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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordnete! Die Sitzung ist eröffnet.

Ich darf Sie recht herzlich zur 86. Sitzung des Nationalrates begrüßen. Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen herzlich. (Unruhe im Saal.) – Ich darf um Aufmerksamkeit bitten. Wir haben aufgrund der Tatsache, dass nur acht Anträge angekündigt wurden, es aber schlussendlich 31 wurden, noch etwas Zeit gebraucht. Ich danke für Ihr Verständnis.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Herbert Kickl, Werner Neubauer, BA und Elisabeth Feichtinger, BEd BEd.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das Bundeskanzleramt hat die Mitteilung gemacht, dass die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Iris Eliisa Rauskala durch den Finanzminister Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MBA vertreten wird.

Einlauf

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­ge­genstände darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung hinweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3813/J bis 3839/J

2. Anfragebeantwortungen: 3470/AB und 3471/AB

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Fristsetzungsanträge

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich mitteilen, dass der Abgeordnete Zinggl beantragt hat, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 508/A(E) eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen.

Weiters darf ich mitteilen, dass der Abgeordnete Zinggl beantragt hat, dem Budget­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 944/A der Abgeordneten Rossmann, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen.

Der Abgeordnete Zinggl hat ebenfalls beantragt, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Berichterstattung über den Antrag 967/A(E) der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, Holzleitner, Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen.

Wir haben eine ganze Reihe von Fristsetzungsanträgen, und zwar insgesamt vier Anträge des Abgeordneten Zinggl, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung jeweils eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen: über den Antrag 931/A(E) der Abge­ordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen, über den Antrag 932/A(E) der Abge­ordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen, über den Antrag 933/A(E) der Abge­ordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen und über den Antrag 935/A(E) der Abgeordneten Schmuckenschlager, Feichtinger, Bernhard, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen.

Ebenfalls vor Eingang in die Tagesordnung wird von Frau Abgeordneter Becher be­antragt, dem Bautenausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 516/A betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz 1996 geändert wird“ eine Frist bis 24.9. zu setzen.

Die Abgeordnete Cox beantragt, dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Digi­talisierung zur Berichterstattung über den Antrag 825/A(E) der Abgeordneten Cox, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 13. September zu setzen.

Ebenso hat Frau Abgeordnete Cox beantragt, dem Ausschuss für Forschung, Inno­vation und Digitalisierung zur Berichterstattung über den Antrag 826/A(E) der Abge­ordneten Cox, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 13.9. zu setzen.

Ebenso hat Abgeordneter Vogl beantragt, dem Ausschuss für Konsumentenschutz zur Berichterstattung über den Antrag 926/A(E) der Abgeordneten Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die finanzielle Absicherung für den VKI durch Erhöhung der Basis­förderung“ eine Frist bis 24. September zu setzen.

Es liegen folgende Anträge vor, dem Gesundheitsausschuss eine Frist zur Berichter­stattung zu setzen: Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Schwarz, Kucher, Loacker, dem Antrag 927/A der Abgeordneten Schwarz, Kucher, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 4. Juli 2019 zu setzen.

Gleichfalls der Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Kucher, Schwarz, Kaniak, dem Antrag 936/A der Abgeordneten Kucher, Schwarz, Kaniak, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 24.9.2019 zu setzen.

Weiters beantragen die Abgeordneten Schmuckenschlager, Feichtinger, Bernhard, Rossmann, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 935/A(E) der Abgeordneten Schmuckenschlager, Feichtinger, Bernhard, Rossmann betreffend „Er­klä­rung des Climate Emergency“ eine Frist bis 24.9.2019 zu setzen.

Der Abgeordnete Muchitsch beantragt, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 941/A eine Frist bis 4. Juli zu setzen.

Der Abgeordnete Drozda hat beantragt, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 942/A der Abgeordneten Drozda, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 23. September zu setzen.

Der Abgeordnete Muchitsch beantragt, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 943/A(E) eine Frist bis 4. Juli 2019 zu setzen.

Der Abgeordnete Ing. Vogl beantragt, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 947/A der Abgeordneten Vogl, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 24. September zu setzen.

Die Abgeordnete Doppelbauer beantragt, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft jeweils eine Frist bis 24. September zur Berichterstattung über den Antrag 948/A(E) der Abgeordneten Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen sowie über den Antrag 949/A(E) der Abgeordneten Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen zu setzen.

Der Abgeordnete Scherak beantragt, dem Verfassungsausschutz zur Berichterstattung über den Antrag 951/A der Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 24. September zu setzen.

Die Abgeordnete Krisper beantragt, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 952/A der Abgeordneten Krisper, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. September zu setzen.

Die Abgeordnete Griss beantragt, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 953/A der Abgeordneten Griss, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Sep­tember zu setzen.

Weiters beantragt der Abgeordnete Schellhorn, dem Finanzausschuss jeweils eine Frist bis zum 24. September zur Berichterstattung über folgende Anträge zu setzen: über den Antrag 954/A(E) der Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen und über den Antrag 955/A der Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen.

Frau Abgeordnete Duzdar beantragt, dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Ener­gie zur Berichterstattung über den Antrag 960/A betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird“, eine Frist bis 24.9. zu setzen.

Ebenfalls Abgeordnete Duzdar, Kolleginnen und Kollegen beantragen, dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zur Berichterstattung über den Antrag 962/A(E) betreffend „fairer Finanzierungsschlüssel für die Ökostromförderung“ eine Frist bis 24. September zu setzen.

Abgeordnete Sandler beantragt, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Bericht­erstattung über den Antrag 963/A betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Kinder­betreuungsgeldgesetz 2001 geändert wird“ eine Frist bis 24. September zu setzen.

Die Abgeordneten Großbauer und Wassermann beantragen, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 964/A(E) der Abgeordneten Großbauer, Wasser­mann, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 24.9. zu setzen.

Abgeordneter Jarolim beantragt, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 968/A eine Frist bis 4. Juli zu setzen.

Abgeordneter Zinggl beantragt, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 880/A der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 13.9.2019 zu setzen.

Die gegenständlichen Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Wir haben noch einen Antrag:

Abgeordneter Bernhard beantragt, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 950/A(E) eine Frist bis 24.9. zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung ebenso nach Been­digung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Sind das jetzt alle Anträge, oder haben wir in der Hitze des Gefechts noch etwas ver­gessen? – Das ist nicht der Fall.

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Dann darf ich bekannt geben, dass der ORF wie üblich in ORF 2 bis 13 Uhr überträgt, im Anschluss dann in ORF III und ab 19.15 Uhr im Livestream.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 1 bis 18 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.

Bei den Punkten 1 bis 18 handelt es sich um Berichte des Verfassungsausschusses. Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 15, 16 und 17, 19 und 20, 22 und 23, 24 bis 26, 28 und 29, 30 und 31, 32 und 33 sowie 34 und 35 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen und in einem zu debattieren.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde zwischen den Mitgliedern der Präsi­dialkonferenz eine Tagesblockzeit von 11 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass die Redezeit wie folgt auf die Klubs aufgeteilt wird: ÖVP 204, SPÖ und FPÖ je 182 sowie NEOS und JETZT je 61 Minuten.

Die fraktionsungebundenen Abgeordneten haben eine Gesamtredezeit von 30 Minuten und 5 Minuten je Debatte.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Redezeiten.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig.

Nach diesem langen Prozedere dürfen wir nun in die Tagesordnung eingehen.