18.35

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Mit dem Initiativ­antrag zum Aktienrechts-Änderungsgesetz setzen wir eine EU-Richtlinie um, welche das Umfeld für die Aktionäre attraktivieren und die Grundsätze der Unternehmens­führung für börsennotierte Unternehmen verbessern soll.

Ich möchte mich bei Ihnen, Herr Vizekanzler, und auch bei unserem Bundesminister außer Dienst Josef Moser sowie bei den Mitarbeitern Ihres Hauses sehr, sehr herzlich für die Vorbereitung bedanken, denn die Umsetzung dieser Aktionärsrechterichtlinie ist ja legistische Feinarbeit und da durften wir auf die Ressourcen Ihres Hauses zurück­greifen. – Herzlichen Dank für die Begleitung.

Ich möchte mich an dieser Stelle aber auch bei den Kollegen Stefan und Jarolim be­danken. Es war ein gutes gemeinsames Miteinander, sodass wir diese Aktionärs­rechte­richtlinie auf einer sehr breiten Basis als Initiativantrag einbringen konnten. – Danke dafür.

Wir schaffen einerseits Transparenz und klare erweiterte Berichtspflichten an die Aktionäre, auf deren Grundlage diese dann in den verschiedenen Gremien Entschei­dungen informiert treffen können. Es wird auf bessere Transparenz Wert gelegt, so ist etwa die verpflichtende Abstimmung in der Hauptversammlung über die Vergütungs­politik des Unternehmens und auch die Legung eines jährlichen Vergütungsberichts erforderlich.

Zudem ist neu, dass bestimmte Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Rechts­trägern – sogenannte related party transactions – ab einer Schwelle von 5 Prozent der Bilanzsumme verpflichtend den Aufsichtsräten zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, und bei Geschäften, deren Auftragswert 10 Prozent der Bilanzsumme über­steigt, müssen sie darüber hinaus auch veröffentlicht werden.

Ich denke, dass es uns gerade bei dieser Art der Festlegung gelungen ist, eine Ver­hältnismäßigkeit bei den Berichtspflichten zu erreichen, nämlich eine Verhältnismäßig­keit, die einerseits keinen überbordenden Bürokratismus erfordert und andererseits auch festlegt, dass eben die entsprechenden Doppelgleisigkeiten vermieden werden, insbesondere dadurch, dass wir festgelegt haben, dass 100-prozentige Tochtergesell­schaften zum Beispiel von dieser Berichtspflicht ausgenommen sind, da sie ja an die Muttergesellschaft berichten müssen.

Uns ist wichtig, dass die Aktionäre ausreichend informiert sind, dass sie wissen, für welches Unternehmen sie Informationen haben, denn dort investieren sie ja ihr Geld. Gleichzeitig aber schauen wir auf unsere Unternehmerinnen und Unternehmer, denn sie brauchen Luft zum Atmen fürs Wirtschaften, das ist ja ihr Kerngeschäft. Wir haben uns deswegen, dafür bedanke ich mich noch einmal ausdrücklich, bei der Umsetzung dieser EU-Richtlinie auf Folgendes verständigt: Wir haben Gold Plating vermieden und wiederum sozusagen keine Übererfüllung, keinen Bürokratismus und keine nicht notwendige Formalismen geschaffen, die wir wieder zurücknehmen müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

Das haben wir nämlich im Rahmen der Deregulierung mit dem Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019 – das wir vor Kurzem beschlossen haben – begonnen. Wir haben damals 40 Maßnahmen zurückgenommen, die unsere Unternehmer belastet haben. Diesen Weg – ich denke, das ist ein wirklich notwendiger Weg –, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen und werden wir für Sie gerne nach der Wahl weitergehen, indem wir weiter an den Deregulierungen arbeiten werden. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Meinl-Reisinger: Das haben wir gerade ...!)

Ich denke, wir haben eine ausreichend ausgewogene, für alle Seiten gute Lösung gefunden, die vor allem auch die Geheimhaltungsinteressen von Betriebs- und Ge­schäftsgeheimnissen der Unternehmen respektiert.

Was mich im Rahmen dieses Initiativantrages besonders gefreut hat, ist: Wir haben einen sachlichen Diskurs – ohne gekünstelte Aufregung – geführt. Es ist sichtlich ein gutes Gesetz geworden, da alle im Justizausschuss zugestimmt haben. Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen. Danke noch einmal an den Herrn Vizekanzler und sein Haus. Ich freue mich, dass wir für die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land eine gute Lösung finden konnten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stefan.)

18.39

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag.a Muna Duzdar ist die nächste Rednerin. – Bitte.