20.57

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Iris Eliisa Rauskala: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Gestatten Sie mir bitte trotz der fortgeschrittenen Zeit als zuständiger Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, noch einige wenige Worte zum Bildungsinvestitions­ge­setz zu äußern.

Sie haben sich über die sachlichen Argumente und Vorzüge dieses Gesetzes bereits eingehend ausgetauscht. Ich möchte an dieser Stelle meinen ganz herzlichen Dank an Sie aussprechen, dass dieses besonders wichtige Gesetz für die Eltern beziehungs­weise für die Schülerinnen und Schüler heute offenbar – so wie es aussieht – sogar einstimmig beschlossen werden kann. Ich möchte Ihnen aber vor allem auch dafür danken, dass Sie die Initiative ergriffen haben, diese Thematik hier im Hohen Haus zu besprechen und aufzugreifen, nachdem – worauf bereits Herr Abgeordneter Taschner verwiesen hat – mein Vorgänger Bundesminister Faßmann dieses Thema gut vorbe­reitet, aufbereitet und auch intensiv begutachtet hat.

Selbstverständlich wird nicht alles, was sich in diesem Gesetz in dieser Form findet, auf absolute Zustimmung stoßen. Das kann bei einem derart großen und breiten Thema kaum der Fall sein. Die Begutachtung hat aber ergeben, dass sowohl Städte- als auch Gemeindebund als auch Länder das vorliegende Gesetz vorwiegend positiv sehen, dass sie vor allem auch die Bestandssicherung sehr, sehr positiv sehen – eine wesentliche Forderung, die mit diesem vorliegenden Antrag auch zur Kenntnis gelangt und positiv erledigt werden kann.

Gleichzeitig ist sehr wichtig, dass das Ausbauziel von 40 Prozent sogar früher erreicht werden kann. Frau Abgeordnete Cox, ich kann Ihnen hier versichern, das Ministerium wird alles dazu beitragen, dass wir dieses 40-Prozent-Ziel so rasch wie möglich und sogar frühzeitig erreichen werden. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Zu den diversen zur Verfügung stehenden Budgetmitteln wurde von Ihnen bereits alles Wesentliche gesagt. Ich kann an dieser Stelle nur darauf verweisen: Ab 2022 ist sicherlich wieder einiges möglich, das Thema in den Finanzausgleich einzubringen, wie immer eine nächste Bundesregierung dazu stehen wird. Das ist selbstverständlich mit diesem Antrag und mit diesem Gesetz nicht präjudiziert.

Gleichzeitig bin ich aber auch sehr positiv darüber gestimmt, dass ein Teil des Unter­stützungspersonals die Möglichkeit der Weiterfinanzierung über den Integrationstopf hinaus durch die Kofinanzierung der Länder mit diesem Gesetz finden wird. Es ist ein sehr wesentliches Signal auch der Schulerhalter, hier einen Beitrag zu leisten.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal meinen ganz herzlichen Dank dafür aus­sprechen, dass dieses Thema hier in dieser Form derart positiv behandelt wurde, und möchte mich bei Ihnen, auch im Namen aller betroffenen Eltern und SchülerInnen, für die Umsetzung dieses Gesetzes im Herbst, für die Bestandsicherung und für diese Rechtssicherheit ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

21.00

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Schandor ist zu Wort gemel­det. – Bitte.