Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet, damit ist diese Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 677 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Damit kommen wir sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.