Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

82. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Donnerstag, 13. Juni 2019

 

XXVI. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

82. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVI. Gesetzgebungsperiode              Donnerstag, 13. Juni 2019

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 13. Juni 2019: 9.15 – 12.21 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Erklärung der Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Euro­parates Liliane Maury Pasquier gemäß § 19a der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich „70 Jahre Europarat“

2. Punkt: Bericht betreffend die Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft

3. Punkt: Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschafts­strafsachen und Korruption, GZ. 17 St 25/17t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank

4. Punkt: Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschafts­strafsachen und Korruption, GZ. 17 St 2/19p, um Zustimmung zur behördlichen Verfol­gung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank sowie Modifizierung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstraf­sachen und Korruption, GZ. 17 St 2/19p, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 10

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 816/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreu­ungsgeldgesetz geändert wird und ein Gesetz über die Errichtung eines Jung­familienfonds (Jungfamilienfondsgesetz) erlassen wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Annahme .................................................................................................................  11, 51


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll82. Sitzung, 13. Juni 2019 / Seite 2

Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 780/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Werner Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Alters­sicherungskommissions-Gesetz geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Annahme ...................................................................................................  11, 51

Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 695/A der Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Annahme ...................................................................................................  11, 51

Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 905/A der Abgeordneten August Wöginger, Werner Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Annahme .................................................................................................................  11, 51

Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen, dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930; Empfehlung (Nr. 203) betreffend ergänzende Maßnahmen zur effektiven Beseitigung von Zwangsarbeit (564 d.B.) gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 2. Juli 2019 zu setzen – Annahme ...................................................................................................  11, 52

Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen, dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur (386 d.B.) gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 2. Juli 2019 zu setzen – Annahme ...........................................  11, 52

Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen, dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Ein­spruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (510 d.B.) gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 2. Juli 2019 zu setzen – Annahme .....................................................  11, 52

Antrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, dem Justizausschuss zur Bericht­erstattung über den Antrag 798/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Juni 1978 über das internationale Privatrecht (IPR-Gesetz) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Zurückziehung des Antrages        11, 50

Antrag der Abgeordneten August Wöginger und Ing. Norbert Hofer, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Haftungsrecht geändert wird (Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2019 – HaftRÄG 2019) (623 d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Annahme .....................................................  11, 52

Antrag des Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 856/A der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll82. Sitzung, 13. Juni 2019 / Seite 3

Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­des­gesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung ...................................................................................  12, 52

Antrag der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 892/A der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz zur Rücknahme der Überwachung verschlüsselter Nachrichten, mit dem das Bundesgesetz Strafprozeßordnung 1975 und das Staatsanwaltsgesetz abgeändert werden“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung  12, 52

Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, dem Verfassungs­aus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 306/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem ein verpflichtendes Begutachtungsverfahren in der Bundesgesetzgebung eingeführt wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung         12, 52

Antrag des Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 678/A der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­pflege­geldgesetz geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Annahme ..........................................................................  12, 52

Antrag der Abgeordneten August Wöginger und Ing. Norbert Hofer, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 910/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Harald Stefan, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz, das SE-Gesetz, das Übernahmegesetz und das Unternehmensgesetzbuch geändert werden (Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 – AktRÄG 2019)“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Annahme .................................................................................................................  12, 52

Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 889/A der Abge­ordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung ......................  12, 53

Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, dem Finanz­aus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 444/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Einberufung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer aufkommensneutralen ökosozialen Steuerreform bestehend aus Expert*innen der Zivilgesellschaft (NGO, Wissen­schaft, Wirtschaft und Forschung) und den Umwelt-, Energie-, Sozial- und Finanz­sprecher*innen der im Nationalrat vertretenden Fraktionen“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung  12, 53

Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 860/A der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen (Tiertransportgesetz 2007 – TTG 2007) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung ..........................................  12, 53


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll82. Sitzung, 13. Juni 2019 / Seite 4

Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 324/A der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz zur Einhaltung unternehmerischer Sozial­verantwortung (Sozialverantwortungsgesetz – SZVG) erlassen wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung .........................................................................  12, 53

Antrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen, dem Ge­sund­heitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 558/A(E) der Abgeord­neten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Konversions­therapien stoppen“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Annahme .................................................................................................................  12, 53

Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 123/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zusam­menrechnung der NSchG-Belastungen“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Annahme ..........................................................................  12, 53

Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 124/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ab­schlags­freies Sonderruhegeld“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Annahme ...................................................................................................  12, 53

Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 211/A der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ge­werbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversiche­rungs­gesetz geändert werden“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung ..........  13, 53

Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 906/A der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) BGBl. I Nr. 102/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 46/2019, geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung ................................................................................................................  13, 54

Antrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 888/A der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungs­gesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Annahme ................................  13, 54

Antrag der Abgeordneten August Wöginger und Ing. Norbert Hofer, dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zur Berichterstattung über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemein­nützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 2. Juli 2019 zu setzen – Annahme ..............................................................................................  13, 54


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll82. Sitzung, 13. Juni 2019 / Seite 5

Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 865/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Feiertagsruhegesetz 1957, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Land- und Forstarbeiter-Dienst­rechts­gesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung ................................................................................................................  13, 54

Antrag der Abgeordneten August Wöginger und Ing. Norbert Hofer, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 872/A der Abgeord­neten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulpflichtgesetz 1985 und das Bildungsdokumen­tationsgesetz geändert werden“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Annahme .....................................................  13, 54

Antrag der Abgeordneten August Wöginger und Ing. Norbert Hofer, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 871/A der Abgeord­neten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsinvestitionsgesetz geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Annahme13, 54

Antrag der Abgeordneten August Wöginger und Ing. Norbert Hofer, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 887/A der Abgeord­neten Elisabeth Köstinger, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019)“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen – Annahme .................................................................................................................  13, 55

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Aus­schussberichte 634 und 635 d.B. gemäß § 44 (2) GOG ..................................................................................................... 13

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 GOG             ............................................................................................................................... 14

Unterbrechung der Sitzung ...................................................................................  37, 51

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung betreffend Sitzungsunterbrechung:

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ..... 50

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ......................................................................... ..... 50

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 10

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 10

Verhandlungen

1. Punkt: Erklärung der Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Liliane Maury Pasquier gemäß § 19a der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich „70 Jahre Europarat“           ............................................................................................................................... 14

Präsidentin Liliane Maury Pasquier ........................................................................... 14


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll82. Sitzung, 13. Juni 2019 / Seite 6

Debatte:

Werner Amon, MBA ................................................................................................ ..... 20

Doris Bures ............................................................................................................. ..... 21

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ..... 23

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ..... 24

Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................................................... 26

Liliane Maury Pasquier ................................................................................................ 27

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ..... 29

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 31

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ..... 33

Dr. Irmgard Griss .................................................................................................... ..... 35

2. Punkt: Bericht des Hauptausschusses betreffend die Erstattung eines Ge­samt­vorschlages für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft (629 d.B.) .................................................................. 37

RednerInnen:

Dr. Stephanie Krisper ............................................................................................. ..... 37

Mag. Wolfgang Sobotka ......................................................................................... ..... 38

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ..... 40

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 42

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ..... 43

August Wöginger .................................................................................................... ..... 44

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ..... 45

Carmen Schimanek ................................................................................................ ..... 46

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ..... 47

Annahme des Ausschussantrages ................................................................................. 48

3. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ. 17 St 25/17t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeord­ne­ten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank (634 d.B.) .......... 49

Annahme des Ausschussantrages ................................................................................. 49

4. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ. 17 St 2/19p, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank sowie Modifizierung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ. 17 St 2/19p, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank (635 d.B.) ......................................................................................................................................... 49

Annahme des Ausschussantrages ................................................................................. 49

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz geändert werden (912/A)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nachbesserung des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) entsprechend den Erkenntnissen der wis­senschaftlichen Forschung zur Erreichung der Pariser Klimaziele (913/A)(E)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll82. Sitzung, 13. Juni 2019 / Seite 7

Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird (914/A)

Christian Hafenecker, MA, Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrs­ordnung 1960 geändert wird (32. StVO-Novelle) (915/A)

Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Christian Hafenecker, MA, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (37. KFG-Novelle) (916/A)

Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG) geändert wird (917/A)

Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Christian Hafenecker, MA, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (918/A)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 – MSchG, das Bundesgesetz, mit dem Karenz für Väter geschaffen wird (Väter-Karenzgesetz – VKG), sowie das das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für die Regelung des Arbeitsrechts in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 1984 – LAG) geändert wird (919/A)

Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tier­schutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebens­mittelversorgung und die Forschung geändert wird (920/A)

Ing. Reinhold Einwallner, Dr. Irmgard Griss, Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringend notwendige Verbesserungen im Maßnahmenvollzug (921/A)(E)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kleine Direktwahl der Landes- und BundesschülerInnenvertretung“ (922/A)(E)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (923/A)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Juni 1978 über das internationale Privatrecht (IPR-Gesetz) geändert wird (924/A)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung Finanzierung qualitätsvoller sexueller Bildung an Schulen (925/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Bericht der Evaluierungskommission zur aktiven Luftraumüberwachung (3691/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Umweltbildung (3692/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll82. Sitzung, 13. Juni 2019 / Seite 8

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend voraussichtliche Auszahlungen der UG 30 Bildung im Jahr 2019 (3693/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Förderung der Werner Schlager Academy (3694/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Voraussichtliche Auszahlungen der UG 30 Bildung im Jahr 2019 (3695/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Auszahlungsdynamik der UG20 Arbeit (3696/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend EFRE – Mittelverwendung (3697/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auszahlungsdynamik der UG20 Arbeit (3698/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend österreichischer Stabilitätspakt – Veröffentlichung der Rechnungs­voranschläge und Abschlüsse (3699/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt betreffend EFRE – Mittelverwendung (3700/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Start-up-Gründer_innen nach dem AuslBG (3701/J)

Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend negative Asylbescheide auf Basis von Gutachten des ehemals gerichtlichen Sachverständigen Karl Mahringer (3702/J)

Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend negative Asylbescheide auf Basis von Gutachten des ehemals gerichtlichen Sachverständigen Karl Mahringer (3703/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend „Massive Lärmbelästigung durch Übungen am Schießplatz Stammersdorf“ (3704/J)

Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Sicherheit bei Fußballmeisterschaftsspielen in der Saison 2018/19 (3705/J)

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Ricarda Berger, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend Zutritt des Kurz-Beraters Stefan Steiner zum Plenarsaal (33/JPR)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen (3334/AB zu 3318/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll82. Sitzung, 13. Juni 2019 / Seite 9

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen (3335/AB zu 3325/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (3336/AB zu 3317/J)

 

 

 

 

 

 

 


 


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll82. Sitzung, 13. Juni 2019 / Seite 10

09.15.22Beginn der Sitzung: 9.15 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures.

09.15.24*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 82. Sitzung des Nationalrates.

Liebe Abgeordnete! Werte Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Ich darf die SchülerInnen des BGRG Albertgasse recht herzlich bei uns willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.) Werte Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehschirmen! Aufgrund der Tatsache, dass wir sage und schreibe 30 Fristsetzungsanträge über­geben bekommen haben, hat sich die Verzögerung ergeben. Ich darf mich wirklich außerordentlich bei unserer Administration bedanken, die es so zügig geschafft hat, dass wir das auch ordnungsgemäß abwickeln können.

Mein ganz besonderer Gruß gilt heute – ich darf das noch vor Eingang in die Tages­ordnung machen – der Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Euro­parates Liliane Maury PasquierHerzlich willkommen in unserer Mitte! (Allgemeiner Beifall.)

Vorher gibt es aber, damit wir richtig starten, noch ein paar Agenden abzuwickeln.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, MMag. DDr. Hubert Fuchs und Herbert Kickl.

Wer heute nicht verhindert ist, ist der Abgeordnete Amon, dem wir zu seinem 50. Ge­burtstag gratulieren dürfen. Lieber Werner, von dieser Seite alles Gute! (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS.)

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bun­deskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, Folgendes bekannt gegeben: Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumenten­schutz Mag. Dr. Brigitte Zarfl wird durch die Bundesministerin im Bundeskanzleramt Mag. Ines Stilling vertreten.

Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Und jetzt kommt es! Ich bitte Sie um Aufmerk­samkeit, ich werde dann noch einmal fragen, ob etwas vergessen worden ist, ob ich bei der Vorleseübung nichts außer Acht gelassen habe.

Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mit­teilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3691/J bis 3705/J

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 33/JPR


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2. Anfragebeantwortungen: 3334/AB bis 3336/AB

B. Zuweisung in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Justizausschuss:

Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Diszipli­narstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter und die Jurisdiktionsnorm geändert werden (633 d.B.)

*****

Fristsetzungsanträge


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf vor Eingang in die Tagesordnung mitteilen, dass die Abgeordneten Wöginger, Hofer, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über die Anträge

816/A der Abgeordneten Sieber, Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jungfamilienfondsgesetz,

780/A der Abgeordneten Sieber, Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Alterssicherungskommissions-Gesetz geändert wird“,

695/A der Abgeordneten Fürlinger, Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird“, sowie

905/A der Abgeordneten Wöginger, Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden“,

jeweils eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ich darf weiters mitteilen, dass die Abgeordneten Wöginger, Hofer, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlagen

564 der Beilagen: Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930; Empfehlung (Nr. 203) betreffend ergänzende Maßnahmen zur effektiven Beseitigung von Zwangsarbeit,

386 der Beilagen: Abkommen mit dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusam­menarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur, sowie

510 der Beilagen: Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung,

jeweils eine Frist bis 2. Juli 2019 zu setzen.

Ich darf weiters mitteilen, dass Frau Abgeordnete Griss beantragt hat, dem Justiz­aus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 798/A der Abgeordneten Griss, Kollegin­nen und Kollegen betreffend IPR-Gesetz eine Frist bis zum 1. Juli 2019 zu setzen.

Ich darf mitteilen, dass die Abgeordneten Wöginger und Hofer beantragt haben, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 623 der Beilagen


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betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Haftungsrecht geändert wird, eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen. 

Weiters teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Rossmann beantragt hat, dem Budget­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 856/A der Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundeshaushaltsgesetz ebenfalls eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Zadić beantragt hat, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 892/A der Abgeordneten Jarolim, Scherak, Zadić, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strafprozeßordnung ebenso eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ich darf weiters mitteilen, dass Herr Abgeordneter Zinggl beantragt hat, dem Verfas­sungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 306/A der Abgeordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ebenso hat Herr Abgeordneter Rossmann beantragt, dem Finanzausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 678/A der Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen ebenfalls eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters beantragen die Abgeordneten Wöginger und Hofer, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 910/A der Abgeordneten Steinacker, Jarolim und Stefan betreffend Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Es gibt einen Antrag der Abgeordneten Wittmann, Kolleginnen und Kollegen, dem Ver­fassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 889/A der Abgeordneten Wittmann, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters stellt Herr Abgeordneter Zinggl den Antrag, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 306/A der Abgeordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen. (siehe S. xx)

Ich darf weiters mitteilen, dass Frau Abgeordnete Bißmann beantragt hat, dem Finanz­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 444/A(E) der Abgeordneten Bißmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ökosoziale Steuerreform eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters hat Herr Abgeordneter Androsch beantragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 860/A der Abgeordneten Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tiertransportgesetz eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters haben die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 324/A der Abgeordneten Stöger, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters haben die Abgeordneten Lindner, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 558/A(E) der Abgeord­neten Lindner, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters haben die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 123/A(E) der Abgeordneten Keck, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters hat Herr Abgeordneter Muchitsch beantragt, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 124/A(E) der Abgeordneten Keck, Kolleginnen und Kollegen ebenso eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.


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Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 211/A der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 906/A der Abgeordneten Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abfallwirtschafts­gesetz 2002 eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ich darf weiters mitteilen, dass die Abgeordneten Klubobfrau Rendi-Wagner, Kolle­ginnen und Kollegen beantragt haben, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstat­tung über den Antrag 888/A der Abgeordneten Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kolle­gen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ich darf weiters mitteilen, dass die Abgeordneten Wöginger und Hofer beantragt haben, dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zur Berichterstattung über den Antrag 907/A der Abgeordneten Singer und Schrangl betreffend Wohnungsgemein­nüt­zigkeitsgesetz eine Frist bis 2. Juli 2019 zu setzen.

Ich darf mitteilen, dass die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen be­antragt haben, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 865/A der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ferner haben die Abgeordneten Wöginger und Hofer beantragt, dem Unterrichts­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 872/A der Abgeordneten Taschner, Mölzer, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ebenso haben die Abgeordneten Wöginger und Hofer beantragt, dem Unterrichts­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 871/A der Abgeordneten Taschner, Mölzer, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Gleichfalls haben die Abgeordneten Wöginger und Hofer beantragt, dem Umwelt­aus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 887/A der Abgeordneten Köstinger, Hofer, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ist jetzt ein Antrag nicht verlesen worden? Geht noch etwas ab bei dieser Fülle? – Wenn das nicht der Fall ist, darf ich mich für die sehr intensive Einbringung und dafür, dass das alles ordnungsgemäß abgehandelt werden kann, herzlich bedanken.

*****

Ich darf bekannt geben, dass die Sitzung von ORF 2 wie üblich bis 13 Uhr übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung bis 19.15 Uhr senden, anschließend wird die Sitzung in der TVthek online übertragen.

Auch ein Fotograf wird im Saal anwesend sein.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzu­sehen.

Bei den Punkten 3 und 4 handelt es sich um die beiden Berichte des Immunitätsaus­schusses über die Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von


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Wirtschaftsstrafsachen und Korruption um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank (634 der Beilagen und 635 der Beilagen).

Ich darf die Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen. Ich danke schön.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt.

Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 4 „Wiener Stunden“ vereinbart. Die Redezeiten ergeben sich wie folgt: ÖVP 74, SPÖ und FPÖ je 66, NEOS und JETZT je 22 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 11 Minuten, die jeweilige Debattenredezeit 5 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls ein­stimmig. Ich danke.

Weiters lege ich nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 19a der Geschäfts­ordnung für den Tagesordnungspunkt 1 folgende Dauer und Form der Debatte fest:

Eine Redner-/Rednerinnenrunde zu je 5 Minuten. Präsidentin Pasquier repliziert kurz auf die Wortmeldungen. Anschließend an die Replik der Präsidentin ist eine zweite Klubrunde zu je 5 Minuten angesetzt.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

09.28.53 1. Punkt

Erklärung der Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Liliane Maury Pasquier gemäß § 19a der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich „70 Jahre Europarat“


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Ich darf Sie noch einmal, Frau Präsidentin Pasquier, recht herzlich in unserem Parla­ment zu einer ganz besonderen Zeit begrüßen. Wir haben uns gestern schon kennen­lernen dürfen, und die Frau Präsidentin – ich darf das hier auch mitteilen – hat sich sehr lobend über die österreichische Delegation unserer Parlamentarier zur Parlamen­tarischen Versammlung des Europarates geäußert. Diesem Lob darf ich anfügen, dass es dort in der übernächsten Woche eine sehr intensive Sitzungszeit mit sehr entschei­denden Abstimmungen, insbesondere über das Generalsekretariat, geben wird, so­dass ich annehme, dass wir vollständig vertreten sein werden – und wenn jemand verhindert ist, das Ersatzmitglied anwesend ist. In diesem Sinne freue ich mich, dass wir dieses Lob auch an die Mitglieder der österreichischen Delegation in dieser Form weitergeben können.

Ich darf Sie, Frau Präsidentin Pasquier, nun um Ihre Erklärung bitten.

