13.07

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich auf dem Kapitalmarkt bewegt, dann braucht es für alle Seiten auf der einen Seite Transparenz und auf der anderen Seite Kontrolle, es braucht Fairness, was die Regulatorien betrifft, und es braucht vor allem auch ein strenges Auge auf Fragen wie Geldwäsche und auch Steuerhinter­ziehung.

Deswegen war es uns natürlich wichtig, diese EU-Richtlinie und auch diese EU-Verord­nung in nationalen Gesetzen umzusetzen. Wir sind da schon recht spät dran. Ich kann es mir ersparen, das inhaltlich – Kollege Krainer hat das dankenswerterweise sehr detailliert gemacht – noch einmal zu erläutern. Wir sind da schon recht spät dran, was die EU-Fristen für die Umsetzung anlangt, und laufen schon Gefahr eines Verfahrens beziehungsweise sind schon in einem Vertragsverletzungsverfahren. Es ist also Eile geboten.

All diese Gesetzesmaterien waren schon in unterschiedlicher Konstellation in Begut­achtung, sodass man mit gutem Gewissen sagen kann: Es sind keine Schnellschüsse, sondern es sind wohlüberlegte Dinge – allerdings nun in zwei Gesetze verpackt, zum einen in das Börsegesetz und zum anderen in das EU-Finanz-Anpassungsgesetz.

Ich bedanke mich zunächst einmal bei unserem ehemaligen Koalitionspartner für die sehr konstruktive gemeinsame Erarbeitung dieser zwei Pakete. Ich bedanke mich aber auch bei den NEOS, bei Kollegen Schellhorn, für die sehr konstruktive Mitarbeit und Unterstützung und nicht zuletzt bei Kollegen Krainer, und zwar nicht nur für die de­taillierte Erläuterung, sondern auch dafür, dass er uns erklärt hat, warum sie in großen Teilbereichen dieser Gesetzentwürfe mitgehen können und warum das in einigen Bereichen nicht möglich ist.

Ich bin froh, dass es uns jedenfalls gelungen ist, bei diesen beiden sehr komplexen und nicht ganz einfach zu erklärenden Gesetzesmaterien eine große Einigkeit herzu­stellen, trotz aller Diskussionen, die wir heute und auch schon gestern an dieser Stelle erlebt haben. – Vielen Dank noch einmal dafür.

Ich bringe den Abänderungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen zum EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 in 644 der Beilagen ein. Dieser Antrag beinhaltet 24 Punkte. Es sind allesamt technische Ände­rungen und die Behebung von Redaktionsversehen beziehungsweise sprachliche Klar­stellungen.

Der Antrag wird verteilt, ich kann mir deswegen die Verlesung des Antragstextes er­sparen.

*****

Ich möchte die Gelegenheit auch gerne dazu nutzen, noch auf einen Antrag hin­zuweisen, der in Kürze eingebracht werden wird, und zwar auf einen Initiativantrag von ÖVP und FPÖ zum Thema Steuerreform und Steuern.

Sie alle wissen, wir hatten uns in der Koalition vorgenommen, eine Steuerreform in Etappen durchzuführen, und wir haben uns trotz des Auseinandergehens der Koalition und der bevorstehenden Neuwahlen dazu entschlossen – auch dafür ein Danke, spe­ziell dir, Hubert Fuchs, aber auch deinen Kolleginnen und Kollegen –, die erste Etappe doch noch durchzuführen, also die Entlastung der Geringverdiener, die Anhebung der Grenze bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern, die Umrechnung der Normver­brauchsabgabe bei den Autos, auch alle Punkte betreffend Ökologisierung wie Vor­steuerabzug für E-Fahrräder, Abschaffung der Eigenstromsteuer für Photovoltaik­an­lagen, auch das Digitalsteuerpaket, vieles weitere mehr und nicht zuletzt die Neuord­nung der Bundesfinanzverwaltung – ein Projekt, an dem ja gerade der amtierende Finanzminister in seiner vorherigen Beamtenfunktion nicht nur maßgeblich mitgewirkt hat, sondern für das er auch verantwortlich war; ein Riesenprojekt, das nun doch noch umgesetzt werden kann. – Vielen herzlichen Dank in diesem Zusammenhang für die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium, mit dir, Herr Finanzminister, und deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Noch einmal an deine Adresse, Hubert Fuchs: Danke für die sehr konstruktiven Ver­handlungen in den letzten Tagen und Wochen. Wie gesagt danke ich im Zusam­men­hang mit diesen Gesetzesmaterien auch den Kollegen Schellhorn und Krainer herzlich. Es geht, wie man sieht, im Parlament auch auf diese Weise. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, MMag. DDr. Hubert Fuchs

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundes­ge­setzes, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungs­streitigkeiten in der Europäischen Union und das Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen erlassen werden sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Immobilien-Investment­fondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Rechnungs­legungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Glücksspiel­gesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 – EU-FinAnpG 2019) (644 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In Artikel 1 wird in § 15 Abs. 2 Z 3 das Wort „Streifrage“ durch das Wort „Streitfrage“ ersetzt.

