13.20

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass es sich bei dieser Änderung, dieser Novellierung des Börsegesetzes 2018 um eine sehr technokratische Materie handelt, haben meine Vorredner ja nicht nur erwähnt, sondern auch bewiesen. Ich möchte zwei wesentliche Ziele der Richtlinie herausgreifen, das ist zum einen die Identifikation der Aktionäre und zum anderen die Transparenz bei institutionellen Anlegern, bei Vermögensverwaltern und bei Stimmrechtsberatern.

Es geht dabei also darum, dass die langfristige Mitwirkung der Aktionäre und auch die Transparenz zwischen Gesellschaftern, Aktionären und Anlegern gefördert werden sollen. Dazu ist es eben notwendig, dass Gesellschaften ihre Aktionäre identifizieren, also kennen können, um auch direkt mit ihnen in Kontakt treten, direkt mit ihnen kommunizieren zu können. Dies geschieht eben im Hinblick auf eine Erleichterung der Ausübung von Aktionärsrechten – das ist das, worum es da geht – und der Zusam­menarbeit der Aktionäre mit den Gesellschaftern. Dies soll im Wesentlichen durch sogenannte Intermediäre erfolgen, das sind Wertpapierfirmen, Kreditinstitute und so weiter, also jene, die Dienstleistungen der Verwahrung, der Verwaltung von Wert­papieren oder der Führung von Depotkonten im Namen von Aktionären und anderen Personen erbringen.

Der Punkt, der im Ausschuss für den größten Diskussionsstoff gesorgt hat, war eben die Festsetzung des sogenannten Schwellenwertes – was auch der Kollege, mein Vorredner Klubobmann Rossmann, angesprochen hat – mit 0,5 Prozent.

Zur Erklärung nur ganz kurz: Das Recht der Gesellschaft auf Identifizierung, also das Recht der Gesellschaft, zu wissen, wer ihr Aktionär ist, gilt erst, wenn der Aktionär mindestens 0,5 Prozent der Aktien oder der Stimmrechte hält. Die Richtlinie lässt einen Spielraum offen, es wäre auch möglich, einen niedrigeren Schwellenwert anzusetzen, zum Beispiel 0,1 Prozent, aber aus unserer Sicht wäre ein solche Regelung völlig überschießend. Es würde ein Verwaltungsaufwand erzeugt, der durch nichts zu rechtfertigen ist. Dieser Verwaltungsaufwand würde explosionsartig aufgeblasen und würde damit alle Grenzen sprengen. Daher ist es aus unserer Sicht einfach nur ge­recht, diesen Schwellenwert mit 0,5 Prozent festzusetzen, weil wir damit auch Gold Plating – da widerspreche ich meinem Vorredner – vermeiden.

Herr Finanzminister, Sie haben im Ausschuss bekräftigt, dass die Festlegung dieses Schwellenwertes aufgrund einer Stellungnahme, aufgrund von Experteneinschätzun­gen und auch aufgrund der spezifischen Situation in Österreich erfolgt ist.

Herr Kollege Abgeordneter Rossmann, ich gebe Ihnen auch so nur mit – ich gebe es Ihnen auch so nur mit (in Richtung des mit Abg. Krainer sprechenden Abg. Rossmann), wenn Sie mir zuhören –: Es braucht in diesem Haus auch eine Mehrheit, wenn man etwas beschließen will, und diese Mehrheit hat sich eben bei 0,5 Prozent gefunden.

Hohes Haus! Diese Novelle schafft Transparenz, sie schafft Effizienz, sie schafft Sicherheit und sie schafft mehr Fairness, und deswegen werden wir sie heute auch mitbeschließen.

Im Nachsatz erlauben Sie mir, noch etwas zu sagen, Frau Präsident: Es ist mir eine Freude, Ihnen heute zu Ihrem runden Geburtstag ganz herzlich auch von dieser Stelle aus gratulieren zu dürfen. – Alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)

13.24

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Vielen Dank. – Bevor ich Ihnen, Herr Abgeord­neter Einwallner, das Wort erteile, möchte ich meine Traktoroldtimerfreunde aus Kirchschlag bei Linz ganz herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall. – Abg. Plessl: Kann sie das einfach so sagen, „meine“?)

Bitte, Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.