9.30.23


Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Liliane Maury Pasquier: Sehr verehrter Herr Präsident des Nationalrates! Sehr geehrter Herr Bun-


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des­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine große Ehre, heute in der feierlichen Sitzung des österreichischen National­rates, die dem 70-jährigen Bestehen des Europarates gewidmet ist, zu sprechen.

Ich danke dem Nationalratspräsidenten, Herrn Wolfgang Sobotka, für seine freundliche Einladung, den herzlichen Empfang und die Gastfreundschaft.

Ich möchte Ihnen einige Beobachtungen zu drei Themen mitteilen: erstens zur Zusam­menarbeit Österreichs mit dem Europarat, zweitens zu den politischen Themen, mit denen sich der Europarat gegenwärtig befassen muss, und drittens zu einem grund­legenden Aspekt der Menschenrechte, nämlich der Gleichstellung von Frau und Mann.

Zu Österreich und dem Europarat: Seit es im Jahr 1956 das 15. Mitglied unserer Organisation wurde, hat sich Österreich als stabiler und engagierter Partner des Euro­parates und als entschiedener Verteidiger der demokratischen Werte dieses Konti­nents erwiesen. Die Tatsache, dass der Nationalrat beschlossen hat, das 70-jährige Bestehen des Europarates mit dieser sehr feierlichen Zeremonie zu würdigen, ist schon Beleg für die Bedeutung, die Ihr Land unserer Organisation, unseren Werten und unserem System der Übereinkommen beimisst.

Im Laufe der Jahre hat sich Österreich zu einem engagierten Verfechter des Schutzes der Rechte der Schutzbedürftigsten entwickelt. Dieses Merkmal wird auch an den Schwerpunkten deutlich, die für Ihren Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates zwischen November 2013 und Mai 2014 gewählt wurden, nämlich Bekämpfung des Menschenhandels, Schutz von Frauen vor Gewalt und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Ihre Bemühungen in diesen und anderen Bereichen wurden von allen Mitgliedern der Organisation anerkannt und sehr geschätzt. Dank Ihrer Unterstützung und Ihres aktiven Engagements konnte unsere Organisation erfolgreich die Kerninstru­mente in Europa und darüber hinaus weiter durchsetzen, vor allem das Überein­kom­men zur Bekämpfung des Menschenhandels und das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul-Kon­vention.

Zwei weitere äußerst konkrete Beiträge zur Arbeit der Organisation fallen mir ein: das Europäische Fremdsprachenzentrum des Europarates, das seinen Sitz in Graz hat und dieses Jahr sein 25-jähriges Bestehen feiert – es ist Treffpunkt für Lehrkräfte, Aus­bilderinnen und Ausbilder sowie Fachleute, die im Bereich Bildung tätig sind –, und die Europäischen Mozartwege, die Kulturroute des Europarates, die das kulturelle Erbe dieser berühmten Persönlichkeit bewahrt und den interkulturellen Dialog weiter stärkt. Diese Initiativen des Europarates würden ohne Ihren Beitrag und Ihre Unterstützung nicht existieren. Herzlichen Dank!

Wenn ich aber an den wichtigsten Beitrag Österreichs zur Arbeit des Europarates denke, würde ich sagen, dass Österreich, indem es das Beste seiner geografischen Lage und kulturellen Identität einsetzt, stets ein stabilisierender Faktor in Europa gewesen ist, sich stets für ein größeres Europa eingesetzt hat und im Laufe der Jahre Brücken gebaut und die Zusammenarbeit zwischen unseren Mitgliedstaaten weiter gestärkt hat.

Diese Vision eines größeren Europas auf der Grundlage von Dialog und Zusam­men­arbeit wurde vom ehemaligen Bundeskanzler Österreichs, Herrn Josef Klaus, in seiner Rede vor unserer Parlamentarischen Versammlung im Jänner 1965 perfekt beschrie­ben. Ich zitiere:

„Europa endet nicht an den östlichen Grenzen meines Landes. Die Stadt Wien sollte nicht als Endhaltestelle des Westens betrachtet werden [...]. Das zukünftige Haus Europa würde von uns Österreichern als ein im Bau befindliches und unvollendetes


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Bauwerk beschrieben werden, das aus einer mittleren Front und einem Westflügel besteht, während der Ostflügel noch nicht fertiggestellt ist. [...] Für mich erscheint es vernünftig, ernsthaft zu erwägen, die Staaten Osteuropas einzuladen und deren Interesse an einer europäischen Zusammenarbeit in all jenen Bereichen zu wecken, in denen ein neues Klima für eine Kooperation zwischen West und Ost geschaffen werden könnte, ungeachtet der politischen Vorbehalte und Unterschiede.“

54 Jahre nach dieser Rede kann man meines Erachtens berechtigterweise sagen, dass die Österreicherinnen und Österreicher sowie alle Europäerinnen und Europäer stolz auf die geleistete Arbeit im Hinblick auf den Aufbau des gemeinsamen euro­päischen Hauses und das Zusammenführen von 47 Mitgliedstaaten unter ein Dach auf der Grundlage rechtlich verbindlicher Standards und der gemeinsamen Werte Men­schenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sein sollten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man über die Rolle Ihres Landes im Europarat spricht, kann ich den wichtigen Beitrag hochgeschätzter Vertreter und Vertreterinnen Österreichs, die innerhalb unserer Organisation die Organisation be­ständig ausgebaut haben, um sie zu dem zu machen, was sie heute ist, nicht unerwähnt lassen. Tatsächlich wurde Österreich beim Europarat auf unterschiedlichen Ebenen sehr gut vertreten. Drei Generalsekretäre aus Österreich haben unsere Orga­nisation geleitet: Herr Lujo Toncić-Sorinj, Herr Franz Karasek und in jüngerer Zeit – von 1999 bis 2004 – Herr Walter Schwimmer. Es scheint, drei ist eine wiederkehrende Zahl, da im Laufe der Jahre der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas drei österreichische Vorsitzende hatte: Herrn Alois Lugger, Herrn Herwig van Staa und Frau Gudrun Mosler-Törnström.

Nicht unerwähnt bleiben darf natürlich Herr Franz Vranitzky, ehemaliger Bundeskanzler Österreichs, der Vorsitzender des ersten Gipfels der Staats- und Regierungschefs des Europarates in Wien am 8. und 9. Oktober 1993 war.

Des Weiteren war Ihr gegenwärtiger Bundespräsident, Herr Alexander Van der Bellen, von 2009 bis 2012 Mitglied unserer Versammlung.

Erlauben Sie mir als Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Euro­pa­rates, die Arbeit meiner Vorgänger ausdrücklich zu würdigen. Herr Karl Czernetz, Präsident der Versammlung von 1975 bis 1978, und Herr Peter Schieder, Präsident von 2002 bis 2005, zwei leidenschaftliche Befürworter des europäischen Projekts, setzten sich unermüdlich dafür ein, die parlamentarische Dimension der Arbeit des Europarates auszubauen und diese als moralischen Kompass Europas fest zu verankern. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT sowie des Abg. Dönmez.)

Karl Czernetz war ein unermüdlicher Verteidiger eines „starken Dialogs und einer starken Zusammenarbeit in Europa“, einer Haltung, die uns ermöglicht, „in Zeiten wachsender Herausforderungen und Spaltungen zusammenzustehen“ – wenn ich mir seine eigenen Worte ausborgen darf, die er in einer Rede zum Europatag im Jahr 1977 verwendet hat.

Während seiner Präsidentschaft wurden im Jahr 1976 Portugal und ein Jahr später Spanien Mitglieder des Europarates – ein weiterer Mauerstein, der eingefügt wurde, um, wie er sagte, „eine europäische Einigung herbeizuführen [...] und den Frieden in einer freien Welt zu fördern“.

Peter Schieder leitete eine vollständig andere Parlamentarische Versammlung. Die Idee „Ein Europa“, wie er es nannte, kam während seiner Präsidentschaft der Realität einen Schritt näher, als Bosnien-Herzegowina, Serbien und schließlich Monaco unserer Familie beitraten. Wir werden ihm für die Energie, die er in die Erneuerung der


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Arbeit unserer Versammlung investierte – nicht zuletzt, indem er die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organen, insbesondere mit dem Europäischen Parlament, ausbaute –, immer sehr dankbar sein. Er war außerdem ein Pionier für die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann in unserer Versammlung. Der Beschluss der Versammlung, dass alle Delegationen ausnahmslos aus Frauen und Männern bestehen müssen, ist seinem Einsatz zu verdanken.

Ich bin daher stolz und fühle mich privilegiert, als Nachfolgerin dieser großartigen Persönlichkeiten vor Ihnen zu stehen.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich wende mich nun dem zweiten Thema meiner Rede zu, den politischen Themen, mit denen sich der Europarat befassen muss. Wie wir alle wissen, erlebt Europa momentan besonders schwierige Zeiten. Die aggressiven Angriffe auf die Meinungs- und Pressefreiheit sowie auf die Versammlungsfreiheit in mehreren Staaten unseres Kontinents, der antidemokratische Missbrauch, die Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit oder die Infragestellung der Autorität des Straßburger Gerichtshofes schwächen das System aus Werten und Nor­men, die auf der Europäischen Menschenrechtskonvention basieren.

Auch wenn ich die vielen Herausforderungen erkenne, mit denen wir uns konfrontiert sehen, möchte ich nicht in Pessimismus versinken. Lassen Sie mich daran erinnern, dass selbst in den schwierigsten Zeiten – nach einem verheerenden Krieg, der Millio­nen von Toten und die fürchterlichsten und unvorstellbarsten Menschenrechts­ver­letzungen mit sich brachte – die europäischen Völker die Stärke und den Mut gefunden haben, den Pfad für Frieden und Versöhnung zu beschreiten, geleitet von den grundlegenden Werten, die das Fundament unseres gemeinsamen historischen, kultu­rellen und intellektuellen Erbes bilden!

Es ist diese Verpflichtung für Frieden und ein tief verwurzeltes Engagement für die Werte Demokratie, Menschrechte und Rechtsstaatlichkeit, die zur Gründung des Europarates führten, einer internationalen Organisation, die zum Ziel hat – ich zitiere –, „eine stärkere Einheit ihrer Mitglieder zum Zwecke der Sicherung und Umsetzung der Ideale und Grundsätze zu erreichen, die ihr gemeinsames Erbe sind, und ihren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt herbeiführen soll.“

Dieses Jahr begehen wir den 70. Jahrestag unserer engen Bindung der europäischen Völker und Nationen. Es ist daher unsere historische und politische Pflicht, das zu bewahren, was wir auch das gemeinsame europäische Haus nennen, das Haus der Menschenrechte, der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, in dem die Grundrechte von 830 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürgern dank eines gemeinsamen und einheit­lichen Rechtsrahmens garantiert und geschützt sind und deren Achtung durch den Straßburger Gerichtshof gewährleistet wird.

Leider wird unsere enge Bindung durch das Entstehen politischer Spaltungen, durch alte und neuere Konflikte und durch fehlende Solidarität angesichts globaler Heraus­forderungen, die bei Weitem die geografische Dimension unseres Kontinents über­steigen, bedroht.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass wir diesen Herausforderungen gewachsen sind, weil das, was uns eint, weitaus stärker ist als die Spaltungen, die wir momentan erleben. So wie vor 70 Jahren müssen wir uns auf die Grundwerte besinnen, die das Herzstück des europäischen Projekts bilden: Frieden, Menschenwürde und Grund­rechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Angesichts der Schwierigkeiten müssen wir den Dialog stärken und die Zusammenarbeit ausweiten, um das Ziel der Bewah­rung und Weiterentwicklung der engen Bindung auf unserem Kontinent zu erreichen. Wir müssen alle zusammenstehen, um unsere Rechte, unsere Freiheiten und unser Europa zu bewahren.


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Sehr geehrter Herr Präsident des Nationalrates! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Rede mit einem Thema abschließen, das mir sehr am Herzen liegt, der Gleichstellung von Frau und Mann. Dies ist ein Schwer­punkt meiner politischen Tätigkeit und sozusagen der Leitfaden meines Handelns als Politikerin und Bürgerin.

Auf dem Weg zu einer rechtlichen Gleichstellung müssen wir uns natürlich mit den vielen Hürden rechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Natur auseinander­setzen, aber auch mit den subtileren Hürden, die häufig in tief verwurzelten Stereo­typen und Klischees über die Rolle von Mann und Frau in der Gesellschaft begründet sind. Dies sind die Hürden, die häufig am schwierigsten zu überwinden sind, weil sie manchmal durch unser eigenes Verhalten von uns weitergegeben oder sogar verstärkt werden, ohne dass uns dies bewusst wird. Die Gleichstellung von Frau und Mann ist ein grundlegendes Element jeder wirklich repräsentativen und daher vollständigen Demokratie. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und JETZT, bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abg. Bißmann.)

Daher spricht die Interparlamentarische Union von einer „unvollendeten Demokratie“, wenn sie die Unterrepräsentation von Frauen in der Politik erwähnt. Gewalt gegen Frauen ist eine unmittelbare Folge der Situation der Ungleichstellung sowie von Geschlechterstereotypen und der auf diesen beruhenden Diskriminierung.

Heute möchte ich auf ein konkretes Beispiel verweisen, auf die Situation in unseren nationalen Parlamenten. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates und die Interparlamentarische Union haben vor Kurzem eine Studie über Sexismus, Belästigung und Gewalt in Bezug auf Frauen in den Parlamenten in Europa durch­geführt, die auf ausführlichen Interviews auf freiwilliger Basis mit 123 Frauen aus 45 europäischen Staaten basierte. Von diesen waren 81 Parlamentarierinnen und 42 Parlamentsmitarbeiterinnen.

Die Ergebnisse dieser Studie sind überwältigend: 85,2 Prozent der Parlamentarierin­nen, die an der Studie teilnahmen, erklärten, sie hätten psychische Gewalt – sexuelle Bemerkungen, Einschüchterungen und Drohungen, Veröffentlichung von Fotos mit entwürdigender oder sexueller Konnotation – in ihrer Amtszeit erlebt. 67,9 Prozent der Parlamentarierinnen waren Ziel von Kommentaren, die sich auf ihre körperliche Erscheinung bezogen oder auf geschlechtsspezifischen Stereotypen basierten. 24,7 Pro­zent der Parlamentarierinnen – jede vierte Parlamentarierin – und 40,5 Prozent der Parlamentsmitarbeiterinnen – nahezu jede zweite – haben sexuelle Belästigung erlebt, aber nur 23,5 Prozent der Parlamentarierinnen und 6 Prozent der Parlamentsmit­arbei­terinnen haben eine sexuelle Belästigung gemeldet.

Diese Zahlen sind schlicht inakzeptabel. Was sollten wir machen, um diesen Trend umzukehren und eine stärkere Gleichheit zu erreichen? – Als Parlamentarierin und Politikerin sehe ich zwei Wege, die wir einschlagen sollten: Zum einen müssen wir rechtliche Schritte durch die Verabschiedung klarer rechtlicher Rahmen für ein Diskriminierungsverbot und für das Sanktionieren von Missbrauch setzen, zum anderen müssen wir aber auch positive Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellung, insbesondere im Bereich Aufklärung und Bildung, ergreifen.

Der Europarat ist einer der Pioniere in diesem Bereich. Unsere Istanbulkonvention ist das fortschrittlichste internationale Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. (Allgemeiner Beifall.)

Österreich gehörte zu den ersten Staaten, die die Istanbulkonvention im Mai 2011 unterzeichnet haben. Österreich hat diese Konvention 2013 ratifiziert, und sie trat 2014 in Kraft. Die in Österreich gemachten Erfahrungen haben grundlegend zur Verbreitung der Istanbulkonvention sowohl in Europa als auch darüber hinaus beigetragen.


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Ich möchte an dieser Stelle das unermüdliche Engagement der österreichischen Parla­mentarierinnen und Parlamentarier für die Arbeit des parlamentarischen Netzwerks der Versammlung Women Free from Violence sowie die Abschlusskonferenz zur parla­mentarischen Dimension des Europarates bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, würdigen, die gemeinsam vom österreichi­schen Parlament und der Parlamentarischen Versammlung am 30. April 2008 in Wien ausgerichtet wurde.

Zweitens müssen wir Aufklärung betreiben. Gesetzliche Änderungen sind nicht immer ausreichend. Wir müssen durch Maßnahmen, das Aufheben von Tabus und die Weigerung, Stillschweigen zu bewahren, die Einstellungen ändern. Aus diesem Grund haben wir in der Versammlung die Hashtag-Initiative #NotInMyParliament ins Leben gerufen, um Sexismus, Belästigung und Gewalt gegen Frauen in Parlamenten anzu­prangern und zu bekämpfen.

Es ist Ziel dieser Initiative, alle zu vereinen und Nein zu jeder Form von Einschüch­terung, sexistischem Verhalten, jeder Belästigung und geschlechtsspezifischer Gewalt zu sagen, die Wand des Schweigens und der Gleichgültigkeit zu durchbrechen und durch Bildung die Gleichstellung zu fördern. Diese Initiative wurde offiziell am 23. No­vember 2018 in Helsinki gestartet, und seither haben wir mehrere Aufklärungsver­an­staltungen, zum Beispiel während der Plenarsitzung der Versammlung im Jänner 2019, in nationalen Parlamenten und während der Sitzungen unserer Institutionen, durch­geführt.

Ich hoffe, dass sich auch das österreichische Parlament dieser Bewegung anschließen wird. Ich rechne mit Ihrer Unterstützung und aktiven Teilnahme. Natürlich ist ein Parla­ment nur ein Mikrokosmos unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund darf sich diese Initiative nicht auf die Parlamente beschränken. Wenn wir uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier dazu verpflichten, dieses inakzeptable Verhalten zu beenden, ist dies vor allem darin begründet, dass es unsere Verantwortung ist, an unserem Arbeits­platz zu handeln und zu reagieren.

Es ist aber meine Hoffnung, dass sich diese Initiative auf andere Bereiche ausweiten wird. Wir können zum Beispiel die Hashtags #NotInMyCity, #NotInMyUniversity oder sogar #NotInMyOffice vorstellen, auf Englisch, aber auch auf Deutsch: #NichtInMeinerUniversität, #NichtInMeinerStadt und so weiter.

Da unsere Organisation ihr 70-jähriges Bestehen feiert, glaube ich, es wäre ein sehr nachdrückliches Signal, wenn alle Mitgliedstaaten und alle nationalen Parlamente die Gleichstellung zum Kern ihrer nationalen Agenda und zu einem Hauptthema der öffentlichen Debatte machten, um auf diese Weise eine globale Bewegung zu fördern, die sich in unseren Gesellschaften ausbreitet.

Sehr geehrter Herr Präsident des Nationalrates! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle­gen! Abschließend möchte ich mich noch einmal für den herzlichen Empfang in Öster­reich und für die Gelegenheit, heute zu Ihnen zu sprechen, bedanken. Österreich ist ein wichtiger Akteur im Europarat. Unsere Zusammenarbeit ist exzellent, und ich begrüße die Gelegenheit, weiterhin mit Ihnen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zusammenzuarbeiten.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und beantworte gerne Ihre Fragen. (Allge­meiner Beifall.)

9.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herzlichen Dank für Ihre so umfangreichen Ausführungen. Es ist uns ein großes Anliegen, anlässlich 70 Jahre Europarat nicht nur einen Beitrag in der Vergangenheit geleistet zu haben,


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sondern ihn auch in der Zukunft so einzubringen, wie wir das taten. Sie haben die reiche Vergangenheit erwähnt, und deshalb darf ich auch recht herzlich – ich habe ihn erst jetzt entdeckt – den letzten Generalsekretär aus Österreich, Walter Schwimmer, recht herzlich hier im Parlament begrüßen. (Allgemeiner Beifall. – Generalsekretär des Europarates a.D. Schwimmer erhebt sich von seinem Platz auf der Galerie und ver­beugt sich.)

