15.48

Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frauen Ministerinnen! Hohes Haus! In der gegenständlichen Vorlage geht es um ein Verbot der Ausübung von Konversions- und vergleichbaren reparativen Therapieformen an Minderjährigen.

Ich gehe einmal davon aus, dass die meisten von Ihnen mit diesen Begriffen nichts oder nur sehr wenig anfangen können. Tatsächlich haben sie erfreulicherweise in Österreich auch kaum eine Relevanz, ebenso wenig in Deutschland und in der Schweiz, wo es aber gerade jetzt sehr ähnliche Gesetzesinitiativen gibt. Eine gewisse Bedeutung haben diese umstrittenen Therapieformen allenfalls in den USA, wo sie aber bereits in einigen Bundesstaaten verboten sind.

Worum geht es eigentlich? – Ich denke, es geht um ein klares Zeichen, das wir setzen wollen. Bei diesen Verfahren geht es darum, Homosexualität in ein asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umzuwandeln.Das sind sehr fragwürdige Verfahren mit einer ganzen Reihe von Risken und Nebeneffekten wie Depressionen und Angst­störungen bis hin zu Suizidalität. Deshalb gibt es eine ganz klare Ablehnung vonseiten der Fachverbände im Inland und auch im Ausland. Ich bin Psychotherapeut, und es wäre nach meinem Dafürhalten entgegen den Berufspflichten und auch den ethischen Grundlagen des für mich anwendbaren Psychotherapiegesetzes, so ein Verfahren durchzuführen.

Schon allein der Begriff Konversionstherapie beziehungsweise reparative Therapie­for­men ist höchst umstritten, da er ja impliziert, dass Homosexualität eine Fehlfunktion wäre, die – unter Anführungszeichen – „umgewandelt“ beziehungsweise „repariert“ wer­den könnte. Das ist einfach absolut abzulehnen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und JETZT.)

Doch gerade in dieser Zeit der höchst intensiven, ja fast fiebrigen legistischen Aktivi­täten müssen wir dennoch auch ein bisschen auf die Professionalität unserer Anträge achten. Worum es uns da gegangen ist, ist eine klare Abgrenzung dieser sogenannten Konversionstherapien von gesetzlich anerkannten und gesellschaftlich enorm wich­tigen Therapieformen im Rahmen der Psychotherapie, Psychiatrie, der klinischen Psychologie bis hin zur Seelsorge. Es ist ganz wichtig, da eine ganz klare Abgrenzung zu schaffen, damit diese in ihrem Wirkungsbereich nicht eingeschränkt werden. Des­wegen haben wir erfolgreich eingefordert, dass bei der Ausarbeitung der ent­sprechen­den Regierungsvorlage die psychiatrischen, psychotherapeutischen und psycholo­gi­schen Fachvereinigungen eingebunden werden.

In dieser geänderten Fassung befürworten wir sodann den gegenständlichen Ent­schließungsantrag zum Verbot der Ausübung von Konversions- oder vergleichbaren reparativen Therapieformen an Minderjährigen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scherak.)

15.52

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindner. – Bitte.