13.22

Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frauen Bundesministerinnen! Hohes Haus! Verehrte Zuseher und Zuseherinnen! Wir werden dem Antrag über die Abänderung des Kinderbetreuungsgeldes zustimmen, da wir keine taktischen Spielchen auf den Rücken von jungen Menschen und jungen Eltern austragen möchten. (Beifall bei der SPÖ.)

Uns ist es ganz, ganz wichtig, dass die Zuverdienstgrenze angehoben wird, aber – und das sage ich hier auch ganz klar und deutlich – das kann nur ein erster Schritt sein. Es muss selbstverständlich auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass auch unselb­ständig Erwerbstätige, wenn sie zum Beispiel bei der Mutter-Kind-Untersuchung die Fristen versäumen, auch dort nicht – unter Anführungszeichen – „bestraft“ werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.)

Da es mir ein Herzensanliegen ist, werden wir natürlich weiterkämpfen, dass auch die Krisenpflegeeltern das Kinderbetreuungsgeld vom ersten Tag an ausbezahlt bekom­men, weil es wichtig ist und weil es richtig ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher stelle ich folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Birgit Sandler, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 816/A

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

„Artikel 1 (Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Nach Ziffer 2 wird folgende Ziffer 3 eingefügt:

„3. § 2 Abs. 6 lautet:

„(6) Ein gemeinsamer Haushalt im Sinne dieses Gesetzes liegt nur dann vor, wenn der Elternteil und das Kind in einer dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an derselben Wohnadresse leben und beide an dieser Adresse auch hauptwohnsitzlich gemeldet sind. Eine höchstens bis zu 10 Tage verspätet (§ 3 Abs. 1 Melde G) erfolgte Hauptwohnsitzmeldung des Kindes an dieser Wohnadresse schadet nicht. Der ge­meinsame Haushalt gilt bei mehr als 91 tägiger tatsächlicher Dauer einer Abwesenheit des Elternteils oder des Kindes als aufgelöst. Bei einem 91 Tage übersteigenden Krankenhausaufenthalt des Kindes wird bei persönlicher Pflege und Betreuung des Kindes durch diesen Elternteil im Mindestausmaß von durchschnittlich vier Stunden täglich ausnahmsweise der gesamte Haushalt des Kindes mit diesem Elternteil im Sinne dieses Absatzes angenommen. Eine Krisenpflegeperson hat unabhängig davon ob eine dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Krisenpflegekind vorliegt, Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für dieses Krisenpflegekind.

Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht für den leiblichen Elternteil weiterhin für die Dauer des Krisenpflegeverhältnisses. Ein gleichzeitiger Bezug des Kinderbe­treu­ungsgeldes durch den leiblichen Elternteil und Krisenpflegeeltern ist maximal bis zu 91 Tagen ab Übernahme des Kindes durch den Krisenpflegeelternteil zulässig.““

2. Die bisherige Ziffer 3 erhält die Bezeichnung Ziffer 4.

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Wir finden, dass für unselbstständig Erwerbstätige und Krisenpflegeeltern eine schnelle Lösung wichtig ist und diese ihr Leben wesentlich erleichtern würde. Es muss möglich sein, das Geld dafür bereitzustellen.

Damit komme ich zu einem weiteren Thema. Sie haben in der Aktuellen Stunde – wie soll ich sagen? – eine Selbstbeweihräucherung, wie gut Sie mit Steuergeldern um­gehen, inszeniert. Und dann gibt es das Familienfest, 1. Mai 2019, ich zitiere laut den Medienberichten wörtlich: „ÖVP feiert Familienfest in Wien“. „Während Koalitions­partner FPÖ am Staatsfeiertag eine Kundgebung am Urfahraner Jahrmarkt in Linz abhielt und die SPÖ am Wiener Rathausplatz aufmarschierte, lud die ÖVP um Bun­deskanzler Kurz zum Familienfest in den Schönbrunner Schlosspark.“

