13.13

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Mit dem Börsegesetz und mit dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz werden wichtige Richtlinien umgesetzt, es geht da um wichtige Dinge.

Ich beginne einmal mit dem Börsegesetz, denn aus den Ausführungen meiner Vorred­ner ist ja eigentlich nicht hervorgegangen, worum es da inhaltlich wirklich geht. Ich finde, dass dem, was hier ausgeführt wurde, insbesondere vom Kollegen Krainer, nie­mand folgen konnte. Das hat seine Gründe, ich verstehe das schon. (Abg. Krainer: Ich habe nicht über das Börsegesetz gesprochen, da spricht der Kollege!) – Ja, ich weiß, du hast über das EU-Finanz-Anpassungsgesetz geredet, das ist schon richtig.

Worum geht es denn bei dieser Aktionärsrechterichtlinie und beim Börsegesetz? – Da geht es darum, dass für mehr Transparenz bei institutionellen Anlegern gesorgt wird. Das ist ein wichtiger Punkt. Es geht aber auch darum, dass die Gesellschaft ihre Aktionäre identifizieren können soll – know your shareholder! Sie soll sie aber nicht nur identifizieren können, sondern sie soll auch mit ihnen kommunizieren können. Das sind wichtige Dinge, die wir prinzipiell natürlich befürworten, aber im Rahmen der Debatte im Finanzausschuss sind ja erstaunliche Dinge zum Vorschein gekommen, auf die ich nun kurz eingehen möchte.

Die Richtlinie erlaubt ja die Einführung einer Schwelle, ab der Gesellschaften das Recht haben, ihre Aktionäre zu identifizieren, und die Schwellenwerte liegen in der Richtlinie zwischen 0,1 und 0,5 Prozent. Das bedeutet nichts anderes als: Wer weniger Aktien beziehungsweise Stimmrechte als den Schwellenwert hat, darf nicht identifiziert werden.

Es gab den Ministerialentwurf, und im Ministerialentwurf war eine Schwelle von 0 Pro­zent vorgesehen, und dann gab es die Regierungsvorlage, und darin war plötzlich ein Schwellenwert von 0,5 Prozent vorgesehen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Was ist da zwischen dem Ministerialentwurf und der Regierungsvorlage passiert und warum wurde gerade der oberste Schwellenwert genommen und nicht ein deutlich niedriger?

In Wirklichkeit gibt es keinen Grund dafür, diesen Schwellenwert so hoch festzulegen. Man ist da meilenweit von den Kleinanlegern entfernt. Nehmen wir als Beispiel die OMV und legen die Schwelle von 0,5 Prozent an, so bedeutet das einen Aktienwert von 70 Millionen Euro, der nun eine Identifizierung vermeiden kann.

Herr Finanzminister! Sie haben in der Ausschussdebatte diesen Schwellenwert mit 0,5 Prozent dahin gehend begründet, dass man Gold Plating vermeiden will. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, was das mit Gold Plating zu tun hat. Das war aus­schließlich eine politische Entscheidung – tut mir leid, sorry! Einer solch politischen Entscheidung für einen Schwellenwert – wo andere im Begutachtungsverfahren einen deutlich niedrigeren vorgeschlagen haben, beispielsweise der Rechtsanwalts­kammer­tag mit 0,1 Prozent, und dann am Ende des Tages 0,5 Prozent herauskommen –, einem solchen Gesetzentwurf kann ich meine Zustimmung nicht erteilen, obwohl ich noch einmal betonen möchte, dass es im Prinzip um richtige, wichtige Dinge geht.

Zum EU-Finanz-Anpassungsgesetz: Dazu hat es, das möchte ich einmal grundlegend anmerken, einen §-27-Antrag gegeben, den wir 30 Stunden vor Beginn der Sitzung des Finanzausschusses übermittelt bekommen haben, 155 Seiten technische Ausführun­gen – unzumutbar, dass das irgendjemand durcharbeiten, geschweige denn nachvoll­ziehen kann. Es wäre Zeit gewesen, rechtzeitig eine Regierungsvorlage in die Wege zu leiten – Herr Finanzminister, ich habe das schon im Ausschuss gesagt –, dann hätten wir etwa zehn Tage Zeit gehabt, um diese 155 Seiten durchzuarbeiten. So haben wir das nicht gehabt, sondern eine wesentlich kürzere Frist zwischen der Sitzung des Finanzausschusses, in der wir das diskutiert haben, und der heutigen Sitzung.

Sie, Herr Finanzminister, haben uns dann – das ist meine zweite Anmerkung – im Finanzausschuss erklärt, dass in diesem Antrag – dieser Umsetzung der fünf EU-Richtlinien – nur jene Teile zusammengezogen worden sind, die für die Umsetzung dieser Richtlinien essenziell sind. Wir haben natürlich mit diesem 155-seitigen Konvolut ein bisschen gearbeitet und unter anderem feststellen müssen, dass dem nicht so ist.

Wir haben feststellen müssen, dass auf Ihr Wort kein Verlass ist, Herr Finanzminister! Warum? – Der Antrag enthält nämlich Elemente, die für die Umsetzung der Richtlinien irrelevant sind, wie beispielsweise im Artikel 17 die Einführung eines sogenannten Compliance-Packages, das keineswegs ein Teil der 5. Geldwäscherichtlinie ist.

Was meine ich, wenn ich von Compliance-Packages spreche? – Das ist die Mög­lichkeit der Übermittlung der zur Feststellung und Überprüfung von wirtschaftlichen Eigentümern erforderlichen Dokumente an das zentrale Register. Das führt auf der einen Seite zwar zu einem reduzierten Aufwand für die Beteiligten, das ist schon richtig, auf der anderen Seite besteht aber natürlich die Sorge, dass es durch externe Anbieter bei der Anlegung dieser Packages zu einem qualifizierten race to the bottom kommen könnte.

Ich erinnere mich noch, das war ja eines der Steckenpferde Ihres Vorgängers, des Finanzministers Löger. Er hat diese Compliance-Packages verfolgt und das ist nichts anderes als ein Zuckerl für die Industrie. Herr Finanzminister, ich habe eh schon versucht, das im Ausschuss auch anzudeuten: So geht das nicht! Zuckerl für die Industrie einzuarbeiten finde ich deshalb ärgerlich, weil es gerade auch in dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz um wichtige Umsetzungen im Zusammenhang mit der 5. Geldwäscherichtlinie geht. Das ist sehr wichtig, das ist sehr zentral, dem würden wir gerne zustimmen, ebenso wie beispielsweise erhöhten Transparenzbestimmungen im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Eigentümerregister.

Aus diesen hier erläuterten Gründen werden wir weder dem Börsegesetz noch dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz unsere Zustimmung erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

13.20

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.