2. In Artikel 1 wird in § 66 im ersten Satz das Wort „Streitfrag“ durch das Wort „Streitfrage“ ersetzt.

3. In Artikel 2 wird in § 7 Abs. 1 nach dem Wort „Beifügung“ ein Leerzeichen eingefügt.

4. In Artikel 10 Z 4 wird in § 31 Abs. 3 im ersten Satz das Wort „zuständigen“ durch das Wort „zuständige“ ersetzt.

5. In Artikel 10 Z 8 wird in der Novellierungsanordnung die Paragraphenbezeichnung „§ 36 Abs.5“ durch die Paragraphenbezeichnung „§ 36 Abs. 5“ ersetzt.

6. In Artikel 10 Z 9 wird in § 37 Abs. 3 im ersten Satz das Wort „zuständigen“ durch das Wort „zuständige“ ersetzt.

7. In Artikel 10 Z 14 wird in § 43 Abs. 3 im ersten Satz das Wort „zuständigen“ durch das Wort „zuständige“ ersetzt.

8. In Artikel 12 Z 4 wird die Paragraphenbezeichnung „§ 70 Abs.1“ durch die Paragraphenbezeichnung „§ 70 Abs. 1“ ersetzt.

9. In Artikel 14 Z 2 wird der Novellierungsanordnung ein Doppelpunkt angefügt.

10. In Artikel 16 Z 11 wird in § 3 Abs. 2 im dritten Satz das Wort „Ihrem“ durch das Wort „ihrem“ ersetzt.

11. In Artikel 16 Z 40 wird in § 24 Abs. 6 im letzten Satz die Wortfolge „es denn“ durch die Wortfolge „es sei denn“ ersetzt.

12. In Artikel 16 Z 47 wird in § 32b nach dem Verweis „gemäß § 32a Abs. 1“ das Wort „zu“ eingefügt.

13. In Artikel 16 Z 48 wird in § 33 Abs. 1 der fettgedruckte Punkt am Ende des ersten Satzes durch einen Punkt im Normalformat ersetzt.

14. In Artikel 16 Z 48 wird in § 33 Abs. 6 Schlussteil die Wortfolge „dass diese Anforderungen“ durch die Wortfolge „dass diese Behörden Anforderungen“ ersetzt.

15. In Artikel 16 Z 55 wird in § 43 Abs. 4 der Verweis „§9a samt Überschrift“ durch den Verweis „§ 9a samt Überschrift“ ersetzt und die Wortfolge „Änderungen des Inhalts­verzeichnis“ durch die Wortfolge „Änderungen des Inhaltsverzeichnisses“ ersetzt.

16. Die Artikelbezeichnung des auf den Artikel 16 folgenden Artikels wird von „Artikel 3“ auf „Artikel 17“ geändert.

17. In Artikel 17 (neu) wird in Z 1 nach dem Verweis „§ 5“ ein Leerzeichen eingefügt.

18. In Artikel 17 (neu) Z 2 entfällt in der Novellierungsanordnung das Wort „wird“.

19. In Artikel 17 (neu) Z 16 wird in § 5 Abs. 5 die Wortfolge „Bundesanstalt Statistik Austria“ durch die Wortfolge „die Bundesanstalt Statistik Österreich“ ersetzt.

20. In Artikel 17 (neu) Z 17 wird in § 5 Abs. 6 im letzten Satz die Wortfolge „zwei wöchigen“ durch das Wort „zweiwöchigen“ ersetzt.

21. In Artikel 17 (neu) Z 18 wird in § 5a Abs. 1 Z 4 lit. c der Verweis „Z 2 lit. b“ durch den Verweis „lit. b“ ersetzt.

22. In Artikel 17 (neu) Z 34 wird in § 12 Abs. 5 nach dem Wort „Mitgliedstaaten“ das Wort „zu“ eingefügt.

23. In Artikel 17 (neu) Z 37 wird in § 13 Abs. 3 erster Satz nach dem Wort „Form“ das Wort „zu“ eingefügt.

24. In Artikel 17 (neu) Z 47 entfällt vor dem Wort „durch“ das Wort „wird“.

Begründung

Mit diesem Abänderungsantrag sollen offenbare Redaktionsversehen behoben bzw. sprachliche Klarstellungen vorgenommen werden.

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag wurde in seinen Grundzügen erläutert, wurde ausgeteilt, ist ordnungsgemäß unterfertigt und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte schön, Herr Abge­ordneter.