19.17

Abgeordneter Dr. Josef Moser (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich mich einleitend bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizministeriums be­danke, die hervorragende Vorarbeit geleistet haben und unter anderen auch dazu beigetragen haben, dass diese Punkte heute, also noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss gebracht werden können.

Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass sich gerade die Bediensteten des Justizministeriums enorm dafür eingesetzt haben, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, und dass sie auch gegen Diskriminierungen, egal welcher Art, aufgetreten sind. Ge­rade der Antrag von Frau Abgeordneter Griss, der unter diesem Tagesordnungspunkt behandelt wird, geht in die Richtung, eine Diskriminierung im internationalen Privat­recht, die gegeben ist, zu beseitigen.

Ausgangspunkt dafür ist natürlich auch das VfGH-Erkenntnis aus dem Jahr 2017, in dem festgehalten ist, dass die zwingende Voraussetzung der Verschiedengeschlecht­lichkeit zweier Personen für das Eingehen der Ehe jedenfalls aufzuheben ist, wobei begründend ausgeführt wurde, dass durch den bestehenden Zwang zur eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare eine Verletzung des Gleichheitsgrund­satzes – nämlich des Artikels 7 der Bundesverfassung – gegeben ist.

Es haben sich daher vier Handlungsoptionen ergeben, wie man dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nachkommen kann. Eine Option war: Beibehaltung der Ehe und eingetragene Partnerschaft als Auslaufmodell. Das hätte gleichzeitig bewirkt, dass die eingetragene Partnerschaft, die in der Bevölkerung auf große Zustimmung ge­stoßen ist, weggefallen wäre.

Die zweite Option wäre gewesen: Beibehaltung der Ehe und eingetragene Partner­schaft als Auslaufmodell mit gesetzlicher Umwandlung der eingetragenen Partner­schaft in eine Ehe. Das hätte in letzter Konsequenz einen Zwang zur Ehe bewirkt; also auch ein Weg, den man nicht gehen soll.

Eine dritte Option wäre gewesen: Wiederherstellung des alten Ehemodells und einge­tragene Partnerschaft für alle. Da wiederum wären genauso gleichheitswidrige Ele­mente umfasst gewesen wie auch beim alten Zustand, der vom Verfassungs­gerichts­hof aufgehoben worden ist.

Es war daher, da wir dafür eingetreten sind, Diskriminierungen zu beseitigen und die Rechte des Einzelnen zu stärken, denklogisch, der Entscheidung des Verfassungs­gerichtshofes zu folgen und eine Ehe für alle und gleichzeitig auch eine Partnerschaft für alle zu ermöglichen, wobei seitens des Justizministeriums auch im Zusammen­wir­ken mit dem Innenministerium Maßnahmen gesetzt worden sind, um auch die Um­wandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe komplikationslos durchführen zu können. Das heißt, man muss nicht zuerst eine eingetragene Partnerschaft auflö­sen, um eine Ehe eingehen zu können, sondern der Prozess wird – mit Zustimmung der Betroffenen – ein fließender sein.

Mit dem heutigen Antrag – das habe ich bereits erwähnt – wird eine weitere Dis­kriminierung beseitigt. Es gibt nämlich nach wie vor Unterschiedlichkeiten, was die eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft und die Ehe betrifft. Zurzeit ist vorgesehen, dass Angehörige eines Staates, der die gleichgeschlechtliche Ehe nicht kennt, wie beispielswiese Slowakei, Ungarn oder Bosnien-Herzegowina, in Österreich nicht gleichgeschlechtlich heiraten können, sehr wohl dürfen sie aber in Österreich auf Basis internationalen Privatrechts eine gleichgeschlechtliche eingetragene Partner­schaft eingehen. Der Grund für diese nicht wirklich nachvollziehbare Regelung ist, dass für die Ehe das Personalstatut gilt, das heißt, das Heimatrecht des Ehepartners, und auf der anderen Seite für die eingetragene Partnerschaft das Recht des Begründungs­staates, das heißt, des Staates, in dem tatsächlich die Partnerschaft geschlossen wird.

Die Politik hat die Aufgabe, Verantwortung zu übernehmen. Die Politik soll nicht war­ten, bis tatsächlich die Gerichte diese Aufgabe erfüllen. Aus diesem Grund ist es zweckmäßig, diese Diskriminierung jetzt zu beseitigen. Es freut mich, dass voraus­sichtlich – wenn man sich die Rednerliste ansieht – auch in diesem Bereich eine weitere Diskriminierung mit großer Mehrheit beseitigt werden kann.

Gestatten Sie mir, abschließend zu den Ausführungen von Dr. Jarolim, den ich sehr schätze, und auch von Dr. Noll kurz noch anzumerken, dass es sehr wohl wichtig ist, dass man auch im Gebührenrecht eine Gesamtlösung in Erwägung zieht, die auch angestrebt wird! Die Lösung, die Gebühren für den Fall, dass ein Vergleich durchgeführt wird, auf die Hälfte zu senken, würde gleichzeitig bedeuten – da die Gebühren, die nicht in Streit gezogen werden, im Mahnverfahren sehr wohl auf der vollen Höhe sind –, dass es für eine Seite besser ist, in den Streit zu gehen und dann einen Vergleich zu schließen, als in die Richtung zu gehen, ein Mahnverfahren durch­zuführen und das Mahnverfahren ohne Probleme abzuwickeln, was auch für die Justiz kostengünstiger wäre. Das heißt also, es wäre zweckmäßig, Herr Dr. Noll, dass man tatsächlich auch eine Gesamtlösung herbeiführt, aber damit gleichzeitig dafür sorgt, dass die Justiz, auch nach Senkung der Gebühren, auch in Zukunft handlungsfähig bleibt.

Zu einem weiteren Punkt, der angesprochen worden ist, die Lücke von 70 Millionen Euro, die derzeit besteht: Das sind die Kosten, die sich aus der Rechtsprechung erge­ben, wobei im Jahr 2019 noch die Rücklage, die im Justizministerium angesammelt wurde, ausreicht, um die Bedeckung durchzuführen. Es ist aber richtig, was der Herr Vizekanzler bereits ausgeführt hat, dass in den Jahren 2020 beziehungsweise 2021 für das Funktionieren der Justiz das nötige Budget zur Verfügung zu stellen sein wird, will man in Österreich die Rechtsstaatlichkeit stärken und weiterhin eine funktionierende Justiz haben, auf die wir derzeit eben auch im internationalen Vergleich sehr stolz sein können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Noll.)

19.23

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lindner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.