Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist dazu niemand gemeldet.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Damit kommen wir zur Abstimmung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 635 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption vom 22. Mai 2019 (sowie Modifizierung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstraf­sachen und Korruption [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank vom 3. Juni 2019) um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12 dritter Fall, 153 Abs. 1 und 3 zweiter Fall StGB, wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 BVG festgestellt, dass kein Zusammen­hang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten [...] Dr. Markus Tschank besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

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Ich gebe bekannt, dass der Fristsetzungsantrag betreffend Antrag 798/A der Abgeord­neten Dr.in Griss, Kolleginnen und Kollegen zurückgezogen wurde.