Wir kommen nun zur ersten Rednerrunde. Den Anfang macht Herr Abgeordneter Amon, der ja in der Parlamentarischen Versammlung seine Funktion in besonderem Maße ausübt. – Bitte.


9.55.55

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident des Nationalrates! Sehr geehrte Frau Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es freut mich sehr, als Leiter der österreichischen Delegation in der Parlamentarischen Versamm­lung Sie, Frau Präsidentin, in unserer Mitte auch meinerseits willkommen heißen zu dürfen.

„Ich will nun die Aufgaben, die vor Ihnen stehen, zusammenfassen. Unser beständiges Ziel muss sein, die Vereinten Nationen aufzubauen und zu festigen. Unter- und inner­halb dieser weltumfassenden Konzeption müssen wir die europäische Völkerfamilie in einer regionalen Organisation neu zusammenfassen, die man vielleicht die Vereinigten Staaten von Europa nennen könnte. Der erste praktische Schritt wird die Bildung eines Europarates sein.“

Das sagte Winston Churchill am 19. September 1946 in Zürich in seiner relativ be­rühmten Rede an die akademische Jugend, wie er es damals genannt hat.

Heuer feiert der Europarat sein 70-jähriges Bestehen. Er wurde gegründet, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt Europas voranzutreiben. Er stand, wenn Sie so wollen, an der Wiege der europäischen Integration, und es war wahrscheinlich auch kein Zufall, dass im Wirtschaftsausschuss des Europarates bereits ein Antrag lag, der die Absicht verfolgte, eine Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die spätere EGKS, die Montanunion, zu gründen, also die gemeinsame Verwaltung jener Produkte vorzunehmen, die zum Kriegführen gebraucht wurden.

Die Historiker sind sich nicht ganz einig, aber der frühere Generalsekretär Walter Schwimmer hat das erst kürzlich bei einer Veranstaltung hier im Haus erzählt, dass es die Briten waren, wegen denen es damals nicht dazu kam, dass diese EGKS im Rahmen des Europarates gegründet wurde, sondern außerhalb. Die Geschichte ist Legion, daraus entwickelten sich die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Union.

Heute sind 47 Staaten Mitgliedstaaten des Europarates, nur der Kosovo, Weißrussland und der Vatikanstaat sind nicht Mitglieder des Europarates. Im Europarat sind nicht nur die Regierungen repräsentiert, sondern tatsächlich eben auch die Parlamente, und damit sind, glaube ich, der Europarat und die Parlamentarische Versammlung so etwas wie eine europäische UNO.

Das Konventionsrecht ist auch einzigartig, ist ein einzigartiges Rechtsinstitut, das weltweit, glaube ich, auch noch keine Nachahmung in ähnlicher Form gefunden hat. Wir haben 220 Konventionen. Die wichtigste dieser Konventionen ist zweifelsohne die Europäische Menschenrechtskonvention – neben vielen anderen Themenbereichen wie Antidiskriminierung, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, Kinderrechte, Kultur, Ge­sundheit, Gentechnik und Demokratie. Das System, das die Überwachung der Euro-


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päischen Menschenrechtskonvention vorsieht und seine Spitze im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte findet, ist schon etwas ganz Besonderes.

So ist es ein Erfolg des Europarates, dass es zur Abschaffung der Todesstrafe in praktisch ganz Europa kam. Erst im April 1983 wurde das Protokoll zur EMRK aufge­nommen, das als Bedingung, um Mitglied werden zu können, vorsah, dass es keine Hinrichtungen mehr gibt, und das ist seit 1997 in allen Mitgliedstaaten des Europarates der Fall.

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Guido Raimondi, hat erst kürzlich in einer Präsidiumssitzung des Europarates davon gesprochen, dass immerhin 95 Prozent aller Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Men­schenrechte in den Mitgliedstaaten auch umgesetzt werden und damit der gesamten Bevölkerung dieser Mitgliedstaaten dieser Zugang eröffnet wird, was unglaublich wichtig ist. Das sollten wir auch bedenken, wenn wir nächste Woche im Rahmen der Parlamentarischen Versammlung über die Frage Russland zu entscheiden haben.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, dass ich am Ende dieser kurzen Rede nach bald 25-jähriger Zugehörigkeit zum Haus auch die Gelegenheit nütze, Danke zu sagen. Meine erste Rede vor dem Hohen Haus habe ich zur Ratifizierung des Bei­trittsvertrags zur Europäischen Union gehalten. Insofern ist es eine schöne Fügung, heute anlässlich der 70-Jahr-Feier des Europarates zu Ihnen sprechen zu dürfen.

Ich bin 1993 schon in den ÖVP-Klub gekommen, damals als Bundesobmann der Jungen Volkspartei, 1994 wurde ich Abgeordneter, damals als jüngster. So möchte ich, wenn Sie gestatten, nach bald zweieinhalb Jahrzehnten ein paar Personen ein Danke­schön sagen. Ich danke Erhard Busek, dass er mich damals in den Nationalrat geholt hat. Schon ein Jahr später – Legislaturperioden sind ja manchmal etwas kürzer als von der Verfassung vorgesehen – war es dann Wolfgang Schüssel, der mich wieder in den Nationalrat holte.

Ich danke meinen Landeshauptleuten Krainer, Klasnic und Schützenhöfer, dass sie mir über zweieinhalb Jahrzehnte das Vertrauen geschenkt haben. Ich möchte doch darauf hinweisen, dass es mir erst 2017 gelungen ist, ein Grundmandat zu erkämpfen. Wir waren ja manchmal auch weniger, derzeit sind wir ein bisschen mehr, und wir hoffen, wir können das fortsetzen.

Ich möchte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Parlaments danken, und zwar tatsächlich von den Direktoren bis zur Haustechnik. Ich habe mich in diesem Haus immer exzellent betreut gefühlt. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Klub. Ich danke meinen parlamentarischen Mitarbeitern, die mich in all den Jahren begleitet haben. Und last, but not least danke ich meiner Familie, meinen Eltern, die zu früh verstorben sind, meiner Frau, meinen Kindern, dass sie diesen Weg bis hierher mit mir gegangen sind.

Es lebe unsere Heimat, die Republik Österreich, in einem geeinten, friedlichen Europa! Ein steirisches Glückauf! – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)

10.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist die Zweite Präsidentin Doris Bures, die ebenfalls im Europarat engagiert unsere österreichischen Anliegen vertritt. – Bitte, Frau Präsidentin.


10.03.49

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Präsidentin Liliane Maury Pasquier! Es liegt im Wesen des österreichischen Parlamentarismus, von den Anfängen bis zur Gegenwart, über den


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Tellerrand zu blicken. Ende des 19. Jahrhunderts, noch in der Monarchie, bot das Parlament am Ring 516 Abgeordneten Platz – Abgeordneten von der Bukowina bis Dalmatien. In der Zweiten Republik war Österreich ein ganz wichtiger und anerkannter Brückenbauer – die Präsidentin hat darauf hingewiesen – zwischen Ost und West, aber auch zwischen Süd und Nord, denn wir Österreicher wissen aus unserer eigenen Geschichte allzu gut, wohin nationalistische Eigensucht und Entsolidarisierung, Aufrüs­tung und Krieg führen.

Wenn es darum ging und wenn es wichtig war, den internationalen Dialog zu suchen, zu finden und zu führen, hat das österreichische Parlament seit jeher eine ganz wichtige Rolle eingenommen. Viele von uns Abgeordneten leisten eine breite Palette an internationaler Arbeit und pflegen internationale Beziehungen, sei es in den vielen gut funktionierenden bilateralen Gruppen, sei es im Rahmen der OSZE oder der IPU oder, wie Werner Amon und ich, auch als Mitglieder der Parlamentarischen Versamm­lung des Europarates.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, es ist mir eine große Freude, dass Sie als Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und somit auch als Vertreterin einer der bedeutendsten multilateralen Organisationen in Europa heute eine Erklärung hier abgegeben haben, und es ist mir auch eine besondere Freude, dass Sie dem Thema der Gleichstellung von Männern und Frauen großes Augenmerk geschenkt haben, dass Sie sich im Europarat mit dem Thema der Rolle der Frauen in unseren Parlamenten befassen und dass Sie immer energisch gegen häusliche Gewalt an Frauen auftreten. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und JETZT sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es wurde schon erwähnt: Vor 70 Jahren wurde auf den Trümmern eines von zwei Weltkriegen völlig zerstörten Kontinents ein neues Fundament gelegt, und der Grund­stein für dieses Fundament war die Menschenwürde. Diese Menschenwürde ist wenige Jahre zuvor in den Zeiten der zwei Faschismen ja noch mit Füßen getreten worden. Mit der Schaffung der Europäischen Menschenrechtskonvention sind Grundwerte, ja Grund­rechte eines jeden Menschen festgeschrieben worden, und der Anspruch auf diese Rechte kann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Menschenrechte stehen in Europa nicht nur auf dem Papier. Für alle 8,9 Millionen Österreicherinnen und Österreicher und alle rund 830 Millionen Menschen in 47 Län­dern ist das lebendes Recht. Deshalb ist es nicht egal, ob ein Staat Mitglied des Europarates ist oder nicht, denn nur im Europarat haben die Bürgerinnen und Bürger eines Landes die Möglichkeit, ihre Menschenrechte durchzusetzen.

Daher macht es einen Unterschied. Es macht einen Unterschied für den russischen Journalisten, der für die Pressefreiheit in seinem Land kämpft, es macht einen Unter­schied für den aserbaidschanischen Menschenrechtsaktivisten, der für liberale Demo­kratie und faire Wahlen eintritt, und es macht einen Unterschied für den türkischen Oppositionspolitiker, der zu Unrecht inhaftiert wurde, auch weil er sich für Minder­heitenrechte der Kurden eingesetzt hat. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und JETZT, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Dönmez.)

Es macht auch einen Unterschied, wie erst kürzlich, für die Romni, die in Italien um ihr Freiheitsrecht gebracht wurde und vertrieben werden sollte. Es macht also in Fragen der Menschenrechte einen Unterschied, ob die letzte Instanz ein nationales Gericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es waren wahrlich große Visionäre, die den Europarat vor 70 Jahren gegründet haben, und ihre Vision war es – die Frau Prä­sidentin hat es ausgeführt –, dass Europa ein Kontinent der Demokratie, der Rechts-


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staatlichkeit, der Freiheit und der Menschenrechte wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute liegt es an uns und heute tragen wir alle gemeinsam die Verant­wortung dafür, dass diese Vision jeden Tag ein Stück mehr Wirklichkeit wird. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, NEOS und JETZT sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

10.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der ebenfalls der Parla­men­tarischen Versammlung des Europarates angehörige Abgeordnete Roman Haider. – Bitte.


10.09.47

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin Pasquier! Hohes Haus! Dass der Europarat vor 70 Jahren nach den unglaublichen Schrecken und Gräueln des Zweiten Weltkriegs gegründet worden ist, war mutig und richtungs­weisend.  Zusammenarbeit auf Basis von Demokratie und Menschenrechten statt Kon­frontation sollte die Zukunft Europas bestimmen.

Deshalb war es auch nur folgerichtig, dass Österreich nach Wiedererlangung der Souveränität im Jänner 1956 dem Europarat beigetreten ist. Menschenrechte, Demo­kratie und Rechtsstaatlichkeit waren und sind die drei Säulen der Arbeit des Euro­parates, und er kann auch durchaus auf eine verdienstvolle Geschichte zurückblicken. Gerade auch im Hinblick auf die Überwindung der sozialistischen Diktaturen Osteuropas sind die Verdienste des Europarates unbestritten. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Zadić.)

Nicht zu vergessen sind natürlich auch die Menschenrechtskonvention, der Menschen­rechtskommissar oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Zeiten aber haben sich geändert, es gilt, den Blick auf die Gegenwart zu richten, und wenn man jetzt auf den Europarat blickt, dann sieht man, dass vom Glanz vergangener Jahrzehnte wenig übrig geblieben ist; das muss man auch kritisch feststellen.

Menschenrechtsgruppen wie Human Rights Watch etwa halten dem Europarat vor, dass er sich scheut, Verletzungen der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten beim Namen zu nennen, und auch dass Wahlfälschungen in den Mitgliedstaaten nicht in gleicher Weise offengelegt werden, wie es etwa die OSZE tut.

Wie tief der Europarat in der Krise ist, beweist auch Generalsekretär Jagland seit 2010 jedes Jahr, wenn er in seinen Vorhabensbericht immer wieder hineinschreiben muss, dass sich der Europarat wieder mehr für Menschenrechte, Demokratie und Rechts­staatlichkeit einsetzen soll – offensichtlich ein schwieriges Unterfangen, wenn man es jedes Jahr wieder neu in die Ziele hineinschreiben muss.

Einerseits werden durch den Europarat gegenüber Russland berechtigterweise Sank­tionen ausgesprochen und Russland die Ausübung der Mitgliedsrechte abgesprochen, andererseits zeigte aber genau dieser Generalsekretär Jagland auch Verständnis für das brutale Vorgehen der türkischen Behörden nach dem angeblichen Putsch vor einigen Jahren, als er sogar öffentlich verkündet hat: Ja, es gibt da eine Notwendigkeit, zu säubern. – Wenn also hochrangige Vertreter, Spitzenfunktionäre des Europarates, so eklatant mit zweierlei Maß messen, dann untergräbt das natürlich die Stellung des Europarates als unparteiischer Vermittler ganz erheblich. (Beifall bei der FPÖ.)

Da ist es auch gar nicht verwunderlich, wenn der Europarat in einer Resolution sogar den Kampfbegriff der Islamophobie aufgreift, der in den Siebzigerjahren von den islamistischen Revolutionären im Iran geprägt worden ist, um die laizistische Politik des Schahs anzuprangern. Wer also mit einem derartigen Begriff agiert, der stellt sich ganz bewusst auf die Seite von islamistischen Fanatikern, und es ist durchaus eine Ironie


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der Geschichte, dass gerade die einst so religionskritischen Sozialisten sich da als Steigbügelhalter von solchen reaktionärreligiösen politischen Strömungen betätigen, solange diese nur nicht christlich geprägt sind.

Das ist ein Teil des Sittenbilds des Europarates: Islamisten werden hofiert, ihre Diktion und damit auch ihre Forderungen unkritisch übernommen, und während der Europarat bei den Islamisten alle Augen zudrückt, sind es gerade die stabilen Rechtsstaaten, die immer wieder den Zorn und die Kritik des Europarates auf sich ziehen. So ist Deutsch­land zum Beispiel einmal kritisiert worden, weil es illegale Migranten zu kurzfristig informiert, wenn die Abschiebung droht.

Frau Präsidentin, illegale Migranten, die abgeschoben werden sollen, haben nun ein­mal die Tendenz, unterzutauchen. Darum braucht man es nicht zu kritisieren, wenn man sie dann vielleicht nur kurzfristig informiert. Daran sieht man auch schon, wie realitätsfremd der Europarat geworden ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Auf der einen Seite wird also versucht, Abschiebungen aus Europa zu verhindern, auf der anderen Seite gibt es Mitglieder gerade der Parlamentarischen Versammlung, die auch auf ganz andere Weise tätig geworden sind: Für den einen oder anderen wohl­meinenden Bericht wird da schon ganz gerne auch einmal die Hand aufgehalten. So wurden Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung, Abgeordnete aus diversen Ländern, von Aserbaidschan bestochen, um günstige Bewertungen zur Menschen­rechtssituation in diesem Land abzugeben. Sogar Ihr eigener Vorgänger Präsident Agramunt musste wegen diesem Korruptionsskandal zurücktreten.

Es ist also ein katastrophales Sittenbild, das der Europarat und vor allem die Parla­mentarische Versammlung des Europarates abgibt, und es ist wirklich traurig, anzu­sehen, was aus dem Europarat geworden ist. Darum ist es dringend, wirklich dringend an der Zeit, den Europarat wieder auf ein solides Fundament zu stellen, denn sonst werden sich die Bürger einmal fragen, warum sie dieses Gremium mit ihren Steuer­geldern weiterhin finanzieren sollen. (Beifall bei der FPÖ.)

10.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Scherak ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


10.15.28

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung! Zuerst einmal vielen Dank für Ihre sehr klaren Worte einerseits im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Mann und Frau und Ihren klaren Aufruf sowie Ihren Einsatz gegen Gewalt an Frauen, egal, wo und egal, wie, und andererseits Ihren klaren Aufruf im Zusammenhang mit dem notwendigen Ende von Diskriminierungen.

Mich freut es sehr, dass ich heute hier zwar nur als ehemaliges Mitglied der Parla­mentarischen Versammlung, gleichzeitig aber als Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte dieses Hauses reden darf.

Wir haben es schon gehört: Die größte Errungenschaft des Europarates ist und bleibt bis heute die Unterzeichnung, die Verwirklichung der Menschenrechtskonvention, die­ses Menschenrechtsdokuments, das nach den unfassbaren Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs in einem einmaligen Akt der Versöhnung dazu geführt hat, dass wir uns auf fundamentale gemeinsame Rechte und Freiheiten geeinigt haben. Umso wichtiger ist es, dass wir das 70 Jahre nach der Gründung der Europarates immer wieder betonen.

Wir wissen, dass wir mit dem Europarat die wichtigste Institution zur Verteidigung der Menschenrechte in Europa geschaffen haben und dass wir insbesondere mit dem


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Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte etwas ganz Einzigartiges haben, nämlich dass 830 Millionen Menschen, die innerhalb der Mitgliedstaaten des Euro­pa­rates leben, die Möglichkeit haben, sich in letzter Instanz immer an ein übergeordnetes internationales Gericht zu wenden, um ihre fundamentalen Grund- und Freiheitsrechte einzuklagen. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Es ist gerade 70 Jahre nach Gründung des Europarates so wichtig, seine Bedeutung hervorzuheben, weil es offensichtlich in vielen Bereichen selbstverständlich geworden ist, dass man diese Rechte zwar wahrnimmt, aber nicht mehr genau weiß, was sie bedeuten, und weil wir leider Gottes auch mitbekommen haben, wie einfach es ist, dass diese Rechte infrage gestellt werden.

Es ist ganz egal, ob es politische Parteien innerhalb Europas sind, die unsere fun­damentalen Grund- und Freiheitsrechte infrage stellen, oder ob es fundamentale Grup­pierungen, fundamentale Strömungen im Zusammenhang mit Religionen sind: Es gibt immer wieder Feinde und Gegner unserer Grund- und Freiheitsrechte, die diese angreifen.

Deshalb ist es genau der Europarat, ist es die Europäische Menschenrechts­kon­vention, die für ein klares Bekenntnis zur liberalen Demokratie, für eine wehrhafte Demokratie stehen, die ganz klar sagen: Egal, woher die Feinde, die Gegner unserer liberalen Demokratie kommen, wir müssen uns gegen diese wehren. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Deshalb ist es bei aller berechtigten Kritik im Zusammenhang mit der Parlamen­ta­rischen Versammlung des Europarates – und es gibt da immer wieder Probleme – doch irritierend, Herr Kollege Haider, wenn Sie sich hierherstellen und sagen, man muss den Menschen klarmachen, was denn dieser Europarat macht. Der Europarat ist der Garant dafür, dass unsere fundamentalen Grund- und Freiheitsrechte vor allen ihren Gegnern geschützt werden, und es sollte an uns allen liegen, das auch ent­sprechend klarzumachen und der Bevölkerung ganz klar zu sagen, wer die Grund- und Freiheitsrechte schützt.

