19.03

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler und Justizminister! Ich darf ganz kurz und mit aller Würze begründen, warum die FPÖ heute diesem Antrag die Zustimmung erteilen wird, näm­lich aus drei Überlegungen: Stellen Sie sich vor, Sie kommen zum Amtstag bei einem Gericht und die Richterin oder der Richter sagt: Wir wollen mit einer Streitpartei einen Vergleich schließen!, dann wären dort Gerichtsgebühren in einem Ausmaß von 50 Prozent der normalen Gerichtsgebühren fällig.

Eine Woche später haben Sie wiederum eine Streitigkeit, kommen nach ein paar Wochen wieder zum Gericht, reichen dort einen Schriftsatz ein und vergleichen sich in der ersten Tagsatzung. Dann werden aus diesen 50 Prozent der Gerichtsgebühren auf einmal 100 Prozent der Gerichtsgebühren. Das heißt, wir haben ein eklatantes Missverhältnis, wenn sich jemand einerseits außergerichtlich vergleicht oder bei einem prätorischen Vergleich, wie man es vor Gericht nennt, und wenn jemand – auf der anderen Seite – vor Gericht geht.

Das heißt, die Fragestellung ist: Welche Ungleichbehandlung liegt hier vor? – Das ist einmal das Erste; so steht es nämlich im Gesetz.

Das Zweite – und das ist mir auch schon im Ausschuss aufgestoßen – ist – ich habe der ÖVP ja mitgegeben, dass sie sich ein wenig Bedenkzeit geben soll, denn man kann ja auch klüger werden –, dass  die Gerichtsgebühren mit 118 Prozent weit über dem europäischen Durchschnitt liegen. Die durchschnittlichen Gerichtsgebühren in Europa betragen 18 Prozent, jene in Österreich 118 Prozent.

Der dritte Punkt ist – und das ist das Frappierendste; ich freue mich auf die Ver­handlungen in der neuen Gesetzgebungsperiode –, dass diese Gerichtsgebühren nicht dem Justizministerium zugutekommen, sondern dem Finanzministerium, und der Finanzminister stellt dann gnadenhalber das Budget für die Justiz zur Verfügung.

Jetzt frage ich Sie: Wofür hat man dann Gerichtsgebühren, die man einhebt, wenn es darum geht, recht zu bekommen und ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter auszuüben? – Das kann ja nicht die Lösung sein.

Und wenn Sie, Herr Kollege Mahrer, am Ende Ihrer Ausführungen sagen: Ja, wir wollen eine große Lösung haben!, dann bin ich gespannt, wie wir den Kostenbeitrag für Straftäter, für Vergewaltiger, die nur 50 Euro zu zahlen haben und einen minimalen Kostenbeitrag in dieser Republik leisten, erhöhen werden. Dann werden wir darüber reden, dass man, wenn man Freisprüche hat, die Budgets für die Anwälte entsprechend erhöhen wird.

All das sind Punkte, die wir auch eingefordert haben, gemeinsam mit dem vorherigen Justizminister. Ich erwarte mir von der ÖVP, dass sie das in dieser Schnelligkeit zu einem Abschluss bringt. Wenn wir das zustande bringen, dann sind wir auf einem guten Weg, die Frage der Gerichtsgebühren entsprechend zu lösen.

Die FPÖ ist daher heute ganz klar dafür, diesen ersten Schritt der Entlastung für die Bürger und Bürgerinnen in diesem Land, diesen ganz kleinen Schritt im Bereich dieser Gebühren zu setzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Jarolim.)

19.06

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizekanzler Dr. Jabloner. – Bitte, Herr Vizekanzler.