Während aber die Kundgebungen von FPÖ und SPÖ dezidiert Parteiveranstaltungen waren, ließ sich die ÖVP ihr Fest vom Steuerzahler über die Ministerien finanzieren. (Abg. Leichtfried: Das ist ja unerhört! Ja, wie sind die denn?) Zusätzlich gibt es Medienberichte, die sagen, dass die Aufträge an langjährige Mitglieder der ÖVP, zum Beispiel an einen Gemeinderat in Niederösterreich, vergeben wurden. Jetzt wissen wir, dass die Kosten 230 000 Euro betragen haben, und da frage ich mich schon, ob die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes beachtet wurden.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Silvia Sandler, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Antrag auf Sonderprüfung des Familienfests im Schlosspark Schönbrunn – Verstoß gegen das Vergabegesetz und Verdacht auf Parteienfinanzierung durch die Hintertür durch Alt-Bundeskanzler Kurz“

– (Ruf bei der SPÖ: Das ist ein guter Antrag!) –

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundeskanzlerin wird aufgefordert, im Hinblick auf die Vorgänge im Zusam­menhang mit der Organisation und Durchführung des ‚Familienfests im Schlosspark Schönbrunn‘ durch die Österreichischen Bundesgärten in Kooperation mit dem Bun­desministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und dem Bundeskanzleramt, Frauen, Familien und Jugend unverzüglich eine interne Sonderprüfung zu veranlassen. Dabei sollen insbesondere alle damit im Zusammenhang stehende Aufträge sowie die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen einer umfassenden Prüfung unterzo­gen werden.

Im Raum stehende Verdachtsmomente hinsichtlich des Verstoßes gegen vergabe­rechtliche Vorgaben durch Amtsträgerinnen und Amtsträger des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und des Bundes­minis­teriums für Frauen, Familien und Jugend und deren ausgegliederten Einheiten sowie weitere Verdachtsmomente sollen eingehend geprüft werden. Der Bericht soll unver­züglich, spätestens bis zum 15. August dem Parlament übermittelt werden.“

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Ein Leobener Glückauf und danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.28

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs 3 GOG-NR

der Abgeordneten Birgitt Sandler

Genossinnen und Genossen

zum Antrag 816/A Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird und ein Gesetz über die Errichtung eines Jungfamilienfonds (Jungfamilien­fonds­gesetz) erlassen wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

„Artikel 1 (Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes) wird wie folgt geändert:

Nach Ziffer 2 wird folgende Ziffer 3 eingefügt:

„3. § 2 Abs. 6 lautet:

„(6) Ein gemeinsamer Haushalt im Sinne dieses Gesetzes liegt nur dann vor, wenn der Elternteil und das Kind in einer dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an derselben Wohnadresse leben und beide an dieser Adresse auch hauptwohnsitzlich gemeldet sind. Eine höchstens bis zu 10 Tage verspätet (§ 3 Abs.1. Melde G) erfolgte Hauptwohnsitzmeldung des Kindes an dieser Wohnadresse schadet nicht. Der ge­meinsame Haushalt gilt bei mehr als 91 tägiger tatsächlicher Dauer einer Abwesenheit des Elternteils oder des Kindes als aufgelöst. Bei einem 91 Tage übersteigenden Krankenhausaufenthalt des Kindes wird bei persönlicher Pflege und Betreuung des Kindes durch diesen Elternteil im Mindestausmaß von durchschnittlich vier Stunden täglich ausnahmsweise der gesamte Haushalt des Kindes mit diesem Elternteil im Sinne dieses Absatzes angenommen. Eine Krisenpflegeperson hat unabhängig davon ob eine dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Krisenpflegekind vorliegt, Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für dieses Krisenpflegekind.

Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht für den leiblichen Elternteil weiterhin für die Dauer des Krisenpflegeverhältnisses. Ein gleichzeitiger Bezug des Kinder­betreuungsgeldes durch den leiblichen Elternteil und Krisenpflegeeltern ist maximal bis zu 91 Tagen ab Übernahme des Kindes durch den Krisenpflegeelternteil zulässig.““

Die bisherige Ziffer 3 erhält die Bezeichnung Ziffer 4.

