12.31

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Alle haben ein ungeteiltes Interesse daran, dass die Menschen, die lange gearbeitet haben, eine Pension bekommen, von der sie auch gut leben können. Das muss das System gewährleisten, und das darf nie davon abhän­gen, ob gerade Wahlkampfzeit ist.

Was der vorgeschlagene Text allerdings beinhaltet, sind ein paar Pferdefüße.

Der erste ist jener, dass das Versicherungsprinzip ganz, ganz massiv aus den Angeln gehoben wird. Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele nennen: Grundsätzlich gilt im Pen­sionssystem das Prinzip, dass jeder Monat längeres Arbeiten die Pension um ein wenig erhöht. Mit einem fixen Anknüpfen an 40 Beitragsjahre werden ganz viele Personen in die Situation kommen, dass sich zusätzliche Arbeitsmonate für sie nicht mehr auszahlen; sie werden gleich viel Pension haben, egal ob sie 40, 40,5 oder 41 Jahre gearbeitet haben. Das ist natürlich keine Maßnahme, die dazu beiträgt, die Menschen länger im Erwerbsleben zu halten.

Es werden auch Ungerechtigkeiten entstehen. Wer zum Beispiel 39 Jahre arbeitet und dann aus gesundheitlichen Gründen aufhören muss, hat vielleicht in den 39 Jahren viele Beiträge bezahlt, er wird aber diesen Pensionsbonus, den eine Person bekommt, die zwar 40 Jahre gearbeitet hat, aber 40 Jahre in Teilzeit war und ganz wenig Beiträge einbezahlt hat, nicht bekommen. – Das wird also zu Ungerechtigkeiten führen.

Die Extrembeispiele, die das Ministerium auch berechnet hat, führen dazu, dass jemand, der aufgrund eigener Beiträge auf 800 Euro Pension kommt, am Schluss mehr hat als jemand, der aufgrund eigener Beiträge auf 2 000 Euro brutto Pension kommt. So eine Verzerrung bewerkstelligen Sie mit Ihrem System.

Klubobmann Wöginger hat gesagt, es gibt in Oberösterreich viele, die einige Jahre in Deutschland gearbeitet haben, und natürlich sind bei solchen europäischen grenzüber­schreitenden Regelungen, bei der Frage, ob jetzt jemand 40 Arbeitsjahre hat oder nicht, die deutschen Zeiten mitzuberücksichtigen. Das gilt natürlich aber nicht nur für deutsche Jahre, das gilt auch für rumänische, bulgarische und slowakische Jahre und bedeutet, dass jemand, der 35 Jahre in Rumänien und fünf Jahre in Österreich gear­beitet hat, diesen Pensionsbonus auch bekommen wird, da kann die ÖVP, da kann Klubobmann Wöginger noch so schön in das Gesetz hineinschreiben, dass das nicht exportierbar sein wird.

Alle Fachleute sind sich einig, dass man diesen Pensionsbonus auch wieder nach Hause mitnehmen kann. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Die Professoren Obwexer, Marhold und Mazal haben übereinstimmend gesagt: Natürlich kann man das expor­tieren. – Das heißt, der größte Teil dessen, was wir heute beschließen, wird nicht bei den österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten, sondern im Ausland landen. Und es ist schon bemerkenswert, dass gerade die Parteien, die den Kindern der Erwerbstätigen das Geld nicht gegönnt haben, nämlich den Kindern im Ausland viel weniger Geld gegönnt haben, jetzt viel größere Beträge an die Pensionisten überwei­sen wollen.

Es gäbe aber andere Lösungen, und deswegen haben wir einen Abänderungsantrag eingebracht. Wenn es ehrlichen Herzens um ein soziales Anliegen geht, wenn es um die Pensionisten geht, die wirklich vom Minimum leben müssen, dann nehmen Sie diese 50 Millionen Euro in die Hand und geben Sie sie denen, die tatsächlich von diesem Minimum, nämlich von der Ausgleichszulage, leben.

Wenn man die Ausgleichszulage erhöht, anstatt diesen Pensionsbonus einzuführen, hat man mehrere Vorteile: Von der Ausgleichszulage profitieren vor allem Frauen, von Ihrem Pensionsbonus werden überwiegend Männer profitieren; die Ausgleichszulage ist nachweislich und rechtlich sicher nicht exportierbar, Ihr Pensionsbonus wird expor­tierbar sein; bei der Ausgleichszulage gibt es eine Prüfung des sozialen Bedarfs, die gibt es bei Ihrem Pensionsbonus nicht; die Ausgleichszulage bekommt nur, wer das Geld wirklich braucht, weil er sonst zu wenig zum Leben hat.

