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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 82. Sitzung des Nationalrates.

Liebe Abgeordnete! Werte Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Ich darf die SchülerInnen des BGRG Albertgasse recht herzlich bei uns willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.) Werte Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehschirmen! Aufgrund der Tatsache, dass wir sage und schreibe 30 Fristsetzungsanträge über­geben bekommen haben, hat sich die Verzögerung ergeben. Ich darf mich wirklich außerordentlich bei unserer Administration bedanken, die es so zügig geschafft hat, dass wir das auch ordnungsgemäß abwickeln können.

Mein ganz besonderer Gruß gilt heute – ich darf das noch vor Eingang in die Tages­ordnung machen – der Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Euro­parates Liliane Maury PasquierHerzlich willkommen in unserer Mitte! (Allgemeiner Beifall.)

Vorher gibt es aber, damit wir richtig starten, noch ein paar Agenden abzuwickeln.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, MMag. DDr. Hubert Fuchs und Herbert Kickl.

Wer heute nicht verhindert ist, ist der Abgeordnete Amon, dem wir zu seinem 50. Ge­burtstag gratulieren dürfen. Lieber Werner, von dieser Seite alles Gute! (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS.)

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bun­deskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, Folgendes bekannt gegeben: Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumenten­schutz Mag. Dr. Brigitte Zarfl wird durch die Bundesministerin im Bundeskanzleramt Mag. Ines Stilling vertreten.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Und jetzt kommt es! Ich bitte Sie um Aufmerk­samkeit, ich werde dann noch einmal fragen, ob etwas vergessen worden ist, ob ich bei der Vorleseübung nichts außer Acht gelassen habe.

Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mit­teilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3691/J bis 3705/J

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 33/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 3334/AB bis 3336/AB

B. Zuweisung in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Justizausschuss:

Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Diszipli­narstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter und die Jurisdiktionsnorm geändert werden (633 d.B.)

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Fristsetzungsanträge

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf vor Eingang in die Tagesordnung mitteilen, dass die Abgeordneten Wöginger, Hofer, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über die Anträge

816/A der Abgeordneten Sieber, Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jungfamilienfondsgesetz,

780/A der Abgeordneten Sieber, Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Alterssicherungskommissions-Gesetz geändert wird“,

695/A der Abgeordneten Fürlinger, Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird“, sowie

905/A der Abgeordneten Wöginger, Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden“,

jeweils eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ich darf weiters mitteilen, dass die Abgeordneten Wöginger, Hofer, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlagen

564 der Beilagen: Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930; Empfehlung (Nr. 203) betreffend ergänzende Maßnahmen zur effektiven Beseitigung von Zwangsarbeit,

386 der Beilagen: Abkommen mit dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusam­menarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur, sowie

510 der Beilagen: Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung,

jeweils eine Frist bis 2. Juli 2019 zu setzen.

Ich darf weiters mitteilen, dass Frau Abgeordnete Griss beantragt hat, dem Justiz­aus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 798/A der Abgeordneten Griss, Kollegin­nen und Kollegen betreffend IPR-Gesetz eine Frist bis zum 1. Juli 2019 zu setzen.

Ich darf mitteilen, dass die Abgeordneten Wöginger und Hofer beantragt haben, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 623 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Haftungsrecht geändert wird, eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen. 

Weiters teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Rossmann beantragt hat, dem Budget­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 856/A der Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundeshaushaltsgesetz ebenfalls eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Zadić beantragt hat, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 892/A der Abgeordneten Jarolim, Scherak, Zadić, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strafprozeßordnung ebenso eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ich darf weiters mitteilen, dass Herr Abgeordneter Zinggl beantragt hat, dem Verfas­sungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 306/A der Abgeordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ebenso hat Herr Abgeordneter Rossmann beantragt, dem Finanzausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 678/A der Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen ebenfalls eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters beantragen die Abgeordneten Wöginger und Hofer, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 910/A der Abgeordneten Steinacker, Jarolim und Stefan betreffend Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Es gibt einen Antrag der Abgeordneten Wittmann, Kolleginnen und Kollegen, dem Ver­fassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 889/A der Abgeordneten Wittmann, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters stellt Herr Abgeordneter Zinggl den Antrag, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 306/A der Abgeordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen. (siehe S. xx)

Ich darf weiters mitteilen, dass Frau Abgeordnete Bißmann beantragt hat, dem Finanz­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 444/A(E) der Abgeordneten Bißmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ökosoziale Steuerreform eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters hat Herr Abgeordneter Androsch beantragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 860/A der Abgeordneten Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tiertransportgesetz eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters haben die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 324/A der Abgeordneten Stöger, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters haben die Abgeordneten Lindner, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 558/A(E) der Abgeord­neten Lindner, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters haben die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 123/A(E) der Abgeordneten Keck, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters hat Herr Abgeordneter Muchitsch beantragt, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 124/A(E) der Abgeordneten Keck, Kolleginnen und Kollegen ebenso eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 211/A der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 906/A der Abgeordneten Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abfallwirtschafts­gesetz 2002 eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ich darf weiters mitteilen, dass die Abgeordneten Klubobfrau Rendi-Wagner, Kolle­ginnen und Kollegen beantragt haben, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstat­tung über den Antrag 888/A der Abgeordneten Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kolle­gen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ich darf weiters mitteilen, dass die Abgeordneten Wöginger und Hofer beantragt haben, dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zur Berichterstattung über den Antrag 907/A der Abgeordneten Singer und Schrangl betreffend Wohnungsgemein­nüt­zigkeitsgesetz eine Frist bis 2. Juli 2019 zu setzen.

Ich darf mitteilen, dass die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen be­antragt haben, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 865/A der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ferner haben die Abgeordneten Wöginger und Hofer beantragt, dem Unterrichts­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 872/A der Abgeordneten Taschner, Mölzer, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ebenso haben die Abgeordneten Wöginger und Hofer beantragt, dem Unterrichts­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 871/A der Abgeordneten Taschner, Mölzer, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Gleichfalls haben die Abgeordneten Wöginger und Hofer beantragt, dem Umwelt­aus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 887/A der Abgeordneten Köstinger, Hofer, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ist jetzt ein Antrag nicht verlesen worden? Geht noch etwas ab bei dieser Fülle? – Wenn das nicht der Fall ist, darf ich mich für die sehr intensive Einbringung und dafür, dass das alles ordnungsgemäß abgehandelt werden kann, herzlich bedanken.

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Ich darf bekannt geben, dass die Sitzung von ORF 2 wie üblich bis 13 Uhr übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung bis 19.15 Uhr senden, anschließend wird die Sitzung in der TVthek online übertragen.

Auch ein Fotograf wird im Saal anwesend sein.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzu­sehen.

Bei den Punkten 3 und 4 handelt es sich um die beiden Berichte des Immunitätsaus­schusses über die Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank (634 der Beilagen und 635 der Beilagen).

Ich darf die Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen. Ich danke schön.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt.

Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 4 „Wiener Stunden“ vereinbart. Die Redezeiten ergeben sich wie folgt: ÖVP 74, SPÖ und FPÖ je 66, NEOS und JETZT je 22 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 11 Minuten, die jeweilige Debattenredezeit 5 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls ein­stimmig. Ich danke.

Weiters lege ich nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 19a der Geschäfts­ordnung für den Tagesordnungspunkt 1 folgende Dauer und Form der Debatte fest:

Eine Redner-/Rednerinnenrunde zu je 5 Minuten. Präsidentin Pasquier repliziert kurz auf die Wortmeldungen. Anschließend an die Replik der Präsidentin ist eine zweite Klubrunde zu je 5 Minuten angesetzt.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.