12.27

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir bringen heute die Mindestpension auf Schiene, eine höhere Mindestpension für jene Men­schen, die lange Beitragszeiten haben, nach dem Prinzip: Leistung muss sich auch lohnen. Es gibt Zigtausende Menschen in Österreich, die eine Ausgleichszulage er­halten, obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet haben. Sie haben dabei weniger verdient, waren in Branchen tätig, in denen man nicht viel verdient, oder haben in Teilzeit gearbeitet – aber sie waren immer erwerbs- und berufstätig.

Wir bringen heute eine Mindestpension bei 40 Beitragsjahren in Höhe von 1 200 Euro netto für Einzelpersonen und 1 500 Euro netto für Ehepaare, also bei Anwendbarkeit des Familienrichtsatzes, auf Schiene. Das ist eine große familien- und sozialpolitische Leistung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Neubauer und Stefan.)

Zum Vorwurf, dass ein Restrisiko besteht: Ja, ein Restrisiko besteht auch bei der Regelung, die wir gemeinsam beschlossen haben, 1 000 Euro mit 30 Beitragsjahren; wir nehmen nämlich auf die gleichen Faktoren Bezug, und das ist auch im Gesetz geregelt. Es ist steuerfinanziert – das ist der erste wichtige Punkt –, es ist von der Höhe der Beitragsleistung unabhängig, und es zielt auf den Wohnsitz im Inland ab – das sind die drei wesentlichen Faktoren, die uns gewährleisten, dass diese Aus­gleichszulage, dieser Bonus nicht exportierfähig ist. Davon gehen wir aus, sonst wäre das Restrisiko auch bei der anderen Regelung gegeben. Hundertprozentig aus­schließen kann man es nicht, aber da die alte Regelung gehalten hat, gehen wir davon aus, dass auch diese Regelung hält.

Es ist im Gesetz verankert, es steht auch in den erläuternden Bemerkungen. Ich lese das kurz vor: „Da der vorgeschlagene Ausgleichszulagen- bzw. Pensionsbonus an das Vorliegen einer langen Versicherungsdauer anknüpft, nicht jedoch von der Höhe der geleisteten Beiträge abgeleitet wird, ist davon auszugehen, dass dieser aus allge­meinen Mitteln finanzierte Bonus ebenso wenig dem Leistungsexport unterliegt wie die Ausgleichszulage.“

Ob man es jetzt Ausgleichszulage Plus oder Pensionsbonus nennt, ist zweitrangig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die drei Faktoren sind wichtig, und wir gehen davon aus, dass es nicht exportfähig ist; das wollen wir nämlich nicht. Wir wollen aber, dass jene Menschen, die lang gearbeitet haben, hier eine höhere Pension bekommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bedanke mich auch bei der FPÖ, dass wir das noch gemeinsam auf Schiene bringen konnten. Es ist auch in der mittelfristigen Haushaltsplanung vorgesehen; das möchte ich auch dazusagen. Wir haben das ja auch noch gemeinsam Mitte Mai prä­sentiert, und daher ist jetzt die legistische Ausarbeitung sozusagen auch vorhanden. Wir werden dieses Gesetz beschließen.

Zu den Versicherungszeiten auch ein Wort: Wir haben uns da an die Lang­zeit­versichertenregelung angelehnt. Fünf Jahre bei den Kindererziehungszeiten und ein Jahr beim Präsenz- und Zivildienst, das ist genau gleich wie bei der Langzeit­ver­sichertenregelung, da wir schon wollen, dass die Beitragszeiten im Vordergrund stehen, damit jene Menschen, die durchgehend gearbeitet haben – mit diesen beiden Ausnahmen –, auch in den Genuss dieser erhöhten Mindestpension kommen. Es werden circa 45 000 Menschen in Österreich davon profitieren.

Ich komme aus einer Grenzgängerregion im Innviertel. Wir haben dort die Situation, dass es gerade im Pensionsbereich viele Menschen gibt, die ihr Leben lang zum Beispiel in Deutschland gearbeitet haben, und da sieht man den Unterschied zwischen den deutschen und den unsrigen Pensionen. Die deutsche Pension wird nämlich zwölf Mal im Jahr ausbezahlt. Eine große Menge an Menschen erhält also diese Ausgleichs­zulage, da sie nicht einmal für durchgehende Arbeit in den Genuss von 1 000 Euro Pension kommen, und spricht man von Ehepaaren, dann haben diese die Ausgleichs­zulage für Familien.

Das ist die Wahrheit, wenn man die Systeme miteinander vergleicht. Es ist eine wichtige Maßnahme im Bereich der Sozialpolitik, meine Damen und Herren. Wir beschließen heute diesen Bonus im Sinne jener Menschen, die lange gearbeitet haben, lange eingezahlt haben, weil sie es sich verdient haben, dass auch der Staat die notwendige Anerkennung zum Ausdruck bringt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stefan.)

12.31

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker ist der nächste Redner. – Bitte.