NATIONALRAT

 

           Die nächste (82.) Sitzung des Nationalrates findet Donnerstag, den 13. Juni 2019, um 9 Uhr statt.

 

TAGESORDNUNG

 

1.)         Erklärung der Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Liliane Maury Pasquier gemäß § 19a der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich "70 Jahre Europarat"

2.)         Bericht des Hauptausschusses betreffend die Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft (629 d.B.)

           Berichterstatter: Abg. August Wöginger

3.)         Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staats­anwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ. 17 St 25/17t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank (634 d.B.)

           Berichterstatter: Abg. Mag. Philipp Schrangl

4.)         Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staats­anwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ. 17 St 2/19p, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank sowie Modifizierung des Ersuchens der Zentralen Staats­anwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ. 17 St 2/19p, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank (635 d.B.)

           Berichterstatter: Abg. Mag. Philipp Schrangl

 

 

Wien, 2019 06 12

 

 

Mag. Wolfgang Sobotka

Präsident

 

 

Angela Lueger

Schriftführerin

Hermann Gahr

Schriftführer

 

 

Aviso

 

           Hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 3 und 4 wird es erforderlich sein, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte am Beginn der Sitzung mit Zweidrittelmehrheit Abstand zu nehmen.

 

           In dieser Sitzung findet keine Fragestunde statt.

 

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          Nach Beendigung der 82. Sitzung findet eine weitere (83.) Sitzung des Nationalrates statt.

 

          In dieser Sitzung werden die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen sowie Zuweisungen durch den Präsidenten erfolgen.