Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wir kommen gleich zur Abstimmung über den im Antrag 887/A der Abgeordneten Köstinger, Hofer, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf.

Hiezu haben die Abgeordneten Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich darf daher zuerst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Ziffer 11 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Teil in der Fassung des Initiativ­antra­ges.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Initiativ­antra­ges.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür die Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den darf ich ebenfalls um ein Zeichen er­suchen. – Das ist auch einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.