Begründung

Wenn Familien in akute Krisensituationen geraten, kommen geschulte passagere Pflegeeltern zum Einsatz, die im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe Kinder für einen bestimmten Zeitraum in Pflege und Erziehung übernehmen. Diese Pflegeeltern springen immer dann ein, wenn ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis für eine nicht bloß verhältnismäßig kurze Zeit eintritt, das die leiblichen Eltern an der Betreuung hindert. Zu diesem Zeitpunkt ist aber noch unklar, wie es konkret weiter­geht: Ob eine Rückführung zu den Eltern, zu Verwandten oder zu Personen aus dem sozialen Umfeld möglich ist oder ob eine andere Form der Betreuung gefunden werden muss. Für diesen Zeitraum der Klärung betreuen meist eigens ausgebildete Krisen­pflege­familien vor allem sehr junge Kinder im Familienverband. Krisenpflegeeltern stellen ein äußerst bewährtes Betreuungsinstrument im Kinderschutz dar und es ist erforderlich ihre anspruchsvolle Kinderschutztätigkeit auch in dieser Hinsicht attraktiv zu gestalten. Die Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes für Krisenpflegeeltern ab dem ersten Tag ist in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung. Es ist erfor­derlich im Kinderbetreuungsgeldgesetz eine Klarstellung einzufügen, damit auch Krisenpflegeeltern unabhängig von der Dauer des Betreuungsverhältnisses vom An­spruch auf Kinderbetreuungsgeld umfasst sind. Der Anspruch auf Kinderbetreuungs­geld besteht für den leiblichen Elternteil weiterhin für die Dauer des Krisenpflege­verhältnisses bis zu maximal 91 Tage.

Im Zuge der Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes 2018 wurde der Nachweis verlangt, dass Vater und Mutter während des Spitalsaufenthalts des Kindes während einer Familienzeit das Kind jeweils täglich 4 Stunden durchschnittlich pflegt und betreut. Diese Voraussetzungen sind kaum in die Praxis umzusetzen, wenn das Kind im Inkubator liegt. Krankenhaushygiene und betriebliche Abläufe im Spital werden sich mit dieser Regelung kaum vereinbaren lassen. Das Spitalspersonal hat aber anders zu tun, als dies zu überwachen und dann eine Bestätigung darüber auszustellen. Bei Frühchen, die noch im Inkubator liegen müssen, ist eine vierstündige Betreuung schon aus rein medizinischen Gründen unmöglich. Diese bürokratischen Hürden werden mit dem vorliegenden Abänderungsantrag entschärft.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Sandler, Leichtfried, Zinggl, Scherak

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Antrag auf Sonderprüfung des Familienfests im Schlosspark Schönbrunn – Verstoß gegen das Vergabegesetz und Verdacht auf Parteienfinanzierung durch die Hintertür durch Alt-Bundeskanzler Kurz

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6: Antrag der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird und ein Gesetz über die Errichtung eines Jungfamilienfonds (Jungfamilienfondsgesetz) erlassen wird (816/A)

