13.59

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zu­schauerinnen! Wir behandeln unter diesem Tagesordnungspunkt gleich mehrere An­träge, daher darf ich mit dem ersten Antrag zum Thema Kinderbetreuungsgeld starten.

Mit dem vorliegenden gemeinsamen Antrag mit der FPÖ wird einerseits vorge­schla­gen, die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ab 2020 von jährlich 6 800 auf 7 300 Euro zu erhöhen. Andererseits soll die rückwirkende Fristverlängerung für Selbstständige, die nicht ganzjährig Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, verlängert werden. Diese Fristen hatten nämlich bisher zur Folge, dass manche Selbstständige das Kinderbetreuungsgeld vollständig zurückzahlen mussten, nur weil sie es verabsäumt hatten, die monatsweise Aufschlüsselung ihrer Einkünfte der Sozialversicherung rechtzeitig bekannt zu geben. Wem dies trotz korrek­ter Einhaltung der Zuverdienstgrenze passiert ist, soll nun Unterstützung aus dem extra dafür vorgesehenen Jungfamilienfonds bekommen. Ich bedanke mich hier im Namen aller Mütter aus dem Bereich der Selbstständigen für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun darf ich zum Thema Papamonat beziehungsweise Väterkarenz übergehen. Dazu gibt es zwei ganz unterschiedliche Anträge. Der eine, der SPÖ-Antrag 576, sieht vor, dass ein werdender Vater einen einseitigen Rechtsanspruch auf einen Papamonat hat. – Es mag sein, dass die SPÖ gerne einseitige Entscheidungen trifft und diese ihrem Gegenüber aufzwingt. Wir Unternehmerinnen und Unternehmer sind in unseren Betrieben ein anderes Miteinander gewohnt. Im Sinne unserer Unternehmer und Unternehmerinnen ist es bei uns üblich, Vereinbarungen zu treffen, mit denen beide Seiten leben können und mit denen beiden Seiten geholfen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens beinhaltet der Antrag einen Kündigungsschutz, beginnend mit einer Voran­kündigung beziehungsweise frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburts­termin. Dieser Kündigungsschutz ist völlig überzogen und zeigt eines ganz klar, nämlich dass die Belastungspartei SPÖ keine Expertise für das Unternehmertum hat und diese auch in Zukunft nicht mitbringen wird. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Sie sehen wahrscheinlich nur den Staatsbetrieb. Dass es auch private Betriebe gibt, scheint Ihnen vollkommen entgangen zu sein. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: In Staatsbetrieben bräuchten wir das nicht!)

Interessant ist zudem, dass es zum Thema Papamonat/Väterkarenz auch einen EU-Richtlinienvorschlag gibt, der erstens zehn Tage Väterurlaub vorsieht und zweitens die Umsetzung dieser Richtlinie erst innerhalb von drei Jahren für notwendig erachtet. Drittens sehen die Mitgliedstaaten eine Mindestbeschäftigungsdauer von sechs bis zwölf Monaten für den Anspruch auf Bezahlung des Väterurlaubs vor. Österreich hat sich vernünftigerweise auch für die zehn Tage ausgesprochen. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Wir bekennen uns natürlich selbstverständlich zur Förderung von Eltern und Familien und somit auch zur Väterbeteiligung. Dies ist ein gesamt­gesell­schaftliches Anliegen, aber wir stimmen einem überbordenden Antrag seitens der SPÖ, der wieder überschießend ein Gold Plating darstellt, sicherlich nicht zu. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich muss sagen, ich bin wirklich sehr verwundert, dass die FPÖ, obwohl sie dem Anti-Gold-Plating-Gesetz zugestimmt hat, nun vorhat, den SPÖ-Antrag zu unterstützen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die freiheitlichen Unternehmer mit einem so überbor­denden Kündigungsschutz von mindestens vier Monaten eine Freude haben werden. Ich bin auch davon überzeugt, dass die Österreicher und Österreicherinnen kein Gold Plating und im Übrigen auch keine populistischen Schnellschüsse möchten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Nicht mindestens, sondern maximal vier Monate! – Zwi­schenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Der NEOS-Antrag mit den flexibleren Karenzmöglichkeiten stellt zumindest eine Alternative zum SPÖ-Antrag dar. Allerdings enthält leider auch der NEOS-Antrag gewisse Spurenelemente von Gold Plating. Der Anspruch auf 28 anstelle von zehn Tagen Väterkarenz ist so ein kleines Spurenelement. Allerdings ist anzuerkennen, dass es dafür keinen überbordenden Kündigungsschutz, sondern eine Anpassung an bereits feststehende Bestimmungen der Väterkarenz beinhaltet. Wir werden daher den Antrag der NEOS unterstützen und geben diesem auch unsere Zustimmung.

Abschließend möchte ich schon noch festhalten, dass Österreich ein Land ist, in dem es ein gutes Miteinander zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Betrieben gibt. Dieses sollten wir gemeinsam weiter fortführen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.04

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Nussbaum. – Bitte.