Das ist deshalb so wichtig, weil wir in vielen Bereichen – Frau Präsidentin, Sie haben den Umgang mit der Medien- und Pressefreiheit angesprochen – merken, wie schnell es gehen kann; wie schnell es einerseits in Österreich gehen kann, dass die Dis­kussion über Pressefreiheit eine andere wird, wie schnell es gehen kann, wenn man nur ein paar Hundert Kilometer weiter in unsere Nachbarländer schaut, dass die Pressefreiheit mit Füßen getreten wird, wie schnell es gehen kann, dass die Rechts­staatlichkeit in Mitgliedstaaten der Europäischen Union infrage gestellt wird.

Frau Präsidentin, Sie haben die Rolle Österreichs angesprochen und den ehemaligen Bundeskanzler Klaus in Bezug auf die Frage zitiert, wie man sozusagen hinsichtlich eines gemeinsamen Gefüges weitermacht. Deshalb ist auch dieses Einmahnen der fundamentalen Grund- und Freiheitsrechte für uns als Österreich, für uns als Europäische Union nicht nur innerhalb der Europäischen Union so wichtig, sondern auch gegenüber möglichen neuen Mitgliedern. Wir merken, dass wir nicht nur inner­halb der Europäischen Union in Mitgliedstaaten Probleme mit Grund- und Freiheits­rechten haben, sondern dass auch Staaten, die Mitglied der Europäischen Union wer­den wollen, teilweise Defizite haben.

Es ist deshalb so wichtig, weil wir wissen, dass der Europarat diese unfassbare Vor­arbeit geleistet hat, dass wir uns in der Europäischen Union auf gemeinsame Grund­sätze wie Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit geeinigt haben.

Diese Grundsätze sind das Fundament der liberalen und der wehrhaften Demokratie. Wenn wir merken, wie das immer wieder zur Diskussion gestellt wird, wie Anhänger


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der sogenannten illiberalen Demokratie – die faktisch ja schon gar nicht möglich ist, weil eine Demokratie per se liberal ist und die illiberale Demokratie gar nicht existieren kann – kommen und ebendiese grundlegenden Grund- und Freiheitsrechte, die wir über Jahrzehnte erstritten haben, für deren Schaffung viele Menschen sterben muss­ten, infrage stellen, dann bin ich mehr denn je froh, dass wir uns nach 70 Jahren Europarat über dessen Erfolgsgeschichte freuen können, über die Erfolgsgeschichte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und der Europäischen Men­schen­rechtskonvention.

Ich freue mich auf die nächsten 70 Jahre und auf viele darauf folgende, denn der ultimative Garant, dass wir in Europa so leben können, wie wir leben, ist neben der Europäischen Union der Europarat und die Parlamentarische Versammlung des Europarates. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

10.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Zadić. – Bitte.


10.21.09

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Herr Präsident! Geschätzte Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates! Hohes Haus! Wir feiern heute das 70-jährige Bestehen des Europarates. Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 als Reaktion auf den Holocaust und auf die unfassbaren Gräueltaten des Zweiten Welt­kriegs mit dem primären Ziel gegründet, den Menschen in Europa wieder Freiheit und Sicherheit zu geben. Die Schrecken des Zweiten Weltkriegs haben die Menschen in diesem gemeinsamen Ziel geeint. Sie alle wussten, dass es Freiheit und Sicherheit nur dann geben kann, wenn wir uns alle auf Rechte verständigen und auf Rechte einigen, die für alle gelten, die unabhängig von Staatsgrenzen gelten, die supranational gelten.

Die Nazischreckensherrschaft hat uns eindrücklich gezeigt, wie ein Staat und seine Akteure die eigenen Staatsbürger massenweise verfolgen, vertreiben, misshandeln und ermorden können. Diese Zeit der Tyrannei hat gezeigt, dass es nicht ausreicht, auf den Staat allein als Beschützer zu setzen, sondern dass es Gesetze und allgemein geltende Rechte braucht, welche Staaten und ihre Akteure daran hindern, die größte Gefahr für ihre eigenen Staatsbürger zu werden.

Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, wurde vor 70 Jahren der Europarat geschaffen, mit dem Ziel, sich auf gemeinsame europäische Werte zu verständigen: auf die Menschenrechte, den Rechtsstaat und die pluralistische Demokratie. Diese Werte sind drei Meilensteine der europäischen Geschichte, die uns allen ein Leben in Frieden und Sicherheit gebracht haben.

Diese drei Meilensteine, meine Damen und Herren, werden aber immer wieder von gewissen Gruppierungen infrage gestellt. Ich erinnere auch an den ehemaligen Innen­minister, der wortwörtlich gesagt hat, man müsse sich mit der Menschenrechts­kon­vention anlegen. Diese Menschenrechtskonvention und ihre Rechte seien seiner Ansicht nach irgendwelche – und ich zitiere – „seltsamen rechtlichen Konstruktionen“, die „teilweise viele, viele Jahre alt, aus ganz anderen Situationen heraus entstanden“ seien und die uns daran hindern, „das zu tun, was notwendig ist“. – Zitatende.

Meine Damen und Herren, Frieden, Wohlstand, Sicherheit, Demokratie und Rechts­staatlichkeit sowie der Schutz der Würde des Menschen sind keine unnötigen, selt­samen, überholten Konstruktionen, sondern Errungenschaften, die wir hochhalten müssen und auf die wir stolz sein dürfen! (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Der Schutz der Menschenrechte, des Rechtsstaates und der Demokratie bildet das Fundament für die europäische Zusammenarbeit und für ein friedliches Zusam­men­leben. Heute ist der Europarat mit seiner eigenen Menschenrechtskonvention und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Garant für ein friedliches Miteinan­der. Die umfassende Arbeit des Europarates zeigt, dass Menschenrechte nicht die Rechte einiger weniger sind, sondern die Rechte von uns allen.

Menschenrechte, meine Damen und Herren, haben kein Parteibuch. Sie unterscheiden nicht nach ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung oder sexueller Orientierung, und es geht auch nicht darum, wie viel Geld man oder frau auf dem Konto hat. Was zählt, ist, dass wir alle Menschen sind, die mit gleicher Würde und gleichen Rechten ausgestattet sind. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.) Daran müssen wir Parlamentarier uns regelmäßig erinnern.

Meine Damen und Herren, die Arbeit des Europarates ist vielfältig, davon zeugen auch die 200 Abkommen, die in den letzten 70 Jahren ins Leben gerufen wurden. Die Palette reicht von der Abschaffung der Todesstrafe und Folter über die Kooperation von Justiz und Polizei bis zum Schutz von Regionalsprachen und vielen Maßnahmen gegen sexuelle und häusliche Gewalt. Das sind Rechte, die nicht nur Minderheiten, sondern uns alle schützen und die für uns alle gelten.

Meine Damen und Herren, es wird Zeit, diese Zusammenarbeit und die Menschen­rechte zu vertiefen, und daher plädiere ich auch dafür, dass wir Österreicher der  Entwicklungsbank des Europarates beitreten, weil nämlich das Ziel verfolgt werden soll, nicht nur die Freiheit vom Staat, sondern auch die soziale Integration zu fördern. Halten wir die Menschenrechte hoch, denn sie schützen uns alle! – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.26


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön für die erste Rednerrunde.

Frau Präsidentin, ich darf Sie zur Stellungnahme und Beantwortung einladen. – Bitte.


10.27.06

Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Liliane Maury Pasquier (in deutscher Simultandolmetschung): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erlaube mir jetzt, auf Französisch zu Ihnen zu sprechen, und bedanke mich für Ihr Verständnis.

Zunächst einmal möchte ich einige Worte zur Kritik sagen, die geäußert wurde, einer­seits am Europarat und andererseits an der Parlamentarischen Versammlung. Es wurde gesagt, dass wir mit zweierlei Maß messen, mit zwei verschiedenen Standards. Ich höre diese Kritik, möchte aber zunächst einmal etwas sagen, was Sie alle wissen: Keine Organisation, keine menschliche Konstruktion ist jemals perfekt, und der Euro­parat behauptet auch nicht, das zu sein.

Der Europarat aber basiert vor allem auf dem Dialog, dem Austausch, dem Zusam­menkommen verschiedener Behörden, Völker und Nationen, ausgehend vom Prinzip, dass es besser ist, zu diskutieren und sich auszutauschen, sogar und vor allem auch dann, wenn man mit etwas nicht einverstanden ist. Das ist besser als auszuschließen, zu urteilen und Menschen oder Länder, mit denen man nicht einverstanden ist, auszustoßen. Durch diesen Austausch kann man aufbauen statt zu zerstören.

Es geht um die Verteidigung von gemeinsamen Werten für alle Bevölkerungen und Länder unseres Kontinents. Das basiert auf dem Dialog, auf dem Versuch, Möglich­keiten für den Dialog zu suchen und ein Maximum an Ländern – nach Möglichkeit alle


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europäischen Länder – an unserem gemeinsamen Konstrukt zu beteiligen, sodass wir alle gemeinsam Fortschritte machen können.

Wenn man hört, dass dieses oder jenes Land das Recht in gewissen Bereichen nicht einhält, dann ist es wichtig, unsere Werte hochzuhalten. Es ist wichtig, zu verfolgen, was in diesem Land stattfindet, auch die Fortschritte festzustellen, feststellen zu kön­nen, wo dieses Recht nicht eingehalten wird.

Dabei aber sollte man immer im Kopf behalten, dass Dialog besser als Ausschluss ist und dass die Beteiligung dieser Länder die Bevölkerungen und die Demokratien dieser Länder schützt. Das hilft uns – allen Europäerinnen und Europäern –, auf einem Kon­tinent zu leben, wo wir meistens nicht unter Konflikten zu leiden haben, auch wenn natürlich nicht immer alles perfekt sein kann.

Es wurde auch ein anderes Problem angesprochen, ein Problem, das die Organisation wirklich durcheinandergeschüttelt hat, nämlich die Korruption. Ich bin stolz, sagen zu können, dass die Parlamentarische Versammlung dieses Problem gut ausgelotet hat und die richtigen Maßnahmen getroffen hat, um diesen Fluch zu bekämpfen.

Zunächst einmal wurde diese Arbeit unter den eigenen Mitgliedern geleistet, und das führte zum Ausschluss eines Kollegen; auch einer meiner Vorgänger war davon be­troffen. Es ging nicht nur darum, die Vergangenheit in Ordnung zu bringen, es ging auch um die Zukunft, und für die Zukunft haben wir ein System aufgestellt, in dem die Interessen der jeweiligen Parlamentarier offengelegt werden müssen. Dadurch wurde viel mehr Transparenz bezüglich der Einkommen, bezüglich der Geschenke, die die Parlamentarier vielleicht bekommen könnten, geschaffen, und dadurch kann man viel aufmerksamer verfolgen, was im Rahmen der Verhütung von Korruption stattfindet.

Natürlich ist der Europarat eine bescheidene Institution. Er kostet nicht viel Geld, weder Österreich noch die anderen Mitgliedstaaten. Wenn man ihn mit der Europäischen Union vergleichen will – auch wenn Vergleiche immer hinken –, dann sind wir viel billiger. Wir haben bescheidene Mittel, und wir versuchen, sie so sinnvoll wie möglich einzusetzen. Wir brauchen auch die Zivilgesellschaft und die Medien, um zum Beispiel diese Offenlegung der Interessen der Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung zu überprüfen. Die Möglichkeiten für solche Überprüfungen haben wir in unserer be­scheidenen Organisation nicht immer, daher bauen wir auf die Medien und auf die Zivilgesellschaft in den Mitgliedstaaten, um gemeinsam gegen die Korruption zu kämp­fen.

Der Europarat und die Mitgliedschaft im Europarat machen – wie Frau Bures gesagt hat – einen Unterschied. Sie machen einen Unterschied hinsichtlich der Ausübung von Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und für die Verteidigung der Grundrechte.

Sehr oft stützt man sich auf Beispiele von Ländern, in denen die Demokratie vielleicht nicht so entwickelt ist wie in Ihrem oder in meinem Land, aber ich möchte betonen, welche Chance der Europarat auch für die Bevölkerung des eigenen Landes ist. Man muss nicht unbedingt auf die Türkei, nach Aserbaidschan oder nach Russland blicken, denn auch wir haben das Glück, Teil des Europarates zu sein, und unsere Bürger und Bürgerinnen haben das Glück, dass unsere Länder Mitglieder sind und dass daher ihre Rechte auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verteidigt werden.

Diese Mitgliedschaft bedeutet für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger einen Unter­schied im Land selber. Zum Beispiel lebt in meinem Land eine Hausfrau, die invalide geworden ist, und ihre Rechte wurden dank einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte voll anerkannt. Es gab auch den Fall eines Arbeiters, der Asbest ausgesetzt gewesen ist, und auch seine Berufserkrankung wurde


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dank einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aner­kannt.

Das heißt, dieser Gerichtshof ist nichts Abstraktes. Auch der Europarat ist nichts Abstraktes, wo man in der schönen Stadt Straßburg schöne Reden hält. Es gibt einen Mehrwert, es ist ein fundamentaler Zugewinn für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Wir müssen anerkennen, dass die Menschenrechtskonvention, aber auch die Euro­päische Sozialcharta die Wurzeln darstellen, die es uns ermöglichen, als europäischer Kontinent gemeinsam zu wachsen, mit gemeinsamen Werten, mit Werten, die alle Menschen schützen, die auf diesem europäischen Kontinent leben, ob es uns nun passt oder nicht: Migranten, Minderheiten, aber auch Menschen mit Kindern, deren Familien seit Generationen Österreicher oder Schweizer sind.

Wir arbeiten für den Schutz der nationalen Minderheiten und der nationalen Sprachen. Wir arbeiten gegen den Missbrauch von und die Gewalt an Kindern und gegen die Ge­walt an Frauen. Wir kämpfen gegen entwürdigende Behandlung, wir kämpfen gegen den Missbrauch von personenbezogenen Daten und gegen Cyberkriminalität. Wir arbeiten auch am Thema Aggressivität im Sport und an einer europäischen Bildung auf Basis demokratischer Grundsätze.

Heute haben wir es natürlich mit neuen Herausforderungen zu tun. Wir haben es mit der modernen Sklaverei zu tun, mit steigenden Ungleichheiten in vielen Gesell­schaf­ten, und es geht auch um den Schutz vor Umweltproblemen und den Kampf für eine gesunde Umwelt. Wir müssen einen Kontinent aufbauen, auf dem alle miteinander reden, auch wenn wir verschiedene Meinungen über das, was zu tun und was nicht zu tun ist, über das, was nicht den Kriterien der Rechtsstaatlichkeit entspricht, haben, denn der Schutz der 830 Millionen Europäerinnen und Europäer verlangt von uns, dass wir alle gemeinsam in diesem Haus Europa zusammenbleiben. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und JETZT sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

10.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vielen herzlichen Dank für Ihre Anmerkungen und Antworten, insbesondere für den Appell, das Gemeinsame vor das Trennende zu stellen.

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, darf ich die ÖVP-Frauen aus Lannach herzlich willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Erklärung (in Richtung Besuchergalerie): Wir haben als Gast die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hier, die jetzt französisch ge­sprochen hat.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Berlakovich. – Bitte.


10.37.30

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn man die schrecklichen Bürgerkriegsbilder aus Syrien sieht, von den permanenten Terroran­schläge im Irak, den Attacken in manchen afrikanischen Staaten gegen Kinder, gegen Frauen, gegen Menschen, die einen anderen Glauben haben, hört, kommen Fragen auf: Was bedeutet Menschenwürde eigentlich? Wie steht es um die Rechte des menschlichen Individuums? Was ist ein Menschenleben überhaupt wert?

Man erkennt, dass in diesen Regionen ein Menschenleben offensichtlich nicht sehr viel wert ist, man erkennt, dass diese Rechte im Rest der Welt leider überhaupt nicht garantiert sind, aber auch in Europa oft in Gefahr sind. Gerade im Lichte dessen ist es


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positiv, dass das Jubiläum 70 Jahre Europarat hier begangen wird, dass man nicht nur zurückblickt, sondern auch nach vorne schaut.

Ich finde, wenn vier Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg – nach den verheerenden Auswirkungen, nach dem Treten mit Füßen der Rechte der Menschen, der Men­schen­würde, nach der Missachtung des menschlichen Individuums – ein Zusammenschluss organisiert wurde, mit dem Ziel, alte Feindschaften zu begraben, neue Feindschaften zu verhindern und gemeinsame europäische Ideale zu fördern, so ist das schon ein sehr positives Fazit und ein positiver Anlass, zurückzublicken, denn da war der Euro­parat sehr erfolgreich.

Der Europarat ist älter als alle europäischen Vorläuferorganisationen. Die bereits er­wähnte Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl wurde zwei Jahre später gegründet, die Nato ist gleich alt, ist aber kein europäisches, sondern ein atlantisches Bündnis.

Ich finde, dass auch der Sitz des Europarates mit Straßburg ein sehr symbolträchtiger ist, mit einer Stadt, die meines Wissens sechs Mal zwischen Deutschland und Frank­reich gewechselt hat, also einer heiß umkämpften Stadt, wo Friede und Freiheit gesichert wurden.

Ich halte es für sehr positiv, dass im Europarat alle Staaten Europas und, wie bereits erwähnt, auch andere Länder wie Russland oder die Türkei organisiert sind, damit man gemeinsam Dinge bespricht. Frau Präsidentin – Sie haben es angesprochen –: Der zentrale Punkt bei all den Dingen ist die Gesprächsbereitschaft, der Dialog, permanent mit den Staaten im Gespräch zu sein, um Fortschritte zu erzielen.

Ich finde, dass die Mission des Europarates in den Kernbereichen heute so aktuell ist wie damals, nämlich Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit auf dem Territorium des Europarates abzusichern und auch darüber hinaus zu wirken. Es sind ja auch andere Themenfelder, die bearbeitet werden: das Soziale, der wirtschaftliche Fortschritt, das kulturelle Zusammenleben, die Zusammenarbeit, aber auch die Ver­bes­serung der kommunalen Selbstverwaltung.

Die Europäische Menschenrechtskonvention ist ein Europaratsvertrag, und der Straß­burger Menschenrechtsgerichtshof, an den sich jede Bürgerin, jeder Bürger wenden kann und dessen Entscheidungen auch verbindlich sind und daher sehr positive Aus­wirkungen für menschenrechtliches Wirken darstellen, sind von zentraler Bedeutung.

Es ist erfreulich, dass daran Österreicher wie (in Richtung Galerie blickend) Walter Schwimmer – er wurde bereits erwähnt – und andere Persönlichkeiten mitgewirkt haben, die in diesem Kreis verankert sind.

Heutzutage wird die politische Einigung Europas von der Europäischen Union voran­getrieben. Natürlich gibt es manche, die sich fragen: Wozu brauchen wir den Europarat überhaupt noch? Worin besteht der Mehrwert?

