19.00

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Hintergrund zur 4. Geldwäscherichtlinie ist ganz klar: Den organisierten Verbrechern, den Wirtschaftskriminellen, aber auch terroristischen Organisationen soll die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden. Sowohl Geld­wäscherei als auch Terrorismusfinanzierung sind in Österreich ja unter Strafe gestellt. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Teilbereiche der Umsetzung sind besser gelungen, andere schlechter. Es ist insgesamt inkonsistent.

In der Praxis sind ganze Bevölkerungsgruppen unter Pauschalverdacht gestellt, zum Beispiel Mitglieder von Rechnungshöfen, Vertreter politischer Parteien, Offiziere, Ver­treter internationaler Organisationen, Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen. Mit erfasst sind auch deren Ehegatten, Kinder und Eltern. Das erscheint einerseits natür­lich sinnvoll, nimmt aber andererseits auch erstaunliche Ausmaße an: Eine Bekannte hat mir erzählt, dass sie, als sie das Bankschließfach ihrer verstorbenen Mutter, die zu diesem genannten Personenkreis zählt, übernehmen wollte, auf fast unüberwindbare Hürden gestoßen ist, weil die Überprüfung sehr lange dauerte, aufwendig und lang­wierig war.

Auf der anderen Seite finde ich es aber erstaunlich, dass die von der EU empfohlene verpflichtende Risikoanalyse für Kunden von Immobilienmaklern im Juni 2018 von der FPÖ-ÖVP-Regierung nicht gesetzlich umgesetzt wurde; das ist in der Risikobe­wer­tungsausnahmeverordnung nachzulesen. Hier greift nur die allgemeine Gewerbeord­nung, und diese Ausnahme leuchtet mir als Wohnbausprecherin nicht ganz ein, denn schließlich zeigen die Zahlen der Oesterreichischen Nationalbank, dass der Druck durch das ausländische Kapital enorm ist. Es drängt Geld auf den österreichischen Immobilienmarkt, das wir nicht brauchen, das nur die Preise, die Wohnungspreise in die Höhe treibt und Wohnen verteuert. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Novelle zur Rechtsanwaltsordnung ist für die Berufsgruppe noch immer imprak­tikabel, wir werden diese auch ablehnen. Die 4. Geldwäscherichtlinie war bis 26.6.2017 umzusetzen. – Dass die Republik heute da steht, wo sie steht, ist kein Ruhmesblatt für die abgewählte türkis-blaue Regierung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.03

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ragger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.