Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegen­stände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die Mitteilung verweisen, die im Sitzungssaal verteilt wurde – auch die, die etwas länger als eine Seite war. Wir arbeiten noch an den Fristsetzungsanträgen, die noch hereingekommen sind.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3706/J bis 3812/J

Zurückziehungen: 3744/J und 3677/J

2. Anfragebeantwortungen: 3337/AB bis 3468/AB

Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates): 27/ABPR bis 30/ABPR

3. Antrag: Zurückziehung: Zu 852/A

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg Mai 2019, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 51 BA)

Immunitätsausschuss:

Ersuchen der Staatsanwaltschaft Linz, GZ. 19 St 67/19y, um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Bürgerinitiative Nr. 65 betreffend "Die Verfassungsrechtliche Absicherung des solida­rischen gesetzlichen Pensionssystems nach dem Umlageverfahren"

Bürgerinitiative Nr. 66 betreffend "Die Verfassungsrechtliche Absicherung des solida­rischen gesetzlichen Pensionssystems nach dem Umlageverfahren"

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Budgetausschuss:

Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2018 (III-292 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Errichtung der S 10 – Mühlviertler Schnell­straße – Reihe BUND 2019/27 (III-294 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend System der Wettbewerbsbehörden außerhalb des Finanzmarkts – Reihe BUND 2019/28 (III-295 d.B.)

Wissenschaftsausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (642 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:

Tätigkeitsbericht des Rates für Forschung- und Technologieentwicklung 2018, vorge­legt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-301 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Lebensmittelsicherheitsbericht 2018 der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sund­heit und Konsumentenschutz (III-303 d.B.)

Gleichbehandlungsausschuss:

Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen; Berichtszeitraum 2017/2018 (III-302 d.B.)

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bericht des Bundesministers für Inneres über die Entschließung des Nationalrates vom 29. Februar 2012, E 232-NR/XXIV. GP betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (PCSC) – Berichtszeitraum 1. Mai 2018 bis 30. April 2019 (III-299 d.B.)

Kulturausschuss:

Bericht zur Vermittlung von musikalischer Bildung des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien und der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 20. April 2018, 15/E-XXVI. GP (III-304 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zur Beendigung von Investitions­verträgen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Aufnahme der Verhandlungen über Änderungen des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und des Übereinkommens über die Über­tragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemein­same Nutzung dieser Beiträge

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Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um Tagesordnungspunkt 1 in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichts abzusehen; dabei ist ein erhöhtes Quorum vorgesehen.

Hiebei handelt es sich um den Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes­verfassungs­ge­setz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird.

Ich darf die Damen und Herren, die von der Abstandnahme von der Aufliegefrist überzeugt sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung bitten. – Das ist die Einstimmigkeit. Damit ist das einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 3 bis 5, 6 bis 8, 9 und 10, 15 und 16, 19 und 20 sowie 24 bis 26 der Tages­ordnung zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Jetzt kommt eine längere Leseübung. Ich darf Sie ersuchen, wieder Platz zu nehmen.

Fristsetzungsanträge

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 923/A der Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 20. September 2019 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.

Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek hat beantragt, dem Gleichbehandlungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 332/A der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolle­ginnen und Kollegen eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Darüber wird ebenfalls nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung abge­stimmt.

Die Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen haben beantragt, dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zur Berichterstattung über den Antrag 15/A der Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Es wird das gleiche Prozedere betreffend die Abstimmung angewandt wie bei den anderen Anträgen.

Ich darf mitteilen, dass Abgeordneter Stöger beantragt hat, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 324/A der Abgeordneten Stöger, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Betreffend die Abstimmung wird gleich vorgegangen wie bei den Anträgen davor.

Weiters hat Herr Abgeordneter Muchitsch beantragt, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 577/A der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Es gibt das gleiche Prozedere bei der Abstimmung wie bei den Anträgen davor.

Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich darüber hinaus mitteilen, dass Herr Abge­ord­neter Loacker beantragt hat, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Bericht­erstattung über den Antrag 900/A der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kolle­gen ebenfalls eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen – gleiches Prozedere betreffend die Abstimmung.