Ich finde, dass man von einer Erfolgsgeschichte sprechen kann, aber natürlich hinter­fragen ihn manche kritisch, wenn es auch in den Mitgliedstaaten zu einem Abbau von Demokratie, von Rechtsstaatlichkeit kommt, wenn Menschenrechte nicht in dem Aus­maß gesichert sind, wie es wünschenswert wäre, wenn vielleicht auch die Presse­freiheit nicht gesichert ist oder die Unabhängigkeit der Justiz infrage gestellt wird. Das soll aber nicht heißen, dass man den Europarat nicht braucht, denn gerade der Europarat hat bewiesen, dass man Standards schaffen kann, die für alle gelten, die verpflichtend sind und die auch überwacht werden, und das ist von zentraler Bedeu­tung. Die Menschenrechtskonvention wurde bereits erwähnt, aber auch der Kampf gegen den Menschenhandel, die Gleichbehandlung von Frauen, der Schutz der Kin­der­rechte – all das ist von zentraler Bedeutung.


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Ich finde aber, ein weiterer Mehrwert ist, dass man gerade mit Ländern wie der Türkei und Russland im Gespräch, im Dialog bleibt, um gemeinsam – mühselig, aber doch, wie es eben in der Demokratie ist – Fortschritte zu erzielen.

Erwähnen möchte ich aber auch die Europäische Charta der Regional- oder Minder­heitensprachen. Diese Charta ist weltweit der einzige Vertrag, der traditionelle Regional- und Minderheitensprachen schützen und auch fördern soll. Ich halte das für positiv. Auch in Österreich gibt es Volksgruppen, die diesen Schutz brauchen. Daher ist es wichtig, dass in den Mitgliedstaaten überprüft wird, ob Maßnahmen zum Erhalt dieser Regional- und Minderheitensprachen gesetzt werden. Es ist die Vielfalt des gemeinsamen Europas, die es zu schützen gilt.

In diesem Sinne haben wir in Europa insgesamt turbulente Zeiten, aber ich denke, auch bei einer Neuausrichtung der Europäischen Union nach der Europawahl mit einer Stabilisierung, mit der Beantwortung der zentralen Fragen – Migrationskrise, Brexit, Klima- und Umweltschutz – kann der Europarat – und (in Richtung Präsidentin Maury Pasquier) Sie haben es angedeutet – eine Rolle spielen, wenn wir gemeinsam im Verbund der Organisationen einen Fortschritt erzielen. Herzliche Gratulation zum Jubiläum! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Zadić.)

10.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Schieder ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


10.43.17

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Liliane, Frau Präsidentin des Europarates! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Europarat ist – wie wir in der letzten Stunde bereits ausführlich diskutiert haben – eine der entscheidenden Institutionen, die jene wesentlichen euro­päischen Rechte nicht nur entwickelt hat, sondern auch darauf schaut, dass sie einge­halten werden und dass sie bestehen bleiben.

Es geht um die Menschenrechte, es geht um Prinzipien wie Rechtsstaatlichkeit, es geht aber auch um Frauenrechte, es geht um das Recht auf den eigenen Körper, es geht um Homosexuellenrechte, es geht um Kinderrechte, es geht um Medienfreiheit, es geht um das Recht der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung. – Das alles sind die Grundrechte, um die es im Zusammenhang mit dem Europarat geht, um die es aber auch bei uns in Österreich geht.

Gerade jetzt ist es nicht nur ein Thema für Festreden, bei denen man über ein 70-jähriges Bestehen spricht, sondern es ist auch ein Thema, bei dem wir aufgrund der tagespolitischen Diskussion merken, dass diese politischen Rechte oft infrage gestellt werden. Es ist daher unsere politische Pflicht, diese Rechte zu bewahren, wo immer es geht. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Man kann umgekehrt auch sagen, diese Rechte zu bewahren reicht nicht, es gilt, sie zu verteidigen und auch diesen Millimetern, um die oft Grenzen verschoben werden, nicht nachzugeben. Zudem gilt es auch, Folgendes zu sagen: Wer den Europarat so infrage stellt, wie wir das heute hier gehört haben, stellt damit auch diese Grundrechte infrage. Auch das sollten wir nicht zulassen (Beifall bei der SPÖ), denn die Orien­tierung auf Frieden, auf Dialog, auf Grundrechte ist nicht nur unverrückbar, die Grund­rechte betreffen ja auch jeden einzelnen Menschen. Es ist nicht nur eine Frage zwischen Staaten, wie es sehr oft diskutiert wird, sondern es geht um einzelne Menschen.

Das, was wir heute in den Morgennachrichten über die Situation in Russland gehört haben, wie dort mit Oppositionellen, wie dort mit dem Demonstrationsrecht umgegan­gen wird, ist eine Frage der individuellen Freiheitsrechte.


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Die Situation in Ungarn zeigt auch, dass es nicht nur ein Thema für Staaten – wenn man so will – am politischen Rand Europas ist, sondern dass auch im Herzen Europas diese Grundrechte sehr stark infrage gestellt werden.

Da bildet der Europarat jenen Rahmen, der den Menschen zumindest über den Menschenrechtsgerichtshof und über andere Institutionen die Möglichkeit gibt, sich zu wehren, jedoch oft zu wenig, oft nicht ausreichend, wie wir es zum Beispiel in der Frage der Türkei seit vielen Jahren immer wieder sehen. Vielleicht könnte der Euro­parat, wenn er in diesen Fragen geschlossener wäre, auch wesentlich strenger und schneller gegen solche Rechtsbrecherstaaten vorgehen.

Ich schweife jetzt ein wenig ab, wenn ich erwähne, dass – und das wissen die wenigsten – die Europaflagge (auf die hinter dem Präsidium hängende Europaflagge deutend) und die Europahymne für den Europarat entworfen und in Auftrag gegeben worden sind und sich die Europäische Union diese beiden Symbole – jene beiden Symbole der europäischen Einigung – eigentlich vom Europarat ausgeborgt hat.

Lassen Sie mich darauf eingehen, dass gestern vor 25 Jahren, am 12. Juni 1994, die österreichische Volksabstimmung über den Beitritt zur Europäischen Union mit einer Zweidrittelmehrheit positiv ausgegangen ist. Ich erwähne das nicht nur, weil es der Startpunkt für Österreichs Mitgliedschaft in der Europäischen Union war, sondern weil es auch so etwas wie ein gemeinsames österreichisches Projekt dargestellt hat – vermutlich einer der wenigen starken Momente in unserer Geschichte im letzten halben Jahrhundert, in den letzten Jahrzehnten jedenfalls.

Das ist mir wichtig, weil es eine wesentliche Entscheidung für meine Generation war, aber natürlich auch für alle kommenden Generationen, und weil es eine Gemein­samkeit zeigte, einen Austrian Spirit, wie er in den letzten Monaten oft sehr verschütt­gegangen erschienen ist. Genau deswegen sollten wir auch an diesen Geist von vor 25 Jahren anknüpfen. Man muss ja deshalb nicht gleich als ÖVP-Chef im SPÖ-Zelt die Internationale singen, aber auch das ist etwas, was man meiner Meinung nach jederzeit gerne tun kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! – Übrigens ist das eine Bezeichnung, die, wie ich finde, dieses Haus nicht umsonst tragen sollte. Hohes Haus – diese Be­zeich­nung beinhaltet nicht nur die Frage, welche wichtigen Entscheidungen hier getrof­fen werden können und hier getroffen werden, sondern natürlich auch die Frage, wie Parlamentarismus, wie Politik in unserem Land gelebt wird.

Ich erwähne das deshalb, weil ich heute das letzte Mal die Möglichkeit habe, als Abgeordneter zum Nationalrat hier das Wort zu ergreifen. Ich möchte mich nach 13 Jahren aus diesem Parlament verabschieden. Ich denke, dass gerade die Frage der politischen Kultur des Miteinanders, die der Diskussionskultur und ja, auch die der Streitkultur etwas Wesentliches für unser Land und für unsere Politik ist.

Das hängt von vielen von uns ab, von jedem einzelnen Abgeordneten – oft schlägt man über die Stränge –, das hängt auch von den Klubobleuten ab, und auch das Präsidium hat einen gewissen Einfluss, denn wenn man sich darüber im Klaren ist, dass man diese Sitzungen nicht nur breit, fair und souverän zu leiten hat, sondern auch darüber, dass ein parteiloses Agieren vom Präsidium herunter ein wesentliches Asset – wie man auf Neudeutsch sagt – eines funktionierenden Parlamentarismus ist, dann, glaube ich, kommen wir einen wesentlichen Schritt weiter.

Ich möchte in diesem Zusammenhang vor allem auch jene Präsidentin erwähnen, die Präsidentin des Nationalrates war, als ich ins Hohe Haus gewählt worden bin, nämlich Barbara Prammer, die leider viel zu früh verstorben ist, denn ich denke, dass sie sehr stark die Standards hier geprägt hat.


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Ich möchte mich heute verabschieden. Ich bin 2006 in dieses Haus gewählt worden, durfte auch immer Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sein. Als Vorsitzender des Außenpolitischen Ausschusses habe ich den Schwerpunkt immer auch auf Außenpolitik gelegt. Später durfte ich als Klubobmann meiner Fraktion daran mitwirken, dass dieses Haus wesentliche Dinge vorangebracht hat – übrigens auch § 19a der Geschäftsordnung, der Liliane als Präsidentin des Europarates heute als zweiter Person nach dem Generalsekretär der Vereinten Nationen das Rederecht hier einräumt –, unter anderem das Minderheitsrecht zur Einsetzung von Untersuchungs­ausschüssen, das auf diese Zeit zurückgeht, und auch wesentliche parlamentarische außenpolitische Erklärungen wie zum Beispiel zur Lage der Kurdinnen und Kurden oder auch zum Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte zum Abschluss meinen Dank nicht nur an meine Bezirkspartei richten, die einmal der wesentliche erste Schritt war, denn hätte sie mich nicht immer wieder nominiert, hätte ich die Möglichkeit nicht bekommen, sondern auch an jene Parteivorsitzenden, die in dieser Zeit aktiv waren, von Alfred Gusenbauer über Werner Faymann und Christian Kern bis zur heutigen Partei­vor­sitzenden Pamela Rendi-Wagner. Weiters möchte ich meinen Dank an alle Mitglieder meiner Fraktion, insbesondere an die Sozialdemokratinnen im Präsidium – Barbara habe ich schon erwähnt, aber auch Doris Bures –, sowie an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die uns im Klub und im Parlament in der Arbeit unterstützt haben, insbe­sondere mein Sekretariat und meine MitarbeiterInnen, richten.

Ich darf Ihnen sagen, diese 13 Jahre Parlamentarismus – mit ein paar Jahren Regie­rungsbank, aber ich sah das auch als Beitrag zum Parlamentarismus – waren schöne Jahre, sowohl in meiner Fraktion als auch generell hier im Hohen Haus, wo es auch gelungen ist, mit vielen von Ihnen aus den verschiedenen Fraktionen, aus den nicht sozialdemokratischen Fraktionen Freundschaft zu schließen; das ist mir auch in wirklich wichtiger Erinnerung.

Sehr geehrte Damen und Herren, machen Sie es gut! Österreich wird es Ihnen danken. (Anhaltender Beifall bei SPÖ, NEOS und JETZT sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Graf. – Bitte.


10.52.42

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung! Ich denke nicht, dass wir uns heute hier in einer Feierstunde über 70 Jahre Europarat befinden, sondern ich denke, dass wir eine Debatte anlässlich 70 Jahre Europarat oder Parlamentarische Versammlung des Europarates hier im Hause führen, die etwas abgeglitten ist – bis hin zu Grußbotschaften an die Bezirks­partei und vieles andere mehr. (Heiterkeit der Abgeordneten Belakowitsch und Wurm.)

Herr Präsident, die beiden scheidenden Abgeordneten durften 1, 2 Minuten überzie­hen, weil sie Grußbotschaften an alle möglichen Bezirksorganisationen ausgerichtet haben. Ich hätte etwas in der Sache zu sagen, ich hoffe, Sie sind bei mir auch so nach­lässig und geben mir die eine oder andere Minute mehr.

In diesem Zusammenhang wurde schon viel Gutes und Richtiges gesagt: 70 Jahre Europarat, auch Stätte des Dialogs, das ist wichtig. Mein Eindruck ist aber auch, dass in den letzten 30 Jahren der real existierende Sozialismus, von dem ich geglaubt habe, dass wir ihn in Europa überwunden haben, über die Hintertür wieder in die Gremien der Parlamentarischen Versammlung hineinkommt, zumindest der Geist der Ausgren­zung und des Nichtdialogs.


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Eine Diskussion oder eine Debatte über 70 Jahre Europarat kann man nicht führen, ohne auch die eine oder andere Krise, in der sich der Europarat tatsächlich befindet, anzusprechen. Wir erleben eine politische Krise des Europarates insgesamt, Stich­worte wurden schon genannt: Russland-, Türkei-, Ukraineproblem, Minderheiten­proble­matiken, Wahlproblematiken; viele Werte – Core Values – werden in vielen Staaten des Europarates nicht eingehalten, man muss immer wieder darauf hinweisen. Diese politische Krise geht bis dahin, dass Mitglieder nicht entsenden, es Retourkutschen gibt, man weg vom Dialog mehr in die Auseinandersetzung geht und vieles andere mehr.

Das geht auch so weit, dass sich der Europarat nachhaltig in einer strukturellen und organisatorischen Krise befindet. Allein wenn wir uns ansehen, dass die Anwesenheit der Parlamentarier in der Parlamentarischen Versammlung in diesen Wochen in Straß­burg mehr als zu wünschen übrig lässt: Bei nahezu 640 Mitgliedern, davon 50 Prozent Ersatzmitgliedern, also derzeit rund 320 ordentlichen Mitgliedern, die sich auch vertreten lassen können, gehen die Entscheidungen des Europarates über Berichte oder Ähnliches in der Regel bei einem Anwesenheitsquorum zwischen 20 und 25 Pro­zent der Abgeordneten durch. Es ist keine Seltenheit, dass wesentliche Entschei­dungen an einem Freitagvormittag oder -nachmittag bei einer Anwesenheit von 35, 40 Parlamentariern getroffen werden, weil die anderen schon nach Hause gefahren sind.

Es werden auch strukturell und organisatorisch einige Dinge letztlich nicht gut be­wältigt. Es gibt keine Anwesenheitsquoren für wichtige Entscheidungen – dazu komme ich auch noch –, zum Beispiel bei inneren Angelegenheiten, wenn man die Geschäfts­ord­nung ändern möchte oder ändert.

Zudem gibt es eine veritable budgetäre Krise, weil einerseits Russland seine Beitrags­zahlungen seit Jahren aussetzt und andererseits auch die Türkei ihre freiwilligen Beiträge als Großzahler eingestellt hat, dadurch 20 Prozent der budgetären Mittel fehlen und man natürlich versuchen muss, diese irgendwie einzusparen, aufzutreiben oder Sonstiges.

Da ist natürlich schon auch das, was mein Kollege Haider gesagt hat – ob es zumutbar ist, dass man einfach die Beiträge erhöht oder mehr bezahlt –, bei allen grundsätzlich positiven Zielsetzungen zu überlegen. Da meine ich derzeit auch: Nein, dafür sind wir nicht. Wir sollten diese Krisen als Chancen sehen und diesbezüglich entsprechende Dinge ändern, speziell auch im Bereich der Transparenz.

Ich nenne jetzt nur ein Beispiel, denn das ist schon ein Thema, wenn ein Korrup­tionsbericht aus dem Jahre 2018 – nicht einmal ein Jahr alt – über ein einziges Land, Aserbaidschan, diskutiert wurde, während 18 Mitglieder der Parlamentarischen Ver­sammlung, also europäische Mitglieder, in die Kaviardiplomatie involviert gewesen sind, wie in diesem Bericht (besagten Bericht in die Höhe haltend), 200 Seiten stark, geschrieben wird, während Schmiergelder bis 10 Millionen Euro von einzelnen Ver­tretern angenommen wurden, unter anderem von Ihrem (in Richtung Präsidentin Maury Pasquier) Vorgänger von der Europäischen Volkspartei, muss man in diesem Punkt sagen, Agramunt, und dieser Bericht die Öffentlichkeit außerhalb der Parlamen­ta­rischen Versammlung am Ende überhaupt nicht tangiert.

Es waren 18 Mandatare aus zwölf Ländern involviert – bei einem einzigen unter­suchten Land –, davon acht Mitglieder der Europäischen Volkspartei, drei Mitglieder der Sozialisten, ein Mitglied der Europäischen Linken, drei Mitglieder der Alde, der Liberalen, und von den Europäischen Konservativen waren ebenfalls drei Abgeordnete dabei. Ersparen Sie mir, die Namen zu nennen, es sind alle hier in diesem Bericht


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aufgeführt! Leider gibt es auch einen Vertreter aus Österreich, von der sozialdemo­kratischen Fraktion, der in diesem Bericht aufgezählt wird.

Der Europarat hat die Empfehlung ausgesprochen, dass dieser Bericht in den natio­nalen Parlamenten diskutiert wird, denn Folgen gab es keine – mit der Ausnahme, dass die Leute zum Teil ihre Mandate nicht mehr haben. Drei haben ihre Mandate immer noch und sitzen im Europarat, andere haben ihre nationalen Mandate immer noch. Zudem wurde es in keinem einzigen Mitgliedsland diskutiert oder der Strafver­folgung zugeführt. – Wenn wir so zahnlos bleiben, dann macht das wenig Sinn, Frau Präsidentin.

Auf der anderen Seite haben Sie unter Ihrer Vorsitztätigkeit in einer Nacht-und-Nebel-Aktion vor wenigen Tagen die Geschäftsordnung mit einem Anwesenheitsquorum von 20, 25 Prozent der Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung geändert, um es zu erschweren, dass zum Beispiel die Freiheitlichen und ihre Gesinnungsgemeinschaft dort eine eigene Fraktion gründen. Dazu hat man die Spielregeln geändert. Das wird alles nichts helfen, wir haben alle formalen Voraussetzungen erfüllt, und trotzdem hat man nach langen Beratungen nicht dem Recht Genüge getan und diese Fraktion zugelassen, sondern hat diese Fraktion schlussendlich nicht zugelassen.

Damit schafft man zwei Arten, zwei Klassen von Abgeordneten: nämlich die, die parla­mentarische Rechte haben, und die, die keine haben. Ich erinnere daran: 85 Abgeord­nete sind fraktionslos – das ist der derzeitige Stand in der Parlamentarischen Ver­sammlung. Sie diskutieren in einem politischen Establishment der Sozialisten mit der Volkspartei, mit den Liberalen, wollen aber den Dialog mit den anderen Mitgliedern am Ende nicht pflegen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir nehmen den Dialog gerne auf. Sie haben eingeladen und Sie sagen, Sie rechnen mit unserer aktiven Teilnahme. Diese wollen wir auch leisten, aber dazu müssen Sie uns die gleichen Rechte zugestehen – keine Ausgrenzung leben – wie allen anderen etablierten Fraktionen. Ansonsten verhindern Sie das Tätigwerdendürfen und leisten damit einen Bärendienst hinsichtlich Transparenz, Pluralismus, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und sonstiger anderer Core Values. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, ich darf Sie nur daran erinnern: Ich bin nicht nachlässig mit der Zeit, sondern tolerant, und habe Ihnen mehr Redezeit eingeräumt. Ich möchte auch gleichzeitig anmerken, dass wir in dieser Form auch inhaltlich jedem die gleiche Möglichkeit gegeben haben und dass es bei Abgeord­neten, die sich nach langer Zeit aus dem Parlament verabschieden, nur recht und billig ist, ein Dankeschön ihrer Parteien und der nominierten Delegierten auszudrücken. Ich glaube, das ist legitim. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Frau Abgeordnete Griss gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.


