Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Wir kommen gleich zur Abstimmung über den im Antrag 887/A der Abgeordneten Köstinger, Hofer, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf.
Hiezu haben die Abgeordneten Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich darf daher zuerst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 11 eingebracht.
Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Teil in der Fassung des Initiativantrages.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Initiativantrages.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür die Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den darf ich ebenfalls um ein Zeichen ersuchen. – Das ist auch einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.