Ebenso hat Herr Abgeordneter Bernhard beantragt, dem Umweltausschuss zur Be­richt­erstattung über den Antrag 894/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen – gleiches Prozedere bei der Abstimmung.

Vor Eingang in die Tagesordnung hat Herr Abgeordneter Bernhard auch beantragt, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 805/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen – wiederum gleiches Prozedere.

Der fleißige Herr Abgeordnete Bernhard hat ebenfalls beantragt, dem Umwelt­aus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 803/A(E) der Abgeordneten Bernhard, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen – gleiche Behandlungsmodalität.

Ebenso haben Herr Abgeordneter Androsch, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 763/A(E) der Abgeordneten Androsch, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 4. Juli 2019 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Ebenso haben Herr Abgeordneter Androsch, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 566/A(E) der Abgeord­neten Androsch, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 4. Juli 2019 zu setzen – gleiches Prozedere bei der Abstimmung.

Weiters haben Herr Abgeordneter Androsch, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 814/A(E) der Abgeord­neten Androsch, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 4. Juli 2019 zu setzen – das gleiche Prozedere bei der Abstimmung.

Darüber hinaus haben Herr Abgeordneter Androsch, Kolleginnen und Kollegen be­antragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 860/A der Abgeordneten Androsch, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 4. Juli 2019 zu setzen – gleiches Abstimmungsprozedere.

Ich darf weiters mitteilen, dass Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber beantragt hat, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 878/A der Ab­geordneten Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 12. Sep­tember 2019 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung ebenfalls nach Beendi­gung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.

Gleichfalls wurde von Frau Abgeordneter Holzinger-Vogtenhuber beantragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 854/A der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 12. September 2019 zu setzen – gleiche Abstimmungsmodalität.

Ebenso hat Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber beantragt, dem Gesundheits­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 877/A der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 12. September 2019 zu setzen – gleiche Abstimmungsmodalität.

Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich auch mitteilen, dass Frau Abgeordnete Griss beantragt hat, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 840/A eine Frist bis zum 1. September 2019 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.

Frau Abgeordnete Griss hat ebenfalls beantragt, dem Justizausschuss zur Bericht­erstattung über den Antrag 821/A(E) eine Frist bis zum 1. September 2019 zu setzen – gleiches Prozedere bei der Abstimmung über den Antrag.

Ebenso hat Frau Abgeordnete Griss beantragt, dem Justizausschuss zur Bericht­erstattung über den Antrag 841/A eine Frist bis zum 1. September 2019 zu setzen – gleiches Prozedere.

Ebenso hat Herr Abgeordneter Loacker beantragt, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 827/A eine Frist bis zum 1. September 2019 zu setzen.

Der Antrag wird ebenfalls nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.

Herr Abgeordneter Schellhorn hat beantragt, dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zur Berichterstattung über den Antrag 902/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen – gleiches Abstimmungsprozedere.

Ebenso hat Herr Abgeordneter Bernhard beantragt, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Berichterstattung über den Antrag 838/A der Abgeordneten Bernhard, Kol­leginnen und Kollegen eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen – gleiches Prozedere bei der Abstimmung.

Weiters hat Frau Abgeordnete Griss beantragt, dem Ausschuss für innere Angele­gen­heiten zur Berichterstattung über den Antrag 843/A der Abgeordneten Griss, Kolle­ginnen und Kollegen eine Frist bis zum 1.9.2019 zu setzen – gleiches Abstimmungs­prozedere.

Der letzte Antrag stammt ebenso von Frau Abgeordneter Griss, sie beantragt, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 822/A(E) der Abgeordneten Griss, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 1. September 2019 zu setzen.

Damit haben wir die Fristsetzungen jetzt erledigt.

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Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Es wurde eine Tagesblockzeit von 12 „Wiener Stunden“ vereinbart; folgende Redezeiten ergeben sich daraus: ÖVP 222, FPÖ und SPÖ je 198, JETZT und NEOS je 66 Minuten.

Für die klubfreien Abgeordneten beträgt die Redezeit 33 Minuten; die Debattenredezeit wird auf 5 Minuten begrenzt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Redezeiten.

Wer dafür ist, den darf ich um ein Zeichen der Zustimmung bitten. – Das ist einstim­mig angenommen.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.