11.02.49

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsidentin der Parla­mentarischen Versammlung! Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin, Sie haben gesagt, dass europäische Haus wird von drei ganz wesentlichen Elementen geprägt, und diese drei Elemente sind die Grundrechte, die Demokratie und die Rechts­staatlichkeit. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Ich kann Ihnen nur zustimmen. Für mich steht da die Rechtsstaatlichkeit an erster Stelle. Sie ist die Grundlage für alles. Wenn wir keine Rechtsstaatlichkeit haben, dann haben wir auch keine Demokratie, und wenn es keine Rechtsstaatlichkeit gibt, dann können die Grundrechte nicht durchgesetzt werden.


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Mit der Rechtsstaatlichkeit ist es jedoch ähnlich wie mit der Gesundheit: Sie ist ein prekäres Gut. Ihr Wert wird uns meist erst bewusst, wenn sie gefährdet ist, wenn die Gefahr besteht, dass sie eingeschränkt wird, dass wir sie verlieren. Es gibt eine weitere Parallele zwischen der Rechtsstaatlichkeit und der Gesundheit: Man muss etwas tun, um sie zu erhalten. Sie ist nicht automatisch da, sie ist nicht garantiert. Der Europarat ist so etwas wie ein Arzt, der darauf schaut, dass die Staaten ihre Rechtsstaatlichkeit auch tatsächlich bewahren und erhalten.

Drei Bereiche sind da besonders wichtig. Der erste Bereich ist die Politik. Die Politik muss sich zum Rechtsstaat bekennen, indem es für sie klar ist, dass allgemeine Anordnungen nur im Wege des Gesetzes erlassen werden können, dass eben das Recht die Politik bestimmt und nicht die Politik das Recht – obwohl natürlich die Politik etwas auf den Weg bringen kann. Ich bin dem Europarat sehr dankbar dafür, dass die Greco-Kommission darauf hingewiesen hat, wie wichtig ein Begutachtungsverfahren ist, das diesen Namen auch verdient. Leider haben wir das nicht immer.

Der zweite Bereich, der für den Rechtsstaat ganz wichtig ist, sind die unabhängigen Gerichte, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter, der Institution Gerichtsbar­keit und die Unbestechlichkeit der Richterinnen und Richter. Mir hat man einmal bei einem Arbeitsbesuch in einem osteuropäischen Mitgliedstaat der Union gesagt: Na ja, bei uns sagt man: Ich zahle nicht den Anwalt, ich zahle einen Richter. – Das ist schrecklich, denn Korruption ist ein Krebsübel und zerfrisst den Staat.

Wir müssen überall auf der Hut sein; da kann ich Ihnen, Frau Präsidentin, nur recht geben. Wir dürfen nicht nur in diese Staaten schauen. Auch bei uns hier und heute müssen wir alles tun, damit es in allen Bereichen, nicht nur in der Justiz – meine Erfahrung ist Gott sei Dank, dass das dort nicht vorkommt –, auch in der öffentlichen Verwaltung, in den Parteien keine Korruption gibt. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Ganz wichtig sind die Menschenrechte. In Österreich hat die Europäische Men­schenrechtskonvention Verfassungsrang, und für mich als Richterin war es ganz selbstverständlich, zu prüfen, ob ein österreichisches Gesetz, das ich anzuwenden hatte, mit der EMRK vereinbar ist. Wir haben die Rechtsprechung des EGMR genau verfolgt und wir haben sie hier angewendet. Wenn ein Gesetz nicht damit vereinbar war, dann haben wir es beim Verfassungsgerichtshof angefochten. Also da hat auch für die nationalen Gerichte der EGMR Standards gesetzt, die für die Bewahrung und für den Ausbau der Menschenrechte ganz wesentlich sind.

Es gibt noch einen dritten Bereich, und dieser dritte Bereich ist für mich ganz wesentlich: Die Rechtsstaatlichkeit macht aus Untertanen Bürgerinnen und Bürger – Bürgerinnen und Bürger, die Ansprüche an den Staat haben, die aber auch Ver­pflichtungen gegenüber dem Staat haben, denn ohne ein Rechtsbewusstsein, ohne das Bewusstsein, dass die Rechtsordnung eingehalten werden muss, auch wenn es keinen unmittelbaren Zwang gibt, kann der Rechtsstaat, kann der Staat nicht funktio­nieren.

Ernst-Wolfgang Böckenförde, der deutsche Rechtsphilosoph und Verfassungsrechtler, hat das ganz treffend ausgedrückt. Er hat gesagt: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“

Das ist der Auftrag an uns alle, gerade an Menschen, die in der Politik tätig sind: Wir müssen das vorleben, denn das, was prägt, ist das Beispiel. Jeder ist aufgerufen, den Rechtsstaat wirklich zu leben. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.08



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Präsidentin Doris Bures: Vielen Dank, ich bedanke mich für die Debatte. Dazu ist jetzt niemand mehr zu Wort gemeldet.

Ich bedanke mich vor allem bei Ihnen, Frau Präsidentin, dass Sie als zweite Person und erste Frau diese Erklärung vor dem österreichischen Nationalrat abgegeben haben. Ich wünsche Ihnen für Ihre so wichtige Tätigkeit alles erdenklich Gute. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

Bevor ich zum 2. Tagesordnungspunkt komme, haben wir noch die Aufgabe, das tech­nische Equipment wieder einzusammeln. Deshalb hat mich die Parlamentsdirektion darum ersucht, die Sitzung kurz zu unterbrechen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 11.09 Uhr unterbrochen und um 11.11 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****


Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

11.11.182. Punkt

Bericht des Hauptausschusses betreffend die Erstattung eines Gesamtvorschla­ges für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft (629 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr.in Stephanie Krisper. – Bitte.


11.11.43

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Die Volksanwaltschaft hat eine ganz, ganz wichtige Aufgabe: Bei ihr kann sich jeder Bürger und jede Bürgerin beschweren, der/die sich von der Verwaltung unrechtmäßig behandelt fühlt.

Unsere Volksanwaltschaft hat von ihrer Aufsetzung her einen massiven Schönheits­fehler: Die drei stärksten Parteien suchen sich die Volksanwälte aus. Ich kann in der männlichen Form bleiben, weil wir heute wahrscheinlich – leider! – einen Dreiervor­schlag abstimmen werden, in dem sich nur Männer finden. Das ist im Jahr 2019 meiner Meinung nach inakzeptabel.

Aber was bedeutet es auch, dass die drei stärksten Parteien die Volksanwälte stel­len? – Das bedeutet, dass sich jene zwei von den drei Parteien, die in Regierungs­verantwortung sind oder sehr wahrscheinlich kommen werden, ihre Kontrolleure selbst aussuchen.

Dieser Schönheitsfehler ist zu einem groben völkerrechtlichen Makel geworden, seit die Volksanwaltschaft auch Nationaler Präventionsmechanismus gegen Folter ist, also NPM, kurz gesagt. Als NPM soll die Volksanwaltschaft durch Kontrollen und Empfeh­lungen Folter verhindern. Da es hier um etwas geht, sieht Artikel 18 des Fakultativ-


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protokolls der UNO zum Übereinkommen gegen Folter vor, dass es ein transparentes Bestellungsverfahren geben muss, damit diese Institution unabhängig ist.

Das Unterkomitee zur Folterprävention der UNO stellt hier klare Bedingungen: Der Bestellungsvorgang sollte offen, transparent und inklusiv sein. Das heißt, es sollte die Zivilgesellschaft eingebunden werden, Expertinnen und Experten, das sollte ein trans­parenter Vorgang sein. Am besten wäre, findet das Unterkomitee, ein Bestellungs­komitee. Aber davon sind wir in Österreich so weit entfernt, wie man es nur sein kann.

Hier in Österreich haben sich die drei größten Parteien hinter verschlossenen Türen etwas überlegt und dieser Dreiervorschlag ist dabei herausgekommen. Und man konnte mir im Hauptausschuss nicht einmal die ganz einfache Frage beantworten, welche Qualifikationskriterien für die Kandidatinnen und Kandidaten gegolten haben und inwiefern diese durch diese drei Finalisten erfüllt wurden.

Wir haben hier nun die Wahl, ob wir dem Vorschlag dieses Männertruos, -duos, -trios – ich träume vom Duo oder vom Uno – zustimmen oder nicht. Und das ist das Nächste: Sie werden uns hier wahrlich vorgesetzt. Es stimmt zwar, dass die Verfassung vorsieht, dass die Mitglieder der Volksanwaltschaft vom Nationalrat aufgrund eines Gesamtvorschlages des Hauptausschusses gewählt werden, aber allein dieser Bestellungsvorgang wird schon lange von Verfassungsjuristinnen und -juristen kritisiert, von Mayer, Kucsko-Stadlmayer, Stöger, die zum Beispiel sagen, in Wahrheit handle „es sich nicht um eine Wahl, sondern um ein Entsendungsrecht der drei mandats­stärksten Parteien, das auch durch Einschaltung des Hauptausschusses nicht zu einer Wahl wird.“

Und: „Die besondere Art der Bestellung wird von Abs 2 zu Unrecht als ,Wahl‘ bezeichnet; es handelt sich um ein Entsendungsrecht der politischen Parteien.“

Das ist nun einmal im Moment die Verfassung, das respektiere ich völlig. Man muss es aber ändern, und wir haben schon in der letzten Legislaturperiode einen entsprechen­den Antrag eingebracht, jetzt liegt er wieder im Verfassungsausschuss, einen Antrag im Sinne von Transparenz und Unabhängigkeit beim Bestellungsmodus. Aber die Verfassung hätte es erlaubt, dass die drei großen Parteien hier ein öffentliches Hearing abhalten oder uns zumindest darüber informieren, was die Qualifikationskriterien waren, die sie ausgeschildert haben, und inwiefern diese drei Finalisten diese am besten erfüllt haben.

Es ist ja kaum  zu imaginieren, aber in Wahrheit ist jeder, der zum Nationalrat wählbar ist, auch als Volksanwalt/als Volksanwältin anzudenken, also auch wirkliche Experten – nicht lang gediente Politikerinnen und Politiker –, die im Folterbereich, im Bereich der Menschenrechte eine Expertise besitzen.

Weil uns diese einfache Frage im Hauptausschuss nicht beantwortet werden konnte, sehen wir – NEOS – uns außer Stande, diesem intransparenten und daher nicht nach­voll­ziehbaren Vorschlag für dieses Männertrio zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

11.16


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Präsident Wolfgang Sobotka zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.16.29

Abgeordneter Mag. Wolfgang Sobotka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Ich darf die Gelegenheit zu meiner Jungfernrede hier im Hohen Haus nutzen – die Gelegenheit deshalb, weil ich die Entscheidung der


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Bestellung der Volksanwälte, die durch den Nationalrat getroffen wird, für eine äußerst wesentliche halte, und zwar nicht nur hier in diesem Gremium, sondern für die Bevölkerung insgesamt.

Wenn man sich vor Augen führt, wie intensiv und erfolgreich die Volksanwaltschaft in den Jahren seit ihrer Einrichtung gearbeitet hat, kann man einmal mehr erkennen, wie notwendig, wie geschätzt und auch wie stark verankert sie in der Bevölkerung ist.

Sie hat eine besondere Nähe zum Nationalrat, weil sie genauso wie der Nationalrat auch die Vollziehung kontrolliert. Ich denke, dass gerade die Aufteilung der Themengebiete auf drei Volksanwälte in Spezialbereiche dazu beiträgt, auch wirklich alle Bereiche abzudecken, in denen die Bevölkerung da in der Verwaltung betroffen ist.

Die Volksanwaltschaft ist eine Einrichtung, die seit dem Ende der Siebzigerjahre eine ganz wesentliche Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger geworden ist, die sich nicht gerecht behandelt gefühlt haben. Und, siehe da: Viele dieser Beschwerden konnten positiv erledigt werden.

Das heißt, aus dieser Anerkennung heraus, durch die Akzeptanz der BürgerInnen ist dieses Instrumentarium, ist diese Einrichtung eine ganz wesentliche geworden.

Durch Veränderungen im Laufe der Jahre haben sich auch die Strukturen der Volksanwaltschaft geändert: Nach der Einrichtung 1977 kam es sehr bald dazu, dass man die Funktionsperiode der Volksanwälte auf sechs Jahre verlängert hat – für zwei Funktionsperioden, also zweimal sechs Jahre, können sie bestellt werden.

Es zeigt sich auch, dass die letzte Ausweitung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft ganz wesentlich war, jene von 2012, nämlich das Mandat zum Schutz der Men­schenrechte, was ja auch Abgeordnete Krisper angesprochen hat. Die Volksanwalt­schaft ist also auch Teil des internationalen Kontrollsystems der Menschenrechte. Das gründet sich auf zwei ganz wesentliche UNO-Beschlüsse: auf der einen Seite auf das UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und auf der anderen Seite auf die UN-Behindertenrechtskonvention.

Ich glaube, ein Grund für diese Ausweitung ist, dass man gesehen hat, dass die Volksanwaltschaft von der Bevölkerung ganz besonders gut angenommen wird, um sie so in dieser Sache anzusprechen; dort, wo Rechte von Personen eingeschränkt wer­den, wo Personen in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt werden, auch durch Gesetze eingeschränkt werden oder aufgrund ihres persönlichen Zustandes im Sinne einer Behinderung oder durch die Anwesenheit in einem Krankenhaus oder in einer Behin­derteneinrichtung.

Ich glaube, dass wir in dieser langen Geschichte der Volksanwaltschaft sehen können, dass die Bevölkerung sie nicht nur akzeptiert, sondern sie auch sehr unkompliziert und niederschwellig erreichen kann.

Vergegenwärtigen Sie sich die Zahlen nur des letzten Berichtes, den wir erst gestern hier diskutiert haben, noch einmal: Von 16 000 Ansuchen – das sind 66 pro Arbeits­tag – betrifft der Großteil Fragen des Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsrechts oder der Verwaltung. Schon an zweiter Stelle kommen Behinderte, die hinsichtlich Gleich­stellung noch immer nicht das erlangt haben, was notwendig ist. Auch dort ist in allen Gebietskörperschaften in der Verwaltung noch vieles zu tun. Schlussendlich sind die innere Sicherheit und die Justiz weitere Bereiche, die von der Volksanwaltschaft geprüft werden, und das zeigt, wie notwendig sie geworden ist, wie etabliert und ge­achtet und geschätzt sie ist.


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Das haben Sie gestern den drei Volksanwälten, der Kollegin Brinek, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer, mit Ihrem Applaus ausgedrückt. Ich glaube, sie haben über die Jahre hindurch exzellente Arbeit geleistet, was die Visitenkarte dieser Volksan­waltschaft ausmacht. Genauso, wie es damals im Bestellungsprozess war, ist es auch heute. Ich darf noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, auch für Frau Kollegin Krisper, dass das vollkommen rechtskonform ist.

Wir haben schon im Hauptausschuss darüber diskutiert, und auch die Kenntnisnahme, die gefordert ist, haben die drei von den Parteien genannten Vertreter im hohen Maße erfüllt. Warum ist das so? – Sie kommen aus dem Verwaltungsbereich im umfas­sen­den Sinn. Sie sind mit der Menschenrechtsthematik inhaltlich wie auch durch ihr täg­liches Leben bestens vertraut.

So kann ich nur sagen, dass unsere drei heute durch den Nationalrat Nominierten, Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz, unser vollstes Vertrauen verdienen, die auch in der Lage sind, über den Tellerrand hinaus zu sehen, die – und das halte ich für das Wesentlichste für einen Volksanwalt oder eine Volksanwältin – den Menschen sehen, die Persönlichkeit sehen, denn nicht alles, was an die Volks­anwaltschaft herangetragen wird, kommt dann zu einer Behandlung. Es kommt auch dazu, dass manches aufgrund mangelnder Zuständigkeit, oder weil wirklich kein Fehlverhalten der Verwaltung festzustellen ist, nicht behandelt wird. Da kommt es darauf an, den Leuten zu erklären, warum es nicht möglich ist. In vielen Fällen, die ich auf allen Ebenen erlebt habe, funktioniert das einwandfrei.

Seien wir uns ehrlich: Diese drei sind zwar die Speerspitze, aber schlussendlich ist es ein exzellenter Mitarbeiterstab, der diese Arbeit ganz wesentlich prägt, der die Finger auf jene Wunde legt, die geheilt werden muss, und der auch Garant dafür ist, dass es eine Stabilität über die Jahre hinweg gibt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich darf diesen drei Volksanwälten für die Bereitschaft, dieses Amt zu übernehmen, herzlich danken. Es ist damit auch eine hohe Bürde verbunden, auf der anderen Seite eine hohe Anerkennung und insbesondere eine große Verantwortung. Wir freuen uns, wenn sie ihre Berichte im Nationalrat präsentieren und wir darüber diskutieren können, wie wichtig und wertvoll ihre Arbeit und ihre Mitarbeit im Dienste der Menschen ist, damit sie zu ihrem Recht kommen und wirklich als Menschen im Gesamtheitlichen wahrgenommen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.23


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Mag.a Andrea Kuntzl. – Bitte.


11.24.00

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir bestellen heute die neuen Volksanwälte für die nächste Periode, für die nächsten sechs Jahre. Wir haben gestern die Berichte der scheidenden Volksanwälte, der Volksanwältin gehört. Wir haben nicht zuletzt bei der Diskussion der gestrigen Berichte wieder einmal sehen können, wie wichtig die Arbeit der Volksanwälte, der Volksanwältinnen ist und mit welch hohem Engagement und großem Einsatz die scheidenden Volksanwälte diese Arbeit auch absolviert haben.

Die Volksanwaltschaft ist eine wichtige Kontrollinstanz in unserem Land, die im Inter­esse der Bürgerinnen und Bürger und zur Wahrung der Menschenrechte arbeitet. Der verfassungsrechtliche Auftrag für die Volksanwaltschaft ist klar: Jeder, jeder Mann, jede Frau, kann sich im Falle von behaupteten Missständen an die Volksanwaltschaft wenden. Wenn man sich von der Verwaltung ungerecht behandelt fühlt, kann man sich


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an die Volksanwaltschaft wenden und wird dort eine engagierte, tatkräftige Unter­stützung erfahren. Davon machen ja viele Bürger und Bürgerinnen in unserem Land auch Gebrauch.

Dass sich die Volksanwaltschaft großer Beliebtheit erfreut – der Herr Präsident hat auch gerade darauf hingewiesen –, zeigt nicht zuletzt die Bilanz der scheidenden Volksanwälte, die darauf verweisen können, dass sich 16 000 Menschen im abgelau­fenen Jahr 2018 bei der Volksanwaltschaft gemeldet haben, sich an die Volksan­walt­schaft gewandt haben, dort um Unterstützung gebeten haben und diese auch bekom­men haben.

In diesem Sinne geht auch seitens meiner Fraktion der Dank an die scheidenden Volksanwälte. Wir haben ja gestern auch schon direkt in Anwesenheit der scheidenden Volksanwälte unseren Dank und unsere Anerkennung aussprechen können, aber ich möchte das jetzt auch anlässlich der Bestellung der neuen Volksanwälte ausdrücklich noch einmal betonen. Unser Dank gilt den scheidenden Volksanwälten Günther Kräuter, Gertrude Brinek und Peter Fichtenbauer für ihre Arbeit, die sie in den letzten sechs Jahren exzellent und mit großen Engagement absolviert haben.

Ganz besonders möchte ich mich natürlich bei Günther Kräuter bedanken, dem von unserer Fraktion nominierten Volksanwalt, der in den vergangenen Jahren die Be­reiche Soziales und Gesundheit sowie Arbeitsmarktverwaltung betreut hat und auch Generalsekretär des International Ombudsman Institute war. Dafür herzlichen Dank an Günther Kräuter! (Beifall bei der SPÖ.)