Wenn Sie also ehrlichen Herzens ein soziales Anliegen unterstützen würden, würden Sie die Ausgleichszulage erhöhen und nicht irgendwelche Wahlgeschenke verkaufen, die man dann den Leuten am Stammtisch gut erklären und als Geschenk präsentieren kann. (Beifall bei den NEOS.)

12.36

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 905/A der Abgeordneten August Wöginger, Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­siche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialver­siche­rungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In Artikel 1 lautet die Z. 1 wie folgt:

1. § 293 Abs. 1 lit. a sublit aa. lautet:

„aa) wenn sie mit dem Ehegatten (der Ehegattin) oder dem/der eingetragenen PartnerIn im gemeinsamen Haushalt leben für das Jahr 2019 1398,97 € und für das Jahr 2020 (vor der Anpassung um den Anpassungsfaktor gem. § 108 Abs. 5 ASVG für das Jahr 2020) 1420,00 €.“

II. In Artikel 1 lautet die Z. 2 wie folgt:

2. § 293 Abs. 1 lit. a sublit bb. lautet:

„bb) wenn die Voraussetzungen nach sublit. aa nicht zutreffen und sublit. cc nicht anzuwenden ist für das Jahr 2019 933,06 € und für das Jahr 2020 (vor der Anpassung um den Anpassungsfaktor gem. § 108 Abs. 5 ASVG für das Jahr 2020) 954,00 €.“

III. In Artikel 1 entfallen Z. 3 bis Z. 4

IV. In Artikel 2 lautet die Z. 1 wie folgt:

1. § 150 Abs. 1 lit. a sublit aa. lautet:

„aa) wenn sie mit dem Ehegatten (der Ehegattin) oder dem/der eingetragenen PartnerIn im gemeinsamen Haushalt leben für das Jahr 2019 1398,97 € und für das Jahr 2020 (vor der Anpassung um den Anpassungsfaktor gem. § 108 Abs. 5 ASVG für das Jahr 2020) 1420,00 €.“

V. In Artikel 2 lautet die Z. 2 wie folgt:

2. § 150 Abs. 1 lit. a sublit bb. lautet:

„bb) wenn die Voraussetzungen nach sublit. aa nicht zutreffen und sublit. cc nicht anzuwenden ist für das Jahr 2019 933,06 € und für das Jahr 2020 (vor der Anpassung um den Anpassungsfaktor gem. § 108 Abs. 5 ASVG für das Jahr 2020) 954,00 €.“

VI. In Artikel 2 entfallen Z. 3 bis Z. 4

VII. In Artikel 3 lautet die Z. 1 wie folgt:

1. § 141 Abs. 1 lit. a sublit aa. lautet:

„aa) wenn sie mit dem Ehegatten (der Ehegattin) oder dem/der eingetragenen Part­nerIn im gemeinsamen Haushalt leben für das Jahr 2019 1398,97 € und für das Jahr 2020 (vor der Anpassung um den Anpassungsfaktor gem. § 108 Abs. 5 ASVG für das Jahr 2020) 1420,00 €.“

VIII. In Artikel 3 lautet die Z. 2 wie folgt:

2. § 141 Abs. 1 lit. a sublit bb. lautet:

„bb) wenn die Voraussetzungen nach sublit. aa nicht zutreffen und sublit. cc nicht anzuwenden ist für das Jahr 2019 933,06 € und für das Jahr 2020 (vor der Anpassung um den Anpassungsfaktor gem. § 108 Abs. 5 ASVG für das Jahr 2020) 954,00 €.“

IX. In Artikel 3 entfallen Z. 3 bis Z. 4

Begründung

Ad I. bis  IX.

ASVG/GSVG/BSVG: Der Pensionsbonus soll laut ÖVP und FPÖ 60 Mio Euro kosten. Dieser Bonus soll mit diesem Antrag gestrichen werden und stattdessen für die Erhöhung der Ausgleichszulage (Einzelperson bzw. Paare) verwendet werden - 21 Euro pro Monat (14x), 294 Euro pro Jahr. Frauenpolitisch bietet diese Variante den Vorteil, dass in erster Linie Frauen von dieser Ausgleichszulagen-Erhöhung profitieren, denn ktuell sind von 209.000 Ausgleichszulagen-Bezieher_innen 142.000 Frauen. Von der Variante gem. Antrag 905/A würden dagegen vorwiegend Männer profitieren [1], weil Frauen seltener 40 Beitragsjahre erreichen. Bei den Pensions-Boni gem. Antrag 905/A besteht zudem die Gefahr der „Exportierbarkeit“, was eine zusätzliche Budgetbelastung von bis zu 421 Mio Euro jährlich mit sich bringen könnte [2]. Diese Gefahr besteht bei einer Anhebung der Ausgleichszulage nicht.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläu­tert, er wurde auch verteilt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Neubauer. – Herr Abgeordneter, bitte.