13.24

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Die Komplexität dieses Themas wurde bei meinen Vorrednern schon ganz deutlich. Ich versuche, ein bisschen konkreter auf die Umsetzung der EU-Richtlinie im Bereich des Börsegesetzes einzugehen, darauf, welche Zielsetzungen damit verfolgt werden und wurden.

Zielsetzung ist, eine bessere und leichtere Identifizierung der Aktionäre zu ermög­lichen – eine Förderung eines langfristigen Mitwirkens der Aktionäre –, mehr Trans­parenz in Bezug auf die Stimmrechtsberaterinnen und -berater, aber auch mehr Trans­parenz im Bereich der institutionellen Anleger. Um diese Zielsetzungen zu erreichen, braucht es eine Informationskette, die durchlässig ist, die nachvollziehbar ist, und all dies soll mit dieser Richtlinienumsetzung erreicht werden.

Der entscheidende Aspekt wurde allerdings schon angesprochen, es ist der schon zitierte Schwellenwert. Ab welchem Schwellenwert treten genau diese Transparenz­vor­schriften, diese Kommunikationsvorschriften in Kraft? – Das ist eben der Punkt, den wir kritisieren: Das war im Erstentwurf, der aus dem Ministerium kam, noch 0,0 Prozent. Es gibt einen Rahmen, den man setzen kann, von 0,1 bis 0,5 Prozent. Warum man sich gerade im obersten Bereich dieses Rahmens, dieser Möglichkeiten, die die Richtlinie für die Umsetzung vorgibt, bewegt, ist für uns nicht nachvollziehbar, und das kritisieren wir auch, weil genau dieser hohe Schwellenwert aus unserer Sicht dann an der grundsätzlichen Zielsetzung dieser EU-Richtlinie vorbeigeht.

Um es noch ein bisschen zu relativieren und auch einmal die Dimensionen zu zeigen: Kollege Rossmann hat ein Beispiel genannt, was diese 0,5 Prozent im Bereich der OMV bedeuten, da sind es gut 70 Millionen Euro an Investition. Bei der Voest wären es zum Beispiel gut 25 Millionen Euro an Investition. Da ist man ganz, ganz weit weg von den Grundzielen und den Kleinanlegern, die man eigentlich mit der Umsetzung dieser Richtlinie erreichen wollte.

Die Schwellensetzung ist für uns nicht nachvollziehbar, und auch wenn man sagt: Na ja, es gibt halt eine Mehrheit für 0,5 Prozent!, heißt das noch immer nicht, dass es gut ist. Wir kritisieren diese Richtung, sagen aber gleichzeitig auch, dass die grundsätz­liche Stoßrichtung in diesem Gesetz, in dieser Umsetzung passt. Wir werden aber dann die Punkte, die wir kritisieren, wie Kollege Krainer ausgeführt hat, in der ge­trenn­ten Abstimmung entsprechend zum Ausdruck bringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.27

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Pöttinger ist zu Wort gemel­det. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.