Dass in seinem Bereich, im Bereich des Sozialen, der Gesundheit und der Arbeits­marktverwaltung, besonders viel zu tun war, besonders viel zu tun ist, zeigt, dass rund 30 Prozent, also rund ein Drittel der Prüfverfahren der Volksanwaltschaft in diesem Bereich stattfinden. Aus diesem Grund haben wir auch einen Experten aus diesem Bereich für den heute hier abzustimmenden Gesamtvorschlag nominiert. Wir haben mit Bernhard Achitz einen exzellenten Experten nominiert, eine Persönlichkeit, die aus unserer Sicht Unterstützung verdient. Um diese Unterstützung wollen wir Sie heute hier ersuchen.

Bernhard Achitz ist Jurist und ist ausgewiesener Sozial- und Gesundheitsexperte. Er leitete die Abteilung Sozialpolitik des ÖGB und hat in der Arbeitsmarkt- und Gesund­heitsverwaltung gearbeitet, bringt diesbezüglich Expertise ein. Er bringt auch im Bereich der Menschenrechte große Expertise ein. Er war Mitglied des Verfassungs­konvents im Ausschuss für Grundrechte. Er hat – das möchte ich nicht zuletzt betonen – in seiner Funktion auch sehr wesentlich zum Funktionieren der Sozialpart­nerschaft in Österreich beigetragen; eine Einrichtung, eine Praxis in Österreich, die große Anerkennung verdient und wahrscheinlich auch mehr Wertschätzung seitens der Regierung verdienen sollte, als das in den letzten Jahren der Fall gewesen ist.

Gerade im Bereich der Sozial- und Unfallversicherung bringt Bernhard Achitz beson­dere Expertise und Erfahrung ein, weil er in den letzten Jahren ja auch im Bereich der Sozialversicherung tätig war. Insgesamt besitzt er hohe Expertise und Erfahrung, die ihn dazu prädestiniert, sich massiv für die Durchsetzung von Interessen von Bürgern und Bürgerinnen einzusetzen, und dazu ist er auch im hohen Ausmaß befähigt.

Abschließend darf ich auch den anderen Kandidaten, die im Rahmen des Gesamt­vorschlags nominiert sind, den Kollegen Werner Amon und Walter Rosenkranz, alles Gute bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wünschen. Ich kann Ihnen zusichern, dass wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten bei Ihrer Arbeit unterstützen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

11.29



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll82. Sitzung, 13. Juni 2019 / Seite 42

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Ing. Norbert Hofer ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


11.29.55

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle wissen, dass sich die Volksanwaltschaft dank der hervorragenden Mitarbeiter im Haus und auch dank der hervorragenden Volksanwälte, die in den letzten Jahrzehnten in diesem Bereich tätig waren, als Institution einen sehr, sehr guten Ruf erarbeitet hat. Die Volksanwaltschaft hilft Menschen, wenn es darum geht, Probleme mit Behörden zu lösen. Ich glaube, es ist Ihnen als Politikerinnen und Politiker auch schon oft passiert, dass Menschen kommen, die ein besonderes Anlie­gen haben. In ganz, ganz vielen Fällen kann man sie an die Volksanwaltschaft ver­weisen, und dort wird tatsächlich geholfen.

Günther Kräuter, Gertrude Brinek und Peter Fichtenbauer haben ihre Aufgabe wirklich gut ausgeübt, sich über Parteigrenzen hinweg eine breite Anerkennung erarbeitet und sind durch die Sendung „Bürgeranwalt“ mit Peter Resetarits auch vielen Menschen im Land bekannt.

Peter Fichtenbauer ist Ihnen vielleicht auch noch aus seiner Zeit als Abgeordneter zum Nationalrat bekannt – bekannt, weil er ein Meister des Schachtelsatzes ist, die Sätze waren immer sehr, sehr lang, aber auch sehr klug. Er hat ein interessantes Hobby: Er sammelt barocke Messgewänder. Wer schon das Vergnügen hatte, ihn zu Hause zu besuchen, weiß, da gibt es ganz viele barocke Messgewänder, die er einmal im Jahr am Nikolaustag angezogen hat, um für die Kinder den Nikolaus zu spielen – jetzt sind sie zu alt.

Ich möchte mich sehr herzlich bei Günther Kräuter, bei Gertrude Brinek und auch bei meinem Freund Peter Fichtenbauer für die großartige Arbeit, die sie geleistet haben, bedanken. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Werner Amon ist uns allen bekannt. Ich kann mir vorstellen, dass es nicht leicht ist, nach so vielen Jahren hier von diesem Rednerpult aus eine Abschiedsrede zu halten. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass all das, was Sie an Erfahrungen hier im Hohen Haus, aber auch in allen anderen politischen Funktionen, die Sie hatten, gesammelt haben, ein wesentlicher Grundstein für Ihre erfolgreiche Arbeit als Volksanwalt sein wird. Sie werden das hervorragend machen. Alles Gute dafür! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Bernhard Achitz ist ein anerkannter Experte, hat auch hohe soziale Kompetenz und ist in der Gewerkschaft aktiv. Auch da ist unbestritten, dass er als Volksanwalt hoch­qualifiziert ist und seine Aufgabe bestens erfüllen wird. Auch ihm wünsche ich alles Gute. (Beifall des Abg. Lindner.)

Walter Rosenkranz war Klubobmann in einer Koalition, und in einer Koalition ist die Funktion des Klubobmanns eine besonders herausfordernde. Die beiden Klubobleute arbeiten besonders eng zusammen, es werden Anträge entwickelt. Es gibt die Koordi­nierungssitzungen, die man gemeinsam durchführt. Ich glaube, dass sich Walter Rosenkranz so auch über Parteigrenzen hinweg Anerkennung erarbeitet hat. Ich glaube auch, dass er zu den Oppositionsparteien, wozu wir jetzt auch wieder gehören, einen sehr guten Kontakt gepflegt hat und dass er jemand ist, auf den man sich verlassen kann.

Er ist übrigens – das müssen Sie wissen – nicht nur Jurist, er hat auch Gitarre studiert; und wenn man ihn Gitarre spielen hört, glaubt man, es sind zwei oder drei Personen, die an den Saiten zupfen – und das ist sehr beeindruckend. Was ihn mit Peter Fichtenbauer verbindet, ist, dass auch er gerne sammelt. Bei ihm sind es Münzen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll82. Sitzung, 13. Juni 2019 / Seite 43

Liebe Einbrecher, bitte nicht zuhören, die sind nicht bei Walter Rosenkranz zu Hause, sondern irgendwo ganz woanders. Er sammelt Münzen, und Peter Fichtenbauer sammelt eben barocke Messgewänder.

Meine Herren Volksanwälte, ich wünsche Ihnen für Ihre neue Aufgabe Geduld und eine Eigenschaft, die man in der Politik braucht, aber die oft zu selten vorhanden ist, nämlich das Zuhören-Können. Es ist eine wichtige Aufgabe, die Sie zu erledigen haben. – Alles, alles Gute! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.34


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Zinggl. – Bitte.


11.34.27

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Frau Präsidentin! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Ich bin schon lange genug dabei, um einige dieser Auswahl­prozesse mitverfolgt zu haben, und es ist immer das gleiche Spiel: Die drei größten Fraktionen nominieren jeweils einen Kandidaten, eine Kandidatin und verteidigen natürlich ihre Nominierung, unterstützen dann auch noch die Kandidaten und Kan­didatinnen der anderen großen Fraktionen, damit im Zusammenhang mit der Wahl gar nichts passieren kann. Die Kritik, die dann jeweils von der kleineren Fraktionen kommt und die durchaus berechtigt ist, was man erkennen würde, wenn man sich das von außen und objektiv ansieht, bleibt aber irgendwo auf der Strecke liegen.

Was ist denn die Kritik? – Der erste Kritikpunkt bezieht sich auf den Nominierungs­vorgang durch die drei großen Fraktionen: Das Gesetz schreibt eine entsprechende, ausreichende Qualifikation und ausreichende Kenntnisse in Menschenrechten vor. Das ist etwas schwammig formuliert, aber auf der anderen Seite kann man durchaus fragen – und jetzt wirklich Hand aufs Herz –: Haben wir in unseren Reihen als Nomi­nierte wirklich die Besten gewählt? Trauen sich von den drei großen Fraktionen wirklich alle drei Fraktionen, zu sagen, dass es in der Zivilgesellschaft keine Besseren als jene, die nominiert wurden, gibt? Das waren über die vielen Jahre hinweg, in denen ich das erlebt habe, nämlich fast immer altgediente Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Es mag schon sein, dass sie gewisse Kenntnisse in Menschenrechten haben und auch eine Mindestgrundlage an entsprechender Qualifikation mitbringen – ich spreche daher auch den drei jetzt Nominierten diese Qualifikationen überhaupt nicht grundsätzlich ab –, aber es gibt in Österreich natürlich Bessere.

Ich verstehe nicht, warum es sich das Parlament nicht leisten kann, für Österreich die Besten für diesen Job auszusuchen. Ich verstehe auch nicht, warum es dafür kein Hearing geben kann. Das ist ein demokratischer Prozess, der vielleicht nicht nur innerhalb des Hearings die eine oder andere Korrektur herbeiführen würde, sondern so ein Hearing dient ja auch dazu, den Bewusstseinsstand und den Wissensstand zum Thema Menschenrechte in der Bevölkerung zu verbessern: Wie können die Men­schenrechte besser angewendet werden? Welche Kritik gibt es daran? Wo und wie werden sie missachtet?

Das Zweite ist – und ich bemühe mich schon seit vielen Jahren, das einzubringen, es ist halt auch jetzt wieder der Fall –: Wieso werden denn die Volksanwälte und Volks­anwältinnen überhaupt von den drei größten Fraktionen nominiert? Das ist ja ganz eindeutig ein Fehler im Gesetz, denn wenn wir Kontrolle ernst nehmen, dann können wir nicht behaupten, dass sie am besten dann funktioniert, wenn die Kontrollierten die Kontrolle ausüben. Und das ist es ja mehr oder weniger, denn die Volksanwälte haben ja die Aufgabe, die Verwaltung zu kontrollieren, und die oberste Verwaltung sind die Ministerien. An der Spitze der Ministerien stehen natürlich die von den Regierungs­frak­tionen ausgewählten Persönlichkeiten. Das bedeutet, dass Abgeordnete der Regie-


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rungs­fraktionen sozusagen ihre eigenen Parteikollegen und ‑kolleginnen kontrollieren. Das kann ja im Sinne von Checks and Balances nicht der optimale Zustand sein.

Jetzt weiß ich natürlich – da rein, da raus! –, dass wir das nie durchsetzen werden, weil die drei größten Fraktionen nie daran rütteln werden, da sie da ihre Posten besetzen und ihre Leute positionieren können. Ich glaube aber, letztendlich ist diese Wahl – und das hat Kollegin Krisper völlig zu Recht gesagt – eine Farce. Es ist keine Wahl, also sagen wir wenigstens gleich, dass die drei Größten einfach sagen, wer Volksanwältin und wer Volksanwalt ist, und tun wir nicht so, als würde dem ein demokratischer Prozess vorausgehen. – Ich danke sehr. (Beifall bei JETZT sowie der Abg. Krisper.)

11.38


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann August Wöginger. – Bitte.


11.38.45

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der Meinung, es ist unbestritten, dass die Volksanwalt­schaft in Österreich ein wichtiges Kontrollinstrument im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ist. Es ist mir ein Anliegen, mich bei den drei scheidenden Volksanwälten zu bedanken, nämlich bei Frau Gertrude Brinek, bei Günther Kräuter und bei Peter Fichtenbauer. Ich glaube, dass diese drei wirklich eine sehr, sehr gute Arbeit geleistet haben, dass sie vielen Menschen zu ihrem Recht verholfen haben, dass sie Mängel aufgezeigt haben und dass damit letzten Endes die Situation für viele Menschen verbessert wurde. In diesem Sinne sage ich ein herzliches Dankeschön an die drei, die jetzt aus ihrer Funktion ausscheiden. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Leichtfried.)

Mit 1. Juli beginnt die neue Funktionsperiode. Und – ich sehe das anders, Herr Kollege Zinggl – es hat sich durchaus bewährt, dass die drei mandatsstärksten Fraktionen das Vorschlagsrecht für die Volksanwälte haben. Mir ist auch keine Beschwerde aus den letzten Jahrzehnten bekannt, in denen nach diesem Modus nominiert wurde, dass wir jemals eine Volksanwältin oder einen Volksanwalt gehabt hätten, die oder der irgendwie in Misskredit gefallen wäre. Mir ist keine aufgezeigte Beschwerde bekannt, daher stehen wir auch zu diesem Nominierungsmodus. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Gestern debattierten wir ja auch die umfassenden Abschlussberichte der Volksanwältin und der Volksanwälte dieser Funktionsperiode. Es geht da um 16 000 Ansuchen von Bürgerinnen und Bürgern in einem Jahr, was doch auch zeigt, dass das ein ganz wichtiges Instrument für die Bürgerinnen und Bürger ist.

Ich möchte kurz zu den drei Persönlichkeiten Stellung beziehen. Werner Amon aus unserer Fraktion hebe ich mir für den Schluss auf.

Ich beginne mit Bernhard Achitz, der von der SPÖ für die Volksanwaltschaft nominiert wurde. Ich kenne Bernhard Achitz seit vielen Jahren. Wir haben viel zusammen­gear­beitet, er vor allem in seiner Funktion als ÖGB-Sekretär, ich als Sozialsprecher der Volkspartei. Er ist ein absoluter Experte, über alle Parteigrenzen hinweg anerkannt. Es ist, glaube ich, auch wichtig, dass in der Volksanwaltschaft diese Expertise vorhanden ist, vor allem auch im Sozial- und Gesundheitsbereich. Daher ist Bernhard Achitz jedenfalls geeignet für diese Funktion, und wir tragen diesen Vorschlag natürlich auch gerne mit.

Zu Walter Rosenkranz brauche ich nicht viel zu sagen. Ich glaube, wir haben in den letzten eineinhalb Jahren als Klubobleute gezeigt und bewiesen, dass wir wirklich sehr, sehr gut zusammengearbeitet haben. Wir konnten hier viel miteinander umsetzen. Vor


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allem schätze ich auch seine Freundschaft. Ich sage das in Zeiten wie diesen ganz bewusst. Man darf ja nicht alle Freundschaften abreißen lassen, und jene mit Walter Rosenkranz ganz besonders nicht. Wir haben uns hier wirklich ausgezeichnet verstan­den. Er hat ein breites Fachwissen, er ist Jurist, er ist Anwalt (Abg. Noll: ... kein Anwalt!), also: Wer soll dafür besser geeignet sein als Walter Rosenkranz? Ich bitte schön, richtet ihm das auch aus, natürlich hat er unsere volle Unterstützung. (Rufe bei der FPÖ: Er steht da drüben!) – Da ist er! Lieber Walter, danke dir auch für deine Kollegialität und für deine Freundschaft! Wir wünschen dir alles, alles Gute in deiner neuen Funktion. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Nun komme ich zu meinem langjährigen Freund Werner Amon, den ich seit über 25 Jahren persönlich kenne. Als er damals in den Nationalrat gekommen ist, habe ich als JVP-Obmann ihn als Bundesobmann zu einer Veranstaltung eingeladen und er ist in meine Heimatgemeinde gekommen. Ich möchte schon auch sagen, dass Werner Amon in diesen 25 Jahren fünf Sprecherfunktionen ausgeübt hat. Er hat mit den Men­schenrechten begonnen; er war über fünf Jahre Menschenrechtssprecher der Volks­partei, er war für Entwicklungszusammenarbeit, für Bildung, für Soziales, für Äußeres zuständig, und in den letzten Jahren war er Sicherheitssprecher der Volkspartei. Er ist außerdem Vizepräsident in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Die Diskussion, die diesem Tagesordnungspunkt vorausgegangen ist, beweist einmal mehr, dass Werner Amon für die Funktion des Volksanwalts hervorragend geeignet und qualifiziert ist. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Martin Graf und Zanger.)

Lieber Werner, namens des Parlamentsklubs der Volkspartei möchte ich mich ab­schließend auch ganz, ganz herzlich bei dir für die zweieinhalb Jahrzehnte als Abgeordneter in diesem Haus bedanken. Ich teile diese Meinung übrigens nicht, dass ein Abgeordneter nur, weil er lange da ist, in die Volksanwaltschaft kommt. Ich glaube, dass das eine positive Voraussetzung dafür ist, dass jemand, der in diese wichtige Funktion kommt, lange als Parlamentarier tätig war. Ich sehe das nämlich als Vorteil und nicht so, dass man dann noch irgendwo einen Posten für jemanden schafft. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Martin Graf.)

Werner Amon, ich bedanke mich namens der gesamten Volkspartei bei dir für dein jahrzehntelanges Wirken ganz, ganz herzlich. Wir haben dich im Klub in geheimer Wahl einstimmig für diese Funktion nominiert; das heißt, wir stehen voll und ganz hinter dir. Wir wünschen dir alles, alles Gute. Vielen herzlichen Dank für deine lang­jährige Tätigkeit. Bleib uns gewogen! Und wir freuen uns immer wieder, wenn du zu uns in den Klub kommst.

Im Sinne der Menschen in Österreich, im Sinne der Bevölkerung wünsche ich allen drei Volksanwälten eine gute, glückliche Hand und vor allem, dass sie den Menschen zu ihren Rechten verhelfen. Das ist sozusagen der Grundkonsens im Bereich der Volks­an­waltschaft. – Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.44


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.


11.44.59

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Das war jetzt ein sehr, sehr inniges Bekenntnis des Herrn Klubobmanns Wöginger auch in Richtung FPÖ, also ganz entgegen der Linie der neuen Plakatserie der ÖVP, die Sie jetzt gerade im ganzen Land plakatieren. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das lässt auch schon wieder auf das eine oder andere schließen.


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Lassen Sie mich jetzt zum Thema kommen, meine Damen und Herren! Wir haben gestern hier im Haus den Volksanwaltschaftsbericht behandelt, also die Leistungs­bilanz der Volksanwaltschaft. Ich nenne diese Zahl, diese 16 000 Fälle jetzt auch noch einmal, weil es ja sehr, sehr beeindruckend ist, dass sich 16 000 Menschen im Jahr an die Volksanwaltschaft wenden. Das zeigt sehr eindringlich und beeindruckend, wie stark der Rückhalt dieser Institution in der Bevölkerung ist, wie wichtig diese Institution für die Bevölkerung ist und welchen Vertrauensbonus diese Volksanwaltschaft hat.

Bezüglich dieser Beschwerden, die aufkommen, geht es ja nicht nur um die Beschwerden im Bereich der öffentlichen Verwaltung, sondern die Volksanwaltschaft macht ja viel mehr – und das haben ja auch meine Vorredner schon zum Ausdruck gebracht –, denn seit 2012 obliegt der Volksanwaltschaft auch der verfassungs­recht­liche Auftrag, die Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen eines UN-Mandates zu gewähren und zu fördern. Die Volksanwaltschaft ist zudem in Österreich jene zentrale Stelle, die neben der Einhaltung der Menschenrechte auch jene der UN-Behinderten­rechtskonvention wahrt und auf diese Rechte der Behinderten achtet.

Ich bin davon überzeugt, meine Damen und Herren, dass sich die Persönlichkeiten, die heute zur Wahl stehen, der Tragweite dieser Funktion bewusst sind und im Sinne der Menschen, der Menschenrechte und des Menschenrechtsschutzes auftreten und agie­ren werden.

