12.56

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bin über einige Aussagen, die ich hier gehört habe, verwun­dert; besonders über die Aussage der Kollegin Bogner-Strauß, die hier erklärt hat, sie sei verwundert, dass die SPÖ diesem Antrag nicht zustimmen werde. – Das stimmt nicht, Kollegin Bogner-Strauß! Entweder haben Sie unserem Kollegen Muchitsch nicht zugehört, was er gesagt hat, oder Sie befinden sich auf demselben Trip wie Ihr Parteivorsitzender: dass Sie Behauptungen über die SPÖ in den Raum stellen, die einfach nicht stimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Muchitsch hat eines ganz klar erklärt: Wir werden diesem Antrag zustimmen, aber die Rahmenbedingungen dazu sollten neu verhandelt werden, weil einige Rah­men­bedingungen aus unserer Sicht nicht passen. Er hat gesagt, er werde einen Rückverweisungsantrag stellen, damit wir die Rahmenbedingungen noch verhandeln können. Wir sind gesprächsbereit, weil einige Dinge noch geklärt gehören. Das ist unserer Meinung nach noch sehr, sehr wichtig.

Einer Erhöhung der Mindestpension, einer Maßnahme dahin gehend zuzustimmen, das ist selbstverständlich, dass man so etwas macht, Kollege Neubauer, speziell dann, wenn dann die Einzelpensionisten 1 200 Euro und die Familien 1 500 Euro zur Verfü­gung haben, aber ein Problem für uns sind die Beitragsjahre statt den Versiche­rungsjahren. Wenn man sich einen normalen Berufsablauf anschaut, dann muss man feststellen, dass es sehr wohl viele Ausfallszeiten gibt, vor allem in Produktions­bereichen – nicht in Bürobereichen; ich sage wirklich: in Produktionsbereichen –, wo vermehrt Krankenstände zu verzeichnen sind, wo man vermehrt von Arbeitslosigkeit bedroht ist, weil die Firmen zusperren, und so weiter. All das sind Zeiten, die nicht mitangerechnet werden – und dann 40 Beitragsjahre zu erreichen ist natürlich etwas, was sehr, sehr schwer leistbar ist.

Wir glauben, dass es zwar ein erster richtiger Schritt ist, die Mindestpensionen zu erhöhen, aber wir müssen in Zukunft natürlich noch Veränderungen herbeiführen. Und eine der Veränderungen wäre – wichtig und auch gut –, zum Beispiel auch auf die nächsten Pensionsanpassungen zu schauen, denn gerade die Pensionisten sind es, die eine gute Anpassung brauchen, weil sie jene Gruppe sind, die den Wirtschafts­motor am Standort Österreich durch ihre Beiträge, durch ihre Einkäufe und so weiter am Laufen hält, meine Damen und Herren!

Weil wir gerade bei den Pensionen sind, habe ich auch folgenden Abänderungsantrag einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 905/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 1 erhält die Bezeichnung „1a.“ und folgende Z 1 wird vorangestellt:

1. In §261 wird folgender Absatz 8 eingefügt werden:

„(8) Abs. 4 ist auf Bezieher von Sonderruhegeld (Art. X NSchG) nicht anzuwenden. Der zuständige Pensionsversicherungsträger hat für Personen, die Sonderruhegeld beziehen, das Sonderruhegeld ab 1.1.2020 neu festzusetzen.“

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Meine Damen und Herren! Das ist ein Abänderungsantrag, der unter den Tagesord­nungspunkten 10 und 11 noch einmal im Detail diskutiert werden muss, weil es Ent­schließungsanträge dazu gibt. Wir glauben, gerade jetzt, wenn das Sozialversiche­rungsgesetz geöffnet wird, ist es notwendig, diesen Antrag einzubringen, um eine sofortige Lösung für schwerarbeitende Menschen in Österreich herbeizu­füh­ren. Die Problematik dieser schwerarbeitenden Menschen ist, dass sie zwar über 30, 40 Jahre Schwerarbeit leisten, Sonderbeiträge von den Dienstgebern einbezahlt werden – sie mit 57 Jahren dann aber mit den höchsten von allen Pensionsabschlägen in Pension geschickt werden. Wir sind der Meinung, wenn schon Extrabeiträge bezahlt werden, sollen diese Abschläge wegfallen.

Wir hätten jetzt hier die Möglichkeit – dieser Aufruf ergeht insbesondere an die FPÖ –, dies mit dieser Gesetzesänderung, mit diesem Abänderungsantrag sofort zu regeln, damit mit 1.1.2020 diese Sonderruhegeldbezieher – das sind wirklich nur schwer arbei­tende Menschen – endlich einmal die Pension erhalten, die ihnen auch zusteht. (Beifall bei der SPÖ.)

13.00

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Muchitsch, Keck, Knes, Stöger, Ing. Vogl, Genos­sinnen und Genossen

zum Antrag 905/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-So­zial­versicherungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

a) Die Z 1 erhält die Bezeichnung „1a.“ und folgende Z 1 wird vorangestellt:

1. In §261 wird folgender Absatz 8 eingefügt werden:

„(8) Abs. 4 ist auf Bezieher von Sonderruhegeld (Art. X NSchG) nicht anzuwenden. Der zuständige Pensionsversicherungsträger hat für Personen, die Sonderruhegeld bezie­hen, das Sonderruhegeld ab 1.1.2020 neu festzusetzen.“

Begründung

Nachtschwerarbeit leisten Personen, die nach Artikel VII des Nachtschwerarbeits­gesetzes Nachtarbeit in Verbindung mit Schwerarbeit leisten. Für diesen Personen­kreis ist vorgesehen, dass sie, nach Erreichen bestimmter gesetzlichen Voraussetzun­gen, mit 57 Jahren das Sonderruhegeld in Anspruch nehmen können. Dafür müssen vom Dienstgeber zusätzlich für jeden Betroffenen 3,4% der Bruttolohnsumme monat­lich zum normalen Pensionsversicherungsbeitrag extra bezahlt werden. Aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage wird den Betroffenen trotz dieser zusätzlichen Beiträge ein Abschlag in der Höhe von 4,2% pro Jahr, max. 13,8% auferlegt. Das Sonder­ruhe­geld wird auf Basis der Invaliditätspension berechnet und diese Abschläge ziehen massive Pensionskürzungen für ArbeitnehmerInnen nach sich, die Jahrzehnte Nacht- und Schwerarbeit geleistet haben. Die Mehrkosten sind durch höhere Beiträge gerecht­fertigt.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Michael Hammer. – Bitte.