11.11

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Die Volksanwaltschaft hat eine ganz, ganz wichtige Aufgabe: Bei ihr kann sich jeder Bürger und jede Bürgerin beschweren, der/die sich von der Verwaltung unrechtmäßig behandelt fühlt.

Unsere Volksanwaltschaft hat von ihrer Aufsetzung her einen massiven Schönheits­fehler: Die drei stärksten Parteien suchen sich die Volksanwälte aus. Ich kann in der männlichen Form bleiben, weil wir heute wahrscheinlich – leider! – einen Dreiervor­schlag abstimmen werden, in dem sich nur Männer finden. Das ist im Jahr 2019 meiner Meinung nach inakzeptabel.

Aber was bedeutet es auch, dass die drei stärksten Parteien die Volksanwälte stel­len? – Das bedeutet, dass sich jene zwei von den drei Parteien, die in Regierungs­verantwortung sind oder sehr wahrscheinlich kommen werden, ihre Kontrolleure selbst aussuchen.

Dieser Schönheitsfehler ist zu einem groben völkerrechtlichen Makel geworden, seit die Volksanwaltschaft auch Nationaler Präventionsmechanismus gegen Folter ist, also NPM, kurz gesagt. Als NPM soll die Volksanwaltschaft durch Kontrollen und Empfeh­lungen Folter verhindern. Da es hier um etwas geht, sieht Artikel 18 des Fakultativ­protokolls der UNO zum Übereinkommen gegen Folter vor, dass es ein transparentes Bestellungsverfahren geben muss, damit diese Institution unabhängig ist.

Das Unterkomitee zur Folterprävention der UNO stellt hier klare Bedingungen: Der Bestellungsvorgang sollte offen, transparent und inklusiv sein. Das heißt, es sollte die Zivilgesellschaft eingebunden werden, Expertinnen und Experten, das sollte ein trans­parenter Vorgang sein. Am besten wäre, findet das Unterkomitee, ein Bestellungs­komitee. Aber davon sind wir in Österreich so weit entfernt, wie man es nur sein kann.

Hier in Österreich haben sich die drei größten Parteien hinter verschlossenen Türen etwas überlegt und dieser Dreiervorschlag ist dabei herausgekommen. Und man konnte mir im Hauptausschuss nicht einmal die ganz einfache Frage beantworten, welche Qualifikationskriterien für die Kandidatinnen und Kandidaten gegolten haben und inwiefern diese durch diese drei Finalisten erfüllt wurden.

Wir haben hier nun die Wahl, ob wir dem Vorschlag dieses Männertruos, -duos, -trios – ich träume vom Duo oder vom Uno – zustimmen oder nicht. Und das ist das Nächste: Sie werden uns hier wahrlich vorgesetzt. Es stimmt zwar, dass die Verfassung vorsieht, dass die Mitglieder der Volksanwaltschaft vom Nationalrat aufgrund eines Gesamtvorschlages des Hauptausschusses gewählt werden, aber allein dieser Bestellungsvorgang wird schon lange von Verfassungsjuristinnen und -juristen kritisiert, von Mayer, Kucsko-Stadlmayer, Stöger, die zum Beispiel sagen, in Wahrheit handle „es sich nicht um eine Wahl, sondern um ein Entsendungsrecht der drei mandats­stärksten Parteien, das auch durch Einschaltung des Hauptausschusses nicht zu einer Wahl wird.“

Und: „Die besondere Art der Bestellung wird von Abs 2 zu Unrecht als ,Wahl‘ bezeichnet; es handelt sich um ein Entsendungsrecht der politischen Parteien.“

Das ist nun einmal im Moment die Verfassung, das respektiere ich völlig. Man muss es aber ändern, und wir haben schon in der letzten Legislaturperiode einen entsprechen­den Antrag eingebracht, jetzt liegt er wieder im Verfassungsausschuss, einen Antrag im Sinne von Transparenz und Unabhängigkeit beim Bestellungsmodus. Aber die Verfassung hätte es erlaubt, dass die drei großen Parteien hier ein öffentliches Hearing abhalten oder uns zumindest darüber informieren, was die Qualifikationskriterien waren, die sie ausgeschildert haben, und inwiefern diese drei Finalisten diese am besten erfüllt haben.

Es ist ja kaum  zu imaginieren, aber in Wahrheit ist jeder, der zum Nationalrat wählbar ist, auch als Volksanwalt/als Volksanwältin anzudenken, also auch wirkliche Experten – nicht lang gediente Politikerinnen und Politiker –, die im Folterbereich, im Bereich der Menschenrechte eine Expertise besitzen.

Weil uns diese einfache Frage im Hauptausschuss nicht beantwortet werden konnte, sehen wir – NEOS – uns außer Stande, diesem intransparenten und daher nicht nach­voll­ziehbaren Vorschlag für dieses Männertrio zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

11.16

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Präsident Wolfgang Sobotka zu Wort gemeldet. – Bitte.