Am 1. Mai 2019 fand das „Familienfest im Schlosspark Schönbrunn“ statt. Eröffnungs­redner war der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz. Eingeladen hatten dazu die Ministerinnen Köstinger (BMNT) und Bogner-Strauß (BKA, FFJ) sowie die „Öster­reichischen Bundesgärten“. Die ÖVP hatte damals schon versucht, dieses Familienfest für sich zu vereinnahmen und als politisches Pendant zum Staatsfeiertag zu „ver­kaufen“. Dass hier der Versuch unternommen wurde, ein aus Steuermitteln finanziertes Familienfest parteipolitisch für die ÖVP zu nutzen, lässt sich auch daran erkennen, dass beispielsweise damalige FPÖ-Regierungsmitglieder keine Einladung dazu er­halten hatten und daher nur Vertreterinnen und Vertreter der ÖVP-geführten Ressorts anwesend waren. In zahlreichen Medien wurde darüber berichtet, so beispielsweise auch auf Salzburg24.at Dort heißt es wörtlich: „ÖVP feiert Familienfest in Wien. Während Koalitionspartner FPÖ am Staatsfeiertag eine Kundgebung am Urfahraner Jahrmarkt in Linz abhielt und die SPÖ am Wiener Rathausplatz aufmarschierte, lud die ÖVP um Bundeskanzler Sebastian Kurz zum Familienfest in den Schönbrunner Schlosspark.“ Während aber die Kundgebungen von FPÖ und SPÖ dezidierte Partei­veranstaltungen waren, ließ sich die ÖVP ihr Fest vom Steuerzahler über die Minis­terien finanzieren. Offensichtlich um die Parteikassa zu schonen.

Mittlerweile wurde bekannt, dass dieses Fest dem Steuerzahler zumindest 230.000 Euro an Kosten verursacht hat. Darüber hinaus wurde bekannt, dass bei der Auftrags­vergabe – jedenfalls als Subunternehmer - ein erst 2016 gegründetes Unternehmen involviert war, welches zu 50 Prozent dem früheren Generalsekretär und jetzigem provisorischen Leiter der Präsidialsektion im BKA , Dieter Kandlhofer, gehört. Presse­berichten zufolge lautet der Firmensitz auf die Privatadresse des langjährigen Mitglieds der ÖVP Niederösterreich. Die andere Hälfte des Unternehmens gehört Florian K., der – übrigens wie Dieter Kandlhofer - ÖVP-Gemeinderat in Hagenbrunn in Niederöster­reich ist. Florian K. hat auch das Familienfest moderiert.

Hier erhärtet sich der Verdacht auf Parteibuch- und Freunderlwirtschaft, zumal fraglich ist, wie und ob bei Kosten von mehr als 230.000 Euro die Bestimmungen des Bundes­vergabegesetzes beachtet wurden. Bei Aufträgen über 100.000 Euro an einen Auftrag­nehmer hat gemäß den Bestimmungen des Vergabegesetzes jedenfalls eine öffent­liche Ausschreibung zu erfolgen. Aufträge über 50.000 Euro müssen seit 1. März 2019 von öffentlichen Auftraggebern jedenfalls bekannt gegeben werden. Es stellt sich daher die Frage, wann und wo diese Aufträge seitens der zuständigen Ministerien sowie der ausgegliederten Einheiten veröffentlicht wurden.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen

Die Bundeskanzlerin wird aufgefordert, im Hinblick auf die Vorgänge im Zusam­menhang mit der Organisation und Durchführung des „Familienfests im Schlosspark Schönbrunn“ durch die Österreichischen Bundesgärten in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und dem Bundeskanzleramt, Frauen, Familie und Jugend unverzüglich eine interne Sonderprüfung zu veranlassen. Dabei sollen insbesondere alle damit im Zusammenhang stehenden Aufträge sowie die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen einer umfassenden Prüfung unter­zogen werden.

Im Raum stehende Verdachtsmomente hinsichtlich des Verstoßes gegen vergabe­rechtliche Vorgaben durch Amtsträgerinnen und Amtsträger des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und des Bundesminis­teriums für Frauen, Familie und Jugend und deren ausgegliederten Einheiten sowie weitere Verdachtsmomente sollen eingehend geprüft werden. Der Bericht soll unver­züglich, spätestens bis zum 15. August dem Parlament übermittelt werden.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die soeben eingebrachten Anträge sind ordnungs­gemäß eingebracht, ordnungsgemäß unterstützt und stehen mit in Verhandlung. (Ruf bei der SPÖ: Das ist ein Gebot der Stunde! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Das ist halt ein guter Antrag!)

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.