12.17

Abgeordneter Dr. Josef Moser (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hochgeschätz­ter Herr Bundesminister für Finanzen, öffentlichen Dienst und Sport! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon mein Vorredner hat näher analysiert, dass mit der vorliegenden 2. Dienstrechts-Novelle 2019 auch die Gleichbehandlungsrichtlinie umgesetzt wird und damit auch unionsrechtswidrige dienstrechtliche Bestimmungen beseitigt werden.

Darüber hinaus werden – um dem Prinzip der Gewaltentrennung Folge zu leisten – Disziplinarangelegenheiten betreffend Beamtinnen und Beamte der Parlaments­direk­tion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft von der Zuständigkeit der Bun­desdisziplinarbehörde, die beim Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport eingerichtet ist, ausgenommen. Diese Änderungen sind durchaus zu begrüßen. Wie gesagt, ich hoffe, dass diese Änderungen auch die Zustimmung aller Abgeordneten dieses Hauses, wenn möglich, finden.

Gestatten Sie mir aber, dass ich in meiner Rede zu diesem Tagesordnungspunkt insbesondere auf einen Entschließungsantrag näher eingehe, der den Justizwache­beamten den Zugang zur Schwerarbeitsregelung ermöglicht! Ich begrüße die Intention dieses Antrages in vollem Ausmaß, da die Schwerarbeitsregelung bisher nur Polizisten nach dem Sicherheitspolizeigesetz beziehungsweise Soldaten während des Auslands­einsatzes zugänglich gewesen ist. Sie konnten auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und gleichzeitig eine ruhege­nuss­fähige Gesamtdienstzeit von 42 Jahren mit mindestens 120 Schwerarbeitsmona­ten aufgewiesen haben.

Justizwachebeamte waren von dieser Regelung, von diesen gesetzlichen Rahmenbe­dingungen ausgeschlossen – und das, obwohl allen bekannt ist, dass gerade Justiz­wachebeamte in Justizanstalten ihren Dienst tagtäglich unter erhöhter Gefährdung verrichten und damit einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung leisten.

Dazu kommt noch, dass sich gerade in letzter Zeit – Sie wissen, dass mehr als 50 Pro­zent der Häftlinge nicht österreichische Staatsbürger sind – die Insassenpopulation verändert hat. Das heißt, dass in den Justizanstalten immer mehr Gefährdungs­potenzial hinzugekommen ist und sich dadurch natürlich die Gefahrensituation innerhalb der Anstalten deutlich verschärft hat. Das bestätigen nicht nur Evaluierungen der psychischen Belastung am Arbeitsplatz, sondern auch neue Studien, die vor Kur­zem herausgegeben worden sind.

Das war auch der Grund dafür, dass ich bereits im März 2018 den damals für den öffentlichen Dienst zuständigen Bundesminister in einem Schreiben darum ersucht habe, den österreichischen Justizwachebeamten den Zugang zur Schwerarbeits­rege­lung zu ermöglichen, und zwar, indem die Beamten, die tagtäglich einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind, in die Verordnung der Bundesregierung über besonders belastende Tätigkeiten aufgenommen werden.

Ich war sehr positiv angetan, dass der damalige Bundesminister für den öffentlichen Dienst der Aufnahme der Justizwachebeamten in diese Regelung zugestimmt hat. Ich hoffe daher, dass mit der heutigen Beschlussfassung diesem berechtigten Anliegen der österreichischen Justizwachebeamtinnen und -beamten nachgekommen wird, und danke Ihnen schon jetzt für Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Berger und Lausch.)

12.20

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag.a Selma Yildirim. – Bitte.