13.17

Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesministerinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause und auf der Galerie! Lassen Sie mich zuerst auf die zwei Anträge zum Papamonat beziehungsweise zur flexiblen Väterkarenz eingehen.

Die Väterbeteiligung ist mir als Mutter von drei Kindern extrem wichtig. Dazu braucht es ein gesellschaftliches Umdenken und es braucht ein modernes Familienbild. Des­wegen sind alle Initiativen wichtig, die die Väterbeteiligung in Österreich erhöhen, denn da haben wir noch Aufholbedarf. Allerdings ist der Antrag der SPÖ zum Papamonat nicht zu Ende gedacht und auch verfassungsrechtlich bedenklich, sagen mir die Experten.

Der SPÖ-Antrag ist unflexibel, weil die Väter exakt 28 Tage Anspruch auf den Papa­monat haben. Weiters müssen diese 28 Tage innerhalb der Mutterschutzzeit nach der Geburt konsumiert werden. Da kommt es zu einer Ungleichbehandlung der Väter, denn manche Mütter sind zwei Monate in Mutterschutz und andere Mütter sind drei Monate in Mutterschutz. Das kommt darauf an, ob man eine natürliche Geburt oder einen Kaiserschnitt hat. Außerdem setzt der Antrag der SPÖ nur noch einen gemeinsamen Haushalt von Vater und Kind voraus. Meiner Meinung nach zielt die Papazeit aber darauf ab, die Bindung zwischen Vater, Mutter und Kind zu stärken.

Deswegen verfolgen wir mit den NEOS gemeinsam einen anderen Ansatz, und zwar den Antrag zur flexiblen Väterkarenz. Mit diesem Antrag kann jeder Vater 28 Tage Papamonat nehmen, aber wir setzen auf Wahlfreiheit und Flexibilität. Falls ein Vater nach der Geburt nicht die vollen 28 Tage nehmen kann – denken wir dabei an den Tourismus, an Selbständige oder an die Landwirtschaft; ich bin auf einem Bauernhof aufgewachsen und weiß, in der Erntezeit ist es oft nicht möglich, sich 28 Tage Auszeit zu nehmen –, steht es ihm frei, sich zum Beispiel zehn Tage Auszeit zu nehmen.

Der Antrag der SPÖ, meine sehr geehrten Damen und Herren, würde diesen be­troffenen Vätern den Papamonat verwehren. Außerdem ermöglicht es der Antrag von den NEOS und von uns, dass Mutter und Vater zweimal gemeinsam in Karenz gehen. Dies stellt natürlich eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Außerdem können Karenzpausen besser aufeinander abgestimmt und im Familienver­band abgestimmt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Familien, Sie sehen, der Antrag der SPÖ ist wenig durchdacht und bietet Familien kaum Flexibilität. Eine Umsetzung bis zum 1. September 2019 wird außerdem vermutlich nicht möglich sein, da es dazu einer großen Reform des Kinderbetreuungsgeldes bedarf. Das heißt, die Väter haben zwar ab 1. September Rechtsanspruch auf den Papamonat, aber vermutlich auf noch keine budgetäre Entschädigung.

Dann möchte ich noch darauf eingehen, dass wir heute eine Änderung des Kinder­betreuungsgeldgesetzes einbringen und einen Jungfamilienfonds errichten. Sie wissen, das Kinderbetreuungsgeld dient dazu, das Einkommen nach der Geburt eines Kindes zu ersetzen. Daher gibt es auch ganz klar geregelte Zuverdienstgrenzen, und Selb­ständige hatten bislang zwei Jahre Zeit, diese Zuverdienstgrenze abzustecken. Viele Selbständige haben diese Frist übersehen, deshalb erweitern wir jetzt diese Frist, denn diese Familien sind jetzt teilweise zu Härtefällen geworden, sie haben zwar die Zuver­dienstgrenze nicht überschritten, mussten aber dennoch das Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen. (Abg. Heinisch-Hosek: Was ist mit den Krisenpflegeeltern? Die Krisen­pflegeeltern bekommen nichts!) Außerdem gibt es jetzt einen Jungfamilienfonds, und daraus können wir für die Selbständigen, die das Kinderbetreuungsgeld zurückbezahlt haben, dieses wieder ausgleichen.

Im Sinne dieser Anträge würde ich mir wünschen, dass die FPÖ im Sinne der Wahlfreiheit bei unserem Antrag zur flexiblen Väterkarenz mitgeht, denn es braucht mehr Flexibilität, um die Bedürfnisse von Eltern und Kindern umfassender und leichter abzudecken. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

13.22

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Sandler. – Bitte, Frau Abgeordnete.