beantwortungen. Ich habe mir die Anzahl der unbeantworteten Anfragen in der letzten Gesetzgebungsperiode angesehen: Da sind 52 aufgetaucht, durchgehend von Ministerinnen und Ministern der SPÖ (Oh-Rufe bei der FPÖ), 25 davon von Kollegin Rendi-Wagner. (Abg. Scherak: Das ist ja kein Argument! – Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Ich weiß schon, dass die Deadline für die Beantwortung außerhalb der Gesetzgebungsperiode lag, aber es geht ja um die Kultur der Beantwortungen und das Miteinander – das möchte ich an dieser Stelle auch festhalten. Der damalige Minister und spätere Bundeskanzler Sebastian Kurz hat am 12. Dezember 2017 noch die letzte Anfrage beantwortet.
Die Situation in der heutigen Welt und in den Bereichen, für die wir gesetzgebend zuständig sind, ist eine sehr komplexe, und daher ist auch die Vollziehung eine sehr komplexe. Das spiegelt sich in der Anzahl der Anfragen wider; seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode bis jetzt waren es 3 725. Ich nenne nur ein Beispiel, das Sie in Ihrem Antrag bezüglich Lipizzanergeschenk an das Staatsoberhaupt von Abu Dhabi angeführt haben. Da ist die Frage enthalten, ob dieser Lipizzaner eine Patin oder einen Paten hatte und ob man dessen oder deren Zustimmung eingeholt hat, dass das Pferd als Staatsgeschenk zur Verfügung gestellt werden kann. (Abg. Leichtfried: Ja, aber das ist ja wesentlich! Stellen Sie sich vor, Sie wären dieser Pate und das Pferd ist auf einmal weg!) Das ist ein Hinweis darauf, dass die Anfragen auch ein Element der politischen Agitation sind. – Politische Debatten, das ist heute schon angeklungen, sollte man nicht vor Gerichtshöfe zerren, sondern die Tendenz geht eher in die andere Richtung, nämlich dass wir das selbst regeln. (Beifall bei der ÖVP.)
Im Sinne eines starken Parlamentarismus wäre es eigentlich zweckmäßig, dass das in der Präsidialkonferenz ausgesprochen wird – und nicht mit Leitsätzen des Verfassungsgerichtshofes, wobei man dann ohnehin wieder den Verfassungsgerichtshof selbst braucht, um das auf die Einzelfälle hin zu interpretieren. Vertrauen Sie also der Präsidialkonferenz, sie wird diese Dinge unbürokratischer regeln, als dies durch den Verfassungsgerichtshof der Fall wäre. (Beifall bei der ÖVP.)
17.15
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Peter Wittmann. – Bitte.