19.11

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Eine sehr herausfordernde Diskussion, wenn man dann als vierter Anwalt in der Reihe hier herauskommt. Ich gestatte mir eine kleine Replik zum Gerichtsgebüh­renthema: Lieber Alfred Noll, ich kann mich daran erinnern, wie du vor wenigen Wochen voll des Lobes über die Expertenregierung warst, in der tiefen Hoffnung, dass diese möglichst lange regieren möge. (Zwischenruf des Abg. Noll.) Und jetzt hast du die von dir geliebte Expertenregierung, und dann steht doch da glatt einer dieser Experten auf und sagt dir, dass zwar dein Antrag sehr nett, aber die Umsetzung leider nicht möglich ist. (Zwischenrufe bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.) Insofern war dein Gegenplädoyer gegen das Plädoyer des Vizekanzlers eigentlich doch das schwächere, und ich würde dich bitten, dir das doch zu überlegen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn ich auch schon als vierter Anwalt hier heraußen stehe, so bin ich doch der erste, der sich nun der Rechtsanwaltsordnung beziehungsweise der entsprechenden Ände­rung zuwendet – dies deshalb, weil ich auch einmal für den Stand sozusagen eine Lanze brechen möchte.

Meine Damen und Herren, über 6 500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in dieser Republik kümmern sich um Ihr gutes Recht, werden aber doch mit relativ vielen bürokratischen Schikanen da oder dort an ihrer Berufsausübung gehindert und es wird ihnen die Arbeit erschwert. Eine davon war die berühmte Geldwäscherichtlinie – eine Kollegin hat zuvor hier schon einige interessante Auswirkungen geschildert. Meine Damen und Herren! Wenn man in einer kleinen bis mittleren Kanzlei einen Geld­wäschebeauftragten haben muss, dann kommen Tätigkeiten auf einen zu, die durch­aus spannend sind und vom eigentlichen Geschäft doch einigermaßen ablenken.

Ja, sicherlich, es ist die Allgemeinheit, die Mehrheit der Anwältinnen und Anwälte, die dafür büßt, dass Einzelne – auch in unserem Stand – für Geld alles tun und die Regeln nicht einhalten. Aus diesem Grund haben wir schon Treuhandbücher machen müssen: weil einer von 3 000 nicht gewusst hat, wie er mit Fremdgeld umgeht. Aus diesem Grund müssen wir heute hier auch feststellen, dass der eine oder andere offenbar Geld verschoben hat und vielleicht, wie es so schön heißt, Geld gewaschen hat. Aus diesem Grund muss dieser Stand einige Dinge schlucken – die große Umsetzung hat es ja schon gegeben, jetzt gibt es hier nur noch die Ergänzung für Filialkanzleien innerhalb der EU, aber auch in Drittstaaten.

Bei all dem, was hier passiert, warne ich aber ein bisschen: Ich frage schon, wie die Rechtsanwaltskammern das, was ihnen da aufgebürdet wird, tatsächlich noch adminis­trieren und überwachen sollen. Ich frage, ob wir als Anwälte das alles überhaupt noch wirklich umsetzen können. Und: Das Geschäft des Anwaltes ist schon eines mit Verschwiegenheitspflicht, und der Anwalt kann nicht dazu gezwungen werden, letztlich der Anzeiger und mehr oder weniger Geheimnisverräter zu werden und ständig dem eigenen Klienten hinterherzulaufen.

Das sind Dinge, die ich mitgebe, um im gleichen Satz ganz klar den Bearbeitern im Bundesministerium für Justiz Dank dafür auszusprechen, dass man beim ersten Mal, aber auch hier beim zweiten Mal in der Umsetzung die gelindesten Mittel angewendet hat. Das ist, finde ich, so in Ordnung und richtig, und wir werden uns mit dieser Um­setzung auch noch zufriedengeben, ihr zustimmen. Namens des Standes und der freien Berufe möchte ich aber schon einmal sagen: Wir müssen aufpassen, dass wir sie nicht überladen und an der Berufsausübung hindern. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.15