Mit Bernhard Achitz nominiert die sozialdemokratische Fraktion einen absoluten Experten für gesundheits- und sozialpolitische Fragen. Rund 30 Prozent, also ungefähr ein Drittel aller Fälle, die an die Volksanwaltschaft herangetragen werden, betreffen den Bereich Soziales, Arbeit und Gesundheit; und daher haben wir mit Bernhard Achitz einen Mann mit viel Erfahrung nominiert, der eine starke Stimme für die Menschen, die sich an die Volksanwaltschaft wenden, sein wird. Ich glaube, dass wir die richtige Person vorgeschlagen haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Grundsätzlich und abschließend darf ich sagen, dass unsere Fraktion den Vorschlag des Hauptausschusses natürlich unterstützen und ihm zustimmen wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hofer.)

11.47


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Carmen Schimanek ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


11.48.01

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Mit Juli 2019 startet die Volksanwaltschaft in ihre achte Funktionsperiode, das ist das 42. Jahr der Volksanwaltschaft. Ich möchte auch als Obfrau des Volksanwalt­schafts­aus­schusses hier noch einmal einen großen Dank an die drei scheidenden Volks­anwälte, Frau Dr. Brinek, Dr. Fichtenbauer und Dr. Kräuter, aussprechen und mich für die hervorragende Arbeit, die Zusammenarbeit mit dem Parlament und auch die Zusammenarbeit mit den Bürgern bedanken, die der Volksanwaltschaft immer eine große Wertschätzung entgegengebracht haben.

In den letzten sechs Jahren hat sich diesbezüglich sehr viel verändert, es kamen neue Aufgaben dazu.

An dieser Stelle muss ich aber auch noch ein Wort zum Kollegen Zinggl sagen: Ich kann mich noch sehr daran gut erinnern, als wir im Jahr 2013 die neuen Volksanwälte angelobt haben – ich war damals auch schon Mitglied dieses Hauses –; und ich kann mich noch an die sehr undemokratische Art der Grünen in der Diskussion erinnern, als sie sehr untergriffig versucht haben, unseren Dr. Peter Fichtenbauer schlechtzureden. Und heute wird schon fast lamentiert, gejammert, weil es da einen Vorschlag aus dem


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Hauptausschuss gibt. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass das auch in der Dis­kussion zur Bestellung von Volksanwältin Stoisits so war, da war das überhaupt kein Thema – auch nicht bei den Grünen! Diesbezüglich fehlt mir auch ein bisschen das demokratische Verständnis dieser Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich möchte hier jetzt noch meinem lieben Kollegen Dr. Walter Rosenkranz meine Hochachtung aussprechen und ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Wir sind ja schon seit dem Jahr 2008 gemeinsam hier im Hohen Haus.

Ich habe dich als Kollegen schätzen gelernt; wir haben schon vieles miteinander erlebt. Ich weiß, du bist ein hervorragender Jurist, du bist sehr empathisch – du wirst der Bevölkerung und auch den Bürgern, die zu dir in die Volksanwaltschaft kommen, ein guter Volksanwalt sein. Ich wünsche dir für diese Tätigkeit alles Gute.

Ich hoffe, wir bleiben auch weiterhin in Kontakt und du besuchst uns noch sehr oft, auch bei uns im Klub, und auch wenn du draußen in den Wahlkreisen bei den Besuchstagen bist, wird sich, glaube ich, jede Ortsgruppe und jeder Bezirk freuen, dich dort begrüßen zu dürfen.

Selbstverständlich werden wir auch den Vorschlag betreffend Herrn Amon und Herrn Achitz mitbeschließen, und ich freue mich wirklich auf die auch weiterhin gute Zusammenarbeit im Volksanwaltschaftsausschuss. – Alles Gute den drei neuen Volks­anwälten! (Beifall bei der FPÖ.)

11.50


Präsidentin Doris Bures: Jetzt ist Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.51.00

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Wir haben schon gehört, wie beliebt die Volks­anwaltschaft ist, und zwar einerseits von allen Rednern, die hier gestanden sind und eigentlich nur lobende Worte für die Volksanwaltschaft gefunden haben, aber ande­rerseits auch von den Bürgern, die sie in Anspruch nehmen. Wir haben es gestern bei der Debatte über den entsprechenden Bericht gehört, dass es jährlich 16 000 Men­schen sind, die sich an die Volksanwaltschaft wenden, und die Zahlen steigen noch. So kann man sagen, die Institution Volksanwaltschaft ist nur so gut, wie die Menschen, die dort tätig sind; das sind die Volksanwälte mit ihren Mitarbeitern.

Wenn heute vom Kollegen Zinggl angesprochen worden ist, dass die Art der Nomi­nierung seiner Meinung nach nicht so optimal ist, es lag an den Volksanwälten, die in den letzten Jahrzehnten diese Funktion innehatten, wodurch der Zuspruch der Bevöl­kerung immer gestiegen ist.

Ich habe mich zwar schon gestern bei den drei amtierenden Volksanwälten Gertrude Brinek, Peter Fichtenbauer und Herrn Kräuter bedankt, möchte das aber natürlich heute noch einmal wiederholen, denn sie haben wirklich gut mit dem Parlament zusammengearbeitet und haben auch im Dienste der Bevölkerung das Beste für diese Bevölkerung gebracht, damit deren Fälle zufriedenstellend erledigt werden konnten.

Auf der einen Seite ist die Volksanwaltschaft für die Bürgeranliegen da, wenn die Menschen Probleme mit den Behörden haben, dass sie diese entgegennehmen und überprüfen, auf der anderen Seite ist die Volksanwaltschaft dafür da, dass sie die Ein­haltung der Menschenrechte in Justizanstalten, in Pflegeheimen und in anderen Ein­richtungen überprüft und schaut, dass die Menschenrechte eingehalten werden bezie­hungsweise die Situation verbessert wird, indem sie dann entsprechende Vorschläge durch ihre Berichte ins Parlament bringt.


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Die Volksanwälte wurden auch mit neuen Aufgaben betraut, wie der Abwicklung der Heimopferrente, und auch das wurde bestens von ihnen vollzogen.

Bezüglich der vorgeschlagenen neuen Volksanwälte kann ich nur sagen, ich kann alle drei unterstützen, denn ich glaube, jede Partei hat sich sehr bemüht, die besten Leute zu bringen. So haben wir mit Herrn Bernhard Achitz einen Experten im Sozialbereich, mit Walter Rosenkranz einen Juristen, der optimal geeignet ist und uns allen von seiner parlamentarischen Arbeit her bekannt ist, und wir haben natürlich unseren Kandidaten, Herrn Werner Amon, den Sie ebenfalls alle schon jahrelang aus dem Parlament kennen und der die Politik und den Umgang mit Menschen schon voll in sich aufge­nommen hat.

Wenn man so lange in der Politik ist, dann muss man einfach Menschen lieben. Ich denke, eine wichtige Voraussetzung für einen Volksanwalt ist, dass er zuhören kann, dass er die Beschwerden aufnehmen kann und dass er sich dann bemüht, eine Ver­bes­serung der Situation zu erreichen. Das ist auch das oberste Ziel von jedem, der hier herinnen sitzt, und daher glaube ich, dass das sehr gute Grundlagen sind.

Wichtig sind natürlich auch die Sprechtage draußen, was Werner Amon während sei­ner ganzen Zeit hier gemacht hat, weshalb er da wirklich beste Voraussetzungen hat.

Er ist seit 2013 Sicherheitssprecher und somit auch im Umgang mit den Gemeinden immer vertraut gewesen, was in dieser Position ebenfalls wichtig ist, damit man weiß, wie die Gemeinden ticken und was dort läuft.

Darüber hinaus war er auch fünf Jahre lang Menschenrechtssprecher, wodurch er eine besondere Kompetenz in menschenrechtlichen Dingen hat.

So kann ich nur sagen, alle drei Nominierten sind zu unterstützen. Ich wünsche ihnen alles Gute, damit sie für die Bürger das Beste herausholen und schauen, dass die Menschenrechte gewahrt werden und Missstände durch die politische Arbeit im Parlament hintangehalten werden. – In diesem Sinne: Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Rauch.)

11.55

11.55.39


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, wenn es keine Einwendungen gibt, dann werde ich über den vorliegenden Gesamtvorschlag des Hauptausschusses durch Aufstehen und Sitzenbleiben abstimmen lassen.

Ich frage, ob es Einwendungen dagegen gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann werde ich so vorgehen.

Ich bitte daher jene Damen und Herren, die dem Antrag des Hauptausschusses in 629 der Beilagen, Werner Amon, MBA, Mag. Bernhard Achitz und Dr. Walter Rosenkranz mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2019 zu Mitgliedern der Volksanwaltschaft zu wählen, ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Damit sind Werner Amon, MBA, Mag. Bernhard Achitz und Dr. Walter Rosenkranz (lang anhaltender, stehend dargebrachter Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und JETZT) nicht per Akklamation, sondern mit Mehrheit dieses Hauses zu Volksanwälten gewählt. Auch ich wünsche ihnen alles Gute für diese Aufgabe.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll82. Sitzung, 13. Juni 2019 / Seite 49

11.57.403. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staats­anwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ. 17 St 25/17t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeord­neten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank (634 d.B.)

11.57.41


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist dazu niemand gemeldet, damit ist die Debatte auch gleich wieder geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Damit kommen wir zur Abstimmung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 634 der Beilagen, Folgendes zu beschließen: 

„In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption vom 21. Mai 2019 [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12 zweiter Fall, 153 Abs. 1 und 3 erster Fall StGB, in eventu §§ 12 zweiter Fall, 156 Abs. 1 und 2 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 BVG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

11.59.524. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staats­anwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ. 17 St 2/19p, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank sowie Modifizierung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ. 17 St 2/19p, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank (635 d.B.)

11.59.53


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist dazu niemand gemeldet.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Damit kommen wir zur Abstimmung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 635 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption vom 22. Mai 2019 (sowie Modifizierung des


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll82. Sitzung, 13. Juni 2019 / Seite 50

Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstraf­sachen und Korruption [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank vom 3. Juni 2019) um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Markus Tschank wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12 dritter Fall, 153 Abs. 1 und 3 zweiter Fall StGB, wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 BVG festgestellt, dass kein Zusammen­hang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten [...] Dr. Markus Tschank besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

*****

Ich gebe bekannt, dass der Fristsetzungsantrag betreffend Antrag 798/A der Abgeord­neten Dr.in Griss, Kolleginnen und Kollegen zurückgezogen wurde.

12.01.58*****


Da auch in dieser Sitzung einige Fristsetzungsanträge vorliegen, frage ich die Frak­tionen, ob es den Wunsch nach einer inhaltlichen Prüfung und damit auch nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung gibt. – Herr Abgeordneter Leichtfried, bitte.


12.02.20

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Wir würden, da es jetzt doch sehr kurzfristig noch einige Anträge gibt, die zu überprüfen wären, dafür plädieren und darum ersuchen, eine zehnminütige Unter­brechung vorzunehmen.


Präsidentin Doris Bures: Es stellt sich jetzt nur die Frage, ob es um die Abstimmung der eingelangten Fristsetzungsanträge oder um die nachher stattfindende Zuweisungs­sitzung geht. Geht es um die Zuweisungssitzung?


Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (fortsetzend): Soweit es uns betrifft, wäre das für die Zuweisungssitzung, aber vielleicht ist das bei anderen Fraktionen anders. (Abg. Meinl-Reisinger: Ich würde auch noch gerne - -!)

12.03


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Klubvorsitzende Meinl-Reisinger.


12.03.08

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Grundsätzlich: 10 Minuten werden wir nicht brauchen, aber wenn Sie uns noch 5 Minu­ten geben, wäre das tatsächlich gut.

12.03


Präsidentin Doris Bures: Ich frage nur, ob sich das auf die Zuweisungssitzung bezieht. Wenn es aber den Wunsch gibt, jetzt eine kurze Unterbrechung zu machen, dann werde ich diesem Wunsch auch nachkommen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll82. Sitzung, 13. Juni 2019 / Seite 51

Sind Sie mit 5 Minuten Sitzungsunterbrechung einverstanden? – Dann würde ich um inhalt­liche Prüfung der Anträge bitten und werde dafür die Sitzung für 5 Minuten unter­brechen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 12.03 Uhr unterbrochen und um 12.07 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

12.07.43Abstimmung über Fristsetzungsanträge


Präsidentin Doris Bures (das Glockenzeichen gebend): Ich darf die Damen und Herren Abgeordneten bitten, die Plätze einzunehmen, sonst tue ich mir bei der Ab­stimmung schwer – und Sie sich auch.

Wir gelangen nun zu einer Reihe von Abstimmungen, nämlich zu den Abstimmungen über die in dieser Sitzung eingelangten Fristsetzungsanträge.

Vor Eingang in die Abstimmung gebe ich bekannt, dass der Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Mag. Dr. Zinggl betreffend Antrag 306/A versehentlich zweimal bekannt gegeben wurde, dieser aber selbstverständlich nur einmal zur Abstimmung gelangt.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über die Anträge der Abgeordneten Wöginger, Hofer, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales jeweils eine Frist bis 1. Juli 2019 zur Berichterstattung über folgende Anträge zu setzen:

816/A der Abgeordneten Sieber, Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jungfamilienfondsgesetz.

Wer sich für diese Fristsetzung ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen.

780/A der Abgeordneten Sieber, Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Alterssicherungskommissions-Gesetz geändert wird“.

Wer spricht sich für diese Fristsetzung aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

695/A der Abgeordneten Fürlinger, Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird“.

Wer sich für diese Fristsetzung ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

905/A der Abgeordneten Wöginger, Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden“.

Wer ist für diese Fristsetzung? – Das ist einstimmig so angenommen.

Weiters kommen wir zu den Abstimmungen über die Anträge der Abgeordneten Wöginger, Hofer, Kolleginnen und Kollegen, dem Außenpolitischen Ausschuss jeweils


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll82. Sitzung, 13. Juni 2019 / Seite 52

eine Frist bis 2. Juli 2019 zur Berichterstattung über folgende Regierungsvorlagen zu setzen:

564 der Beilagen: Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930; Empfehlung – Nummer 203 – betreffend ergänzende Maßnahmen zur effektiven Besei­tigung von Zwangsarbeit.

Wer stimmt dieser Fristsetzung zu? – Das ist einstimmig so angenommen.

386 der Beilagen: Abkommen mit dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusam­menarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur.

Wer ist für diese Fristsetzung? – Das ist einstimmig so angenommen.

510 der Beilagen: Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung.

Wer für diese Fristsetzung ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls ein­stimmig so angenommen.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Wöginger, Hofer, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 623 der Beilagen betreffend Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2019 eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Wer ist für diese Fristsetzung? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Mag. Rossmann, dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 856/A der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundeshaushaltsgesetz eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Wer ist für diese Fristsetzung? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr.in Zadić, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 892/A der Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Scherak, Dr.in Zadić, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bun­desgesetz zur Rücknahme der Überwachung verschlüsselter Nachrichten, mit dem das Bundesgesetz Strafprozeßordnung 1975 und das Staatsanwaltsgesetz abgeändert werden“, ebenfalls eine Frist bis 1. Juli zu setzen.

Wer spricht sich für diese Fristsetzung aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Dr. Zinggl, dem Ver­fassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 306/A der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem ein verpflichtendes Begutachtungsverfahren in der Bundesgesetzgebung einge­führt wird“, eine Frist bis 1. Juli zu setzen.

Wer stimmt dem zu? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Mag. Rossmann, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 678/A der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird“, eine Frist bis 1. Juli zu setzen.

Wer spricht sich für diese Fristsetzung aus? – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Wöginger und Hofer, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 910/A der Abgeordneten


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll82. Sitzung, 13. Juni 2019 / Seite 53

Mag.a Steinacker, Dr. Jarolim, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktien­rechts-Änderungsgesetz 2019 eine Frist bis 1. Juli zu setzen.

Wer ist für diese Fristsetzung? – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Kolle­ginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 889/A der Abgeordneten Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird“, eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Wer spricht sich für diese Fristsetzung aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing.in Bißmann, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 444/A(E) der Abgeord­neten Bißmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einberufung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer aufkommensneutralen ökosozialen Steuerreform eine Frist bis 1. Juli zu setzen.

Wer spricht sich für diese Fristsetzung aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Androsch, Kolle­ginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 860/A der Abgeordneten Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tier­transportgesetz eine Frist bis 1. Juli zu setzen.

Wer ist für diese Fristsetzung? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Muchitsch, Kolle­ginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 324/A der Abgeordneten Stöger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sozialverantwortungsgesetz eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Fristsetzung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Lindner, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 558/A(E) der Abgeordneten Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Konversionstherapien stoppen“ ein Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Wer spricht sich für diesen Fristsetzungsantrag aus? – Das ist mit Mehrheit so ange­nommen. (Ruf bei der SPÖ: Bravo!)

Wir kommen zur Abstimmung über die Anträge der Abgeordneten Muchitsch, Kolle­ginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales jeweils eine Frist bis 1. Juli zur Berichterstattung über folgende Anträge zu setzen:

123/A(E) der Abgeordneten Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zusammen­rechnung der NSchG-Belastungen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

124/A(E) der Abgeordneten Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „abschlags­freies Sonderruhegeld“.

Wer für diese Fristsetzung ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

211/A der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche


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Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wer­den“.

Wer sich für diese Fristsetzung ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 906/A der Abgeordneten Dr. Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird, eine Frist bis 1. Juli 2019 zu setzen.

Wer sich für diese Fristsetzung ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr.in Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 888/A der Abgeordneten Dr.in Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird“, eine Frist bis 1. Juli zu setzen.

Wer sich für diese Fristsetzung ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Diese Fristsetzung ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Wöginger und Hofer, dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zur Berichterstattung über den Antrag 907/A der Abgeordneten Singer, Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Woh­nungsgemeinnützigkeitsgesetz eine Frist bis 2. Juli zu setzen.

Wer ist für diesen Fristsetzungsantrag? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Muchitsch, Kolle­ginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 865/A der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz sowie weitere Gesetze geän­dert werden, eine Frist bis 1. Juli zu setzen.

Wer für diese Fristsetzung ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Anträge der Abgeordneten Wöginger und Hofer, dem Unterrichtsausschuss jeweils eine Frist bis 1. Juli 2019 zur Berichterstattung über folgende Anträge zu setzen:

872/A der Abgeordneten Dr. Taschner, Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden.

Wer sich für diese Fristsetzung ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen. (Abg. Zinggl schüttelt den Kopf und deutet auf Abg. Noll.) – Entschuldigung, ist es nicht einstimmig? Ich sehe es schlecht, Herr Abgeord­neter, bin aber dankbar, wenn man mir ein Zeichen gibt. Diese Fristsetzung ist nicht einstimmig, aber mit großer Mehrheit angenommen.

871/A der Abgeordneten Dr. Taschner, Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsinvestitionsgesetz geändert wird“.

Wer ist für diese Fristsetzung? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll82. Sitzung, 13. Juni 2019 / Seite 55

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Wöginger und Hofer, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 887/A der Abgeordneten Köstinger, Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend AWG-Rechts­bereinigungsnovelle 2019 eine Frist bis 1. Juli zu setzen.

Wer für diese Fristsetzung ist, den bitte ich um Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

12.20.50Einlauf


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 912/A bis 925/A(E) eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 12.35 Uhr ein, da es den Wunsch nach einer kurzen Unterbrechung gibt.

Diese Sitzung ist geschlossen.

12.21.36Schluss der Sitzung: 12